1. Allgemeiner Überblick
Baudenkmäler sind nach § 7i oder § 10f EStG steuerlich begünstigt. Für die Begünstigung nach § 7i EStG muss Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen. Selbstgenutzte Baudenkmäler werden durch § 10f EStG gefördert. Die geförderten Gebäude müssen nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal sein (§ 7i Abs. 2 EStG).
2. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
