07.09.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Herr Müller hat nichts zum Absetzen

Wohl jeder hat ihn im Freundes- und Bekanntenkreis. Nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn Müller. Der muss keine Steuererklärung machen – und macht deshalb auch keine. Fragen nach dem Warum beantwortet er kurz und bündig mit einem „Ich hab ja nichts zum Absetzen!“. So einfach lassen wir ihn aber nicht davonkommen. Setzen wir uns also mit dem fiktiven Herrn Müller an einen fiktiven Tisch – und reden mal über Steuern.

smartsteuer: „Hallo Herr Müller, wir haben gehört, dass Sie nichts zum Absetzen haben. Wir wollen mal sehen, ob Sie nicht doch Geld vom Staat zurückbekommen können.“

Herr Müller: „Das glaube ich nicht.“

smartsteuer: „Fangen wir mal mit den Grundlagen an. Sie sind ledig und Angestellter. Wie weit ist denn Ihre Firma von Ihrer Wohnung entfernt?“

Herr Müller: „Die ist nicht so weit, ich fahre da meist mit dem Rad hin. Sind so 8 Kilometer.“

smartsteuer: „Das ist doch schon mal die halbe Miete bei den Werbungskosten. Denn jeder Kilometer bringt 30 Cent, an jedem Arbeitstag. Egal, ob mit Rad, Auto, Bus oder Bahn. Das bringt schon mal mehr als 500 € im Jahr.“

Herr Müller: „Sehen Sie, das reicht eben nicht. Ich hab mich informiert. Das gehört zu den Werbungskosten – und dafür gibt es eine Pauschale von 1.230 €. Und das reicht nicht.“

smartsteuer: „Stimmt nicht so ganz. Denn es gibt ja jede Menge andere Werbungskosten. Wenn Sie zum Beispiel in der Gewerkschaft sind, können Sie die Beiträge absetzen. Oder eine Dienstreise machen, die der Chef nicht zahlt. Und auch Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein betrieblich genutzter Laptop oder ein Smartphone sind Werbungskosten. Und Hand aufs Herz: Sie suchen doch gerade eine besser bezahlte Stelle. Die Bewerbungskosten dafür sind auch Werbungskosten. Haben Sie deshalb nicht sogar im letzten Jahr eine Weiterbildung auf eigene Kosten gemacht? Auch die können Sie absetzen.“

Herr Müller: „In der Gewerkschaft bin ich zwar nicht, aber die anderen Dinge stimmen. Die Weiterbildung war sogar recht teuer, mehr als 1.000 €. Ich hatte immer gedacht, dass das meine Privatsache ist – und ich das nicht absetzen kann.“

smartsteuer: „Nein, alle Ausgaben, die mit dem Job zu tun haben, können Sie absetzen. Arbeitsmittel, etwa Ihre Laptoptasche, Berufskleidung (mit Logo) und noch vieles mehr. Schauen Sie zur Sicherheit doch mal in unseren Beitrag über Werbungskosten rein. Und außerdem: All das wird auch in unserer Online-Steuererklärung smartsteuer abgefragt. Da verschenken Sie nichts.“ 

Herr Müller: „Vielen Dank, ich leg dann gleich mal los.“

smartsteuer: „Moment, das waren ja nur die Werbungskosten. Es gibt aber noch viele andere Dinge, die Sie absetzen können. Klar, wie wir eben geschrieben haben, wird das alles leicht verständlich in unserer Steuererklärung abgefragt. Aber ein paar Dinge will ich Ihnen dann doch noch mitgeben.“

Herr Müller: „Da bin ich jetzt aber gespannt.“

smartsteuer: „Ich weiß, Sie haben niemanden, der bei Ihnen putzt oder die Wände streicht. Das gehört zu haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, von denen sich 20 % absetzen lassen. Aber: Sie bekommen jedes Jahr eine Betriebskostenabrechnung. Und dort sind viele Punkte, die genau in diese Sparte reinfallen. Hausmeister, Gebäudereinigung, Schornsteinfeger und vieles mehr. Schauen Sie mal in diesen Blogbeitrag.

Stichwort Sonderausgaben: Spenden lassen sich ebenfalls absetzen. Und Vorsorgeaufwendungen wie Rentenbeiträge oder Krankenversicherung und, und, und. Einen guten Überblick dazu erhalten Sie hier.

