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Steuertipp

Haftpflichtversicherung

Beiträge für Haftpflichtversicherungen, die private Risiken absichern, sind als Sonderausgaben abziehbar! In der Einkommensteuererklärung 2011 können Sie diese Kosten auf der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 48 eintragen.

Sofern Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, können Sie die Kosten hierfür als Werbungskosten abziehen; denn in diesem Fall deckt die Versicherung ausschließlich berufliche Risiken ab und ist somit auch beruflich veranlasst. Die Eintragung erfolgt somit auf der Anlage N der Steuererklärung.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG

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