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1. Allgemeines

Leistung ist der umsatzsteuerrechtliche Oberbegriff für Lieferungen (» Lieferung) und sonstige Leistungen (» Sonstige Leistung). Eine Leistung ist gegeben, wenn durch ein bestimmtes Verhalten ein eigenständiger wirtschaftlicher Effekt erzielt wird. Reine Entgeltszahlungen sind keine Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne.

2. Verwandte Lexikonartikel

» Leistungsaustausch

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

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Stand: 2005-03-31
Autor(en):
  • Josef Schneider

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