Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Service
  3. Steuerlexikon
  4. Betriebliches Kraftfahrzeug

1. Allgemeiner Überblick

Für die Kfz-Nutzung ist zu unterscheiden, ob ein betriebliches oder privates Kfz genutzt wird (» Betriebsvermögen).

2. Betriebliche Fahrten mit privatem Pkw

Bei Fahrten mit dem eigenen, zum Privatvermögen gehörenden Pkw anlässlich von Geschäftsreisen können 0,30 € je gefahrenen Kilometer angesetzt werden (R 4.12 Abs. 2 EStR i.V.m. Abschnitt 38 Abs. 2 Nr. 1 LStR und H 38 [Pauschale Kilometersätze] LStH). Es können auch die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden (» Geschäftsreise).

Die USt auf Kfz-Kosten für Fahrzeuge, die der Unternehmer wegen Unterschreitens der 10 %-Grenze nicht dem unternehmerischen Bereich zuordnen konnte, ist grundsätzlich – mangels Bezug für das Unternehmen – nicht als Vorsteuer abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Es können jedoch ausnahmsweise solche Vorsteuerbeträge in voller Höhe abgezogen werden, die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerische Verwendung des Fahrzeugs entfallen, z.B. Vorsteuerbeträge aus Reparaturaufwendungen für einen Unfall während einer unternehmerischen Fahrt oder aus Benzinkosten für eine längere – von den übrigen Fahrten abgrenzbare – Geschäftsreise. Für Unternehmer, die die Aufwendungen für ihre unternehmerischen Fahrten lediglich anhand des ertragsteuerlichen Pauschalwerts von 0,30 €/km ermitteln, kommt allerdings ein Vorsteuerabzug aus den Fahrtkosten nicht in Betracht. Die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerischen Fahrten entfallenden Vorsteuerbeträge müssen anhand von Rechnungen mit gesondert ausgewiesener USt ermittelt werden (BMF-Schreiben vom 5.11.1999, BStBl I 1999, 964 und Abschn. 192 Abs. 21 Nr. 2 Buchst. a Satz 6 UStR.

3. Private Fahrten mit betrieblichem Pkw

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 4 EStG wird der ertragsteuerliche Wert der Nutzungsentnahme entweder

  1. durch die Listenpreismethode (1 %-Regelung) oder

  2. nach den auf die Privatfahrten entfallenden tatsächlichen Aufwendungen (Fahrtenbuchmethode; (») Fahrtenbuch)

ermittelt.

Mit der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wird die Anwendung der 1 %-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (betriebliche Nutzung zu mehr als 50 %) beschränkt (Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.4.2006, BGBl I 2006, 1095). Befindet sich ein Fahrzeug im gewillkürten Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zu mindestens 10 % bis 50 %), ist der Entnahmewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zu ermitteln und mit den auf die geschätzte private Nutzung entfallenden Kosten anzusetzen. Dieser Nutzungsanteil ist vom Stpfl. im Rahmen allgemeiner Darlegungs- und Beweislastregelungen nachzuweisen (d.h. glaubhaft zu machen). Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht zwingend erforderlich (BT-Drs. 16/634, 8).

Gehört also das Kfz in einem Veranlagungszeitraum zum gewillkürten Betriebsvermögen, kann der Stpfl. nach der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG von der 1 %-Regelung in diesem Veranlagungszeitraum keinen Gebrauch machen. Er hat zwei Möglichkeiten, die Nutzungsentnahme zu berechnen:

  1. entweder die Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG) oder

  2. das prozentuale Herausrechnen des Privatanteils anhand der geschätzten privaten Kilometerleistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG).

Bei der Überprüfung der 50 %-Grenze für die Anwendung der 1 %-Regelung werden die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sowie Familienheimfahrten als betriebliche Fahrten behandelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.7.2006, BGBl I 2006, 1652).

Das BMF hat mit Schreiben vom 7.7.2006 (BStBl I 2006, 446) zur Neuregelung – auch zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung – ausführlich Stellung genommen:

4. Verwandte Lexikonartikel

» s.a. Fahrtenbuch

» s.a. Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer

» s.a. Geschäftsreise

» s.a. Kfz-Nutzung

» s.a. Private Pkw-Nutzung

» s.a. Unfallkosten

» s.a. Unternehmensvermögen

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

frag-einen-boersenprofi.de

Frag-einen-Boersenprofi.de! Ihre Fragen an den Finanzexperten...

Zum Lexikonartikel

Stand: 2007-04-01
Autor(en):
  • Josef Schneider

smartsteuer Online-Steuererklärung

Die schnelle und einfache Art, Ihre Steuererklärung zu erstellen. Testen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich unser Angebot mit der Live-Demo.

Anzeigen