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1. Allgemeiner Überblick

Baudenkmäler sind nach § 7i oder § 10f EStG steuerlich begünstigt. Für die Begünstigung nach § 7i EStG muss Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Selbstgenutzte Baudenkmäler werden durch § 10f EStG gefördert. Die geförderten Gebäude müssen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sein (§ 7i Abs. 2 EStG).

2. Verwandte Lexikonartikel

» Abschreibung

» Baudenkmal

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

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Zum Lexikonartikel

Stand: 2007-04-01
Autor(en):
  • Josef Schneider

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