1. Allgemeiner Überblick
Steuermessbeträge (» Steuermessbetrag), die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt (§ 184 Abs. 1 AO). Die Steuermessbeträge bilden die Grundlage für die Festsetzung der » Gewerbesteuer und der » Grundsteuer durch die Gemeinden. Die Steuermessbescheide sind Grundlagenbescheide; der GewSt- und GrSt-Bescheid sind Folgebescheide.
2. Verwandte Lexikonartikel
© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de
