Kreditzinsen nach dem Hausverkauf
Wenn Vermieter sich von einer Immobilie trennen müssen, reicht der Erlös oft nicht aus, um den für den Kauf des Objekts aufgenommenen Kredit zu tilgen. Betroffene sollten versuchen, ihre Zahlungen als nachträgliche Schuldzinsen von der Steuer abzusetzen.
Der Kauf einer Immobilie, die vermietet werden soll, wird oft mit einem Bankkredit finanziert. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit einem Fall befasst, in dem die Immobilie zwangsversteigert wurde. Die Käuferin konnte den Kredit aus dem Erlös nur zum Teil zurückzahlen. Das Finanzamt lehnte es ab, die nach dem Verkauf gezahlten Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.
Die Richter haben im Rahmen eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz die Vollziehung des Steuerbescheides ausgesetzt. Sie haben ernstliche Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Denn der Bundesfinanzhof hat zwischenzeitlich die Revision in einem vergleichbaren Fall zugelassen (Aktenzeichen IX R 67/10).
Tipp: Lehnt auch Ihr Finanzamt es ab, Ihre nachträglichen Schuldzinsen zu berücksichtigen? In vergleichbaren Fällen sollten Sie unter Hinweis auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nur so besteht die Chance, dass Sie später von einem positiven Richterspruch profitieren können.
Fundstelle: FG Düsseldorf, Urteil v. 30.5.2011 - 11 V 1620/11; FG Baden-Württemberg 1.7.2010 - 13 K 136/07, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX R 67/10)
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