Umlage zur Winterbauförderung
Wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen Umlagebeiträge zur neuen Winterbauförderung in der Baubranche einbehält, können Sie diese Beiträge steuerlich absetzen.
Die Arbeitnehmerbeiträge zur erweiterten Winterbauförderung (durch so genanntes Zuschuss- und Mehraufwandswintergeld) als Ergänzung des Saisonkurzarbeitergelds sind als Werbungskosten abziehbar. Machen Sie die vom Arbeitgeber abgezogenen und bescheinigten Lohnanteile in der Anlage N unter „sonstige Werbungskosten“ geltend!
Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Bundestags-Drucksache 16/429 S. 12
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