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  4. Kindervergünstigungen

1. Steuerbefreiungen

Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Elternschaft hat der Gesetzgeber von der ESt befreit. Der ESt unterliegen nicht

  • » Geburts- und Heiratsbeihilfen. Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3682) wird § 3 Nr. 15 EStG mit Wirkung zum 1.1.2006 aufgehoben;

  • Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen unterliegen allerdings dem » Progressionsvorbehalt;

  • zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte ArbG-Leistungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (§ 3 Nr. 33 EStG);

  • das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (§ 3 Nr. 67 EStG);

  • das » Elterngeld nach § 3 Nr. 67 EStG (» Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form). Es unterliegt aber dem » Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG.

2. Kinderbedingte Vergünstigungen

Voraussetzung für viele kinderbedingte Vergünstigungen ist, dass der Stpfl. für ein Kind einen » Kinderfreibetrag, einen Betreuungsfreibetrag (» Kinderfreibetrag) oder » Kindergeld erhält. Folgende Vorschriften verlangen dieses Tatbestandsmerkmal:

  • § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG: Berücksichtigung von » Schulgeld;

  • § 24b EStG: Die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (» Entlastungsbetrag für Alleinerziehende);

  • § 33 Abs. 3 EStG: Die Berechnung der zumutbaren Belastung für den abzugsfähigen Teil der außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 und 33c Abs. 1 EStG (» Außergewöhnliche Belastungen);

  • § 33a Abs. 2 EStG: Die Berücksichtigung des Ausbildungsfreibetrags (» Ausbildungsfreibetrag);

  • § 33a Abs. 3 Nr. 1b und Nr. 2 EStG: Aufwendungen für eine » Haushaltshilfe.

    Durch das FamLeistG vom 22.12.2008 (BGBl I 2008, 2955) wird ab dem Veranlagungszeitraum 2009 § 33a Abs. 3 EStG aufgehoben und in die Förderung der Pflege- und Betreuungsleistungen des § 35a Abs. 2 EStG einbezogen (» Kinderbetreuungskosten, » Haushaltsnahe Dienstleistungen);

  • § 33b Abs. 5 EStG: Übertragung des Behinderten- bzw. Hinterbliebenenpauschbetrages (» Behinderte, » Behindertenpauschbetrag);

  • § 33c EStG: Berücksichtigung von » Kinderbetreuungskosten.

    Ab dem 1.1.2006 wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 (BGBl I 2006, 1091) die Vorschrift des § 33c EStG aufgehoben und die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten in den §§ 4f sowie 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG neu geregelt (» Kinderbetreuungskosten).

    Durch das FamLeistG vom 22.12.2008 (BGBl I 2008, 2955) werden die Regelungen über die Kinderbetreuungskosten in § 9c EStG zusammengefasst. Gemeinsame Verfahrensregelungen brauchen nicht mehr an verschiedenen Stellen des Gesetzes geregelt werden.

  • § 34f EStG: Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme des § 10e EStG;

  • § 38b Nr. 2 EStG: Gewährung der Steuerklasse II (» Lohnsteuerklassen);

  • § 39 Abs. 3 Nr. 2 EStG: Eintragung der Zahl der Kinderfreibeträge auf der » Lohnsteuerkarte;

  • § 51a Abs. 2 und 2a EStG: Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern (» Kirchensteuer und » Solidaritätszuschlag);

  • § 82 Abs. 3 EStG: Begünstigte Altersvorsorgebeiträge u.a. zur Hinterbliebenenversorgung (» Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge);

  • § 85 EStG: Kinderzulage bei der Gewährung einer Altersvorsorgezulage (» Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge);

  • § 5 EigZulG (» Eigenheimzulage);

  • § 9 Abs. 5 EigZulG (» Eigenheimzulage, » Baukindergeld).

Hinsichtlich der Begünstigungen bei der Eigenheimzulage ist zu beachten, dass durch das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3680) die Eigenheimzulagenförderung ab 1.1.2006 abgeschafft wird. Näheres dazu siehe unter » Eigenheimzulage.

Zur Behandlung von Kindern bei der Erbschaftsteuer siehe » Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer.

3. Literaturhinweise

Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen, NWB 11/2009, 772.

4. Verwandte Lexikonartikel

» Außergewöhnliche Belastungen

» Baukindergeld

» Behinderte

» Einkünfte und Bezüge von Kindern

» Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

» Familienleistungsausgleich

» Geburts- und Heiratsbeihilfen

» Grunderwerbsteuer

» Haushaltshilfe

» Kinder

» Kinderbetreuungskosten

» Kinderfreibetrag

» Kindergeld

» Kindesunterhalt

» Lohnsteuerermäßigungsverfahren

» Lohnsteuerklassen

» Nichteheliche Lebensgemeinschaften

» Pflegegeld für Kinder in Familienpflege

» Scheidung

» Schulgeld

» Umzugskosten

» Unterhaltsaufwendungen

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de