Verbesserte Abschreibung beschlossen
Durch die Steuerentlastungen des Konjunkturpakets gelten für Unternehmer ab 2009 verbesserte Abschreibungsbedingungen.
Im Rahmen des „Maßnahmenpakets zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ hat der Gesetzgeber Folgendes geändert:
Zeitlich befristet wurde für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % zum 1.1.2009 eingeführt.
Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wurde befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen erweitert. Daher wurden die dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen auf 335.000 €, 175.000 € und 200.000 € erhöht.
Fundstelle: Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“; BGBl I 2008, 2896
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