Neues Faktorverfahren für Ehepaare
Ehepaare können ihren Lohnsteuerabzug schon unterjährig möglichst genau aussteuern.
Vor allem bei der Steuerklassenkombination III/V kommt es oft zu erheblichen Lohnsteuerbelastungen des in der Regel geringer verdienenden Ehegatten in der Steuerklasse V.
Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2009 ein aufwändiges Faktorverfahren eingeführt, mit dem durch eine neue Kombination „IV-Faktor/IV-Faktor“ ein möglichst zutreffender Lohnsteuerabzug erreicht werden soll.
Dieses optionale Verfahren wird erstmals ab dem Jahr 2010 angewendet.
Fundstelle: § 39f EStG, Jahressteuergesetz 2009; BGBl I 2008, 2794
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