Eine Sache noch: Sie mussten letztes Jahr ja einiges an Ihren Zähnen machen lassen – und wie ich sehe, sind Sie Brillenträger. Alle Kosten für Ihre Gesundheit können Sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das ist zwar eigentlich Privatsache, aber wenn das eine gewisse Grenze (die zumutbare Belastung) überschreitet, zählt es bei der Steuer. Hier mehr.

Herr Müller: „Nun bin ich doch sehr überrascht. Wenn ich mir das Ganze anschaue, werde ich wohl was vom Finanzamt zurückbekommen. Ich ärgere mich jetzt, dass ich das nicht schon früher gemacht habe.“

smartsteuer: „Kein Problem. Da Sie ja nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können Sie jetzt noch die Steuer für die vier letzten Jahre machen. Also 2019 bis 2022. Einfach bei smartsteuer das entsprechende Jahr auswählen.“

Herr Müller: „Vielen Dank noch mal, ich leg nun wirklich gleich los.“

Und an alle anderen, die denken, dass Sie ja eh nichts absetzen können, unser Tipp:

Probieren Sie es doch einfach mal aus. Kostenlos. Unsere Online-Lösung smartsteuer ist gut für Steuerlaien geeignet, in Interviewform wird alles abgefragt und das Beste: Sie zahlen erst, wenn Sie die fertige Erklärung ans Finanzamt schicken. Falls Sie also am Ende keine Erstattung bekommen sollten – was wirklich sehr selten der Fall ist – schicken Sie Ihre Steuererklärung einfach nicht ab und zahlen auch nichts.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Reinhard Thiemann sagt:

    Kein Kommentar; Eine Frage:
    Bin Rentner; Beziehe nur Altersrente; Habe keine sonstigen Einnahmen; Gemäß Proberechnung mit Hilfe Ihres Programms für Rentner bin ich noch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
    Ungeachtet dessen werde ich von verschiedener Seite ermahnt, freiwillig eine Erklärung einzureichen, um ggf. eine Rückzahlung zu erreichen, insbesondere deshalb, weil ich rel. hohe Ausgaben für Gesundheitsfürsorge habe.
    Frage: Habe ich überhaupt eine Chance? Ich zahle ja keine Steuern; auch keine Lohnsteuern.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    eine Rückzahlung können Sie dann erreichen, wenn Sie Steuern gezahlt haben.

  • Avatar Werner sagt:

    Also der typische Herr Müller macht weder Weiterbildungen, ist kein Gewerkschaftsmitglied, noch hat er einen ernsthaft dienstlich genutzten Laptop oder Berufsbekleidung 🙂 Wie Herr Müller schon richtig sagte, wenn er jeden Tag 8km zur Arbeit fährt, dann ist er unter den 1000€. Der typische Herr Müller kommt da auch nicht drüber, der typische Herr Müller HAT einfach nichts zum Absetzen. Interessant wäre wirklich gewesen, was man wirklich noch absetzen könnte. Der Pauschbetrag für die Kontoführungsgebühren wird hier gar nicht erwähnt. Ist zwar Kleinkram, aber was anderes als Kleinkram hat der typische Herr Müller nicht vorzuweisen. Wäre halt interessant was es noch für Kleinkram geben würde. Kein normaler Arbeitnehmer, was der typische Herr Müller ist, nutzt auch betrieblich einen Laptop. Interessant wäre hier gewesen, wie und ob man ggf. den privaten Rechner irgendwie noch teilweise absetzen kann, was aber schwierig ist wenn man das Ding nur für 10 Tage Homeoffice nutzt. Das sind dann Probleme die der typische Herr Müller hat, weil das Internet und bestimmte Seiten immer suggerieren, dass man sowas absetzen kann.

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Wir empfehlen unser Portal „Kann man das absetzen?.“ Dort finden Sie viele Antworten zur Absetzbarkeit verschiedenener Ausgaben: http://www.kann-man-das-absetzen.de/

  • Avatar Nora sagt:

    Ein sehr informativer Beitrag. Hat mir sehr geholfen. Vielen, vielen Dank!

  • Avatar Vivian Klein sagt:

    Hallo,

    das freut uns! 🙂

    Dein smartsteuer-Team


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