Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (» Unternehmer). Organgesellschaften (» Organschaft) sind Teile des einheitlichen Unternehmens eines Unternehmers. Innerhalb des einheitlichen Unternehmens sind steuerbare Umsätze (» Steuerbarkeit) nicht möglich (Abschn. 20 Abs. 1 UStR).
In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte, die den eigentlichen Gegenstand der geschäftlichen Betätigung bilden, sondern auch die » Hilfsgeschäfte (Abschn. 20 Abs. 2 UStR).
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
