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  4. Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

1. Allgemeiner Überblick

Zur Einkunftsermittlung bei im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften nimmt das BMF-Schreiben vom 29.4.1994 (BStBl I 1994, 282) Stellung.

Abb.: Beteiligung an vermögensverwaltender Personengesellschaft

2. Das mehrstufige Feststellungsverfahren

Der BFH hält ein mehrstufiges Verfahren für geboten (BFH Urteil vom 11.6.1996, BStBl II 1997, 39 und BFH Urteil vom 11.12.1997, BStBl II 1999, 401 sowie BFH Urteil vom 8.6.2000, IV R 37/99, BStBl II 2001, 162).

1. Stufe:

Auf der Ebene der Gesellschaft und in deren Feststellungsverfahren sind die Einkünfte für alle Gesellschafter vorläufig und damit unverbindlich festzustellen, und zwar in der Regel als Überschusseinkünfte. Nur soweit wahrscheinlich ist, dass die Gesellschafter betrieblich beteiligt sind (Kapitalgesellschaften), können die anteiligen Einkünfte bereits bei dieser ersten Feststellung – vorläufig – in Gewinneinkünfte umqualifiziert und umgerechnet werden.

Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und klagebefugt (BFH Urteil vom 18.5.2004, IX R 83/00, BStBl II 2004, 898).

2. Stufe:

Erst die Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter entscheiden im ESt- bzw. KSt-Folgebescheid verbindlich über die Einkünftezuordnung (betrieblich oder nicht betrieblich). Diese Bescheide sind insofern Grundlagenbescheide, als für einzelne Gesellschafter ihre Einkünfte – abweichend vom ersten Feststellungsbescheid für die Gesellschaft – als betrieblich qualifiziert sind.

3. Stufe:

Aus diesen Steuerbescheiden hat das für die Gesellschaft zuständige FA Folgerungen in der Weise zu ziehen, als es für die betrieblich beteiligten Gesellschafter deren Einkünfte in Gewinneinkünfte verbindlich umrechnet.

4. Stufe:

Abschließend ändert ggf. das für die betrieblich beteiligten Gesellschafter zuständige FA deren ESt- bzw. KSt-Bescheide als Folgebescheide entsprechend den Feststellungen nach der 3. Stufe.

3. Verwandte Lexikonartikel

» Gewerblich geprägte Personengesellschaften

» Personengesellschaften

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

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Stand: 2006-01-07
Autor(en):
  • Josef Schneider

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