1. Allgemeiner Überblick
Buchwert ist der Wert, der sich für das WG im Zeitpunkt seiner Veräußerung ergeben würde, wenn für diesen Zeitpunkt eine Bilanz aufzustellen wäre. Das bedeutet, dass bei abnutzbaren Anlagegütern auch noch AfA nach § 7 EStG, erhöhte Absetzungen sowie etwaige Sonderabschreibungen für den Zeitraum vom letzten Bilanzstichtag bis zum Veräußerungszeitpunkt vorgenommen werden können (vgl. R 7.4 Abs. 8 Satz 1 EStR). Eine Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 oder § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG ist vorzunehmen (R 6b.1 Abs. 2 EStR).
2. Verwandte Lexikonartikel
» Entnahme
» Renten
» Rücklage
» Rücklagenbildung nach § 6b und § 6c EStG
» Sonderabschreibung nach § 7g EStG
» Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
