30.03.2021 · Rentner · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Rente und Steuererklärung: neue Anlagen

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Und zu allem Überfluss kommt das Finanzamt in diesem Jahr auch noch mit neuen Anlagen speziell für Leute im Ruhestand um die Ecke. Und dazu kommt, dass die Renten in diesem Jahr nur im Osten steigen. Wir erklären Ihnen, was es mit den Anlagen auf sich hat und sagen Ihnen dann, warum auch bei dieser Neuerung unsere Online-Steuererklärung smartsteuer die beste Wahl ist.

Tendenz steigend bei der Steuererklärung

Wir haben es an dieser Stelle hier im Blog schon oft erklärt. Auch Rentner:innen müssen oft eine Steuererklärung abgeben. Das liegt an der sogenannten nachgelagerten Besteuerung von Renten. Kurz gesagt: Renten werden besteuert, die Altersvorsorge dafür im Gegenzug steuerlich belohnt. Ob das alles so rechtens ist, ob es also eine Doppelbesteuerung der Rente gibt, das versucht seit geraumer Zeit der Bundesfinanzhof zu klären – mit einer Entscheidung wird in den nächsten Wochen gerechnet.

Nun ist es so, dass – abhängig vom Renteneintrittsalter – ein gewisser Teil der Rente zu versteuern ist. 2021 sind das 81 %, im nächsten Jahr 82 %. Das geht so weiter bis zum Jahr 2040, dann sind es volle 100 %. Aus dem Renteneintrittsjahr ergibt sich der Rentenfreibetrag, in diesem Jahr sind es 19 % der Rente im ersten vollen Rentenjahr. Zudem haben auch Rentnerinnen und Rentner den Grundfreibetrag (9.744 € für Alleinlebende, 19.488 € für Paare). Grob gesagt sind Steuern erst zu zahlen, wenn Ihre Rente höher ist als der Rentenfreibetrag plus der Grundfreibetrag.

Jetzt wird klar, warum immer mehr Rentner:innen Steuern zahlen müssen: Jedes Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente. Bei denen, die gerade in Rente gehen. Und durch die jährliche Rentenerhöhung bisher auch meistens die Höhe der zu zahlenden Steuer bei denen, die schon länger in Rente sind. Ausführlicher können Sie das übrigens in diesem Artikel nachlesen.

Rentenerhöhung fällt im Westen aus

Vermutlich sind es dieses Jahr immerhin mal nicht so viele Rentnerinnen und Rentner wie zuvor, die erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Der Grund ist aber eher traurig: In den alten Bundesländern werden die Renten dieses Jahr nicht erhöht, in den neuen Ländern auch nur um 0,72 %. Das liegt daran, dass die Renten an die Einkommensentwicklung gekoppelt sind – und die war wegen Corona eher schlecht. Eigentlich hätten die Renten sogar sinken müssen, doch dagegen gibt es die gesetzliche Rentengