Wenn Ausländer Deutsch lernen
Kosten für Deutschkurse von Ausländern, die nach Deutschland übergesiedelt sind, gehören regelmäßig zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung. Damit können Ausländer den Fiskus leider nicht an Kosten beteiligen.
Das gilt sogar, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz oder die Berufstätigkeit förderlich sind.
Ein in Deutschland lebender Ausländer hatte versucht, seine Kosten für das Erlernen der deutschen Sprache als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Das hat der Bundesfinanzhof abgelehnt, weil auch private Gesichtspunkte für den Erwerb der Deutschkenntnisse eine wichtige Rolle spielten. Selbst eine Berücksichtigung der Kosten bei den Sonderausgaben als „Aufwendungen für die Berufsausbildung“ scheiterte: Nach Ansicht der Richter fördert das Erlernen der deutschen Sprache in erster Linie die Allgemeinbildung und stellt also keine Berufsausbildung dar.
Fundstelle: § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG; BFH, Urteil v. 5.7.2007 - VI R 72/06 nv
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