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1. Allgemeiner Überblick

Steuermessbeträge (» Steuermessbetrag), die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt (§ 184 Abs. 1 AO). Die Steuermessbeträge bilden die Grundlage für die Festsetzung der » Gewerbesteuer und der » Grundsteuer durch die Gemeinden. Die Steuermessbescheide sind Grundlagenbescheide; der GewSt- und GrSt-Bescheid sind Folgebescheide.

2. Verwandte Lexikonartikel

» Gewerbesteuer

» Grundsteuer

» Steuermessbetrag

© Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. Josef Schneider u.a., Finanz und Steuern, Band 16, Lexikon des Steuerrechts. 6. Auflage, www.schaeffer-poeschel.de

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Stand: 2007-07-01
Autor(en):
  • Josef Schneider

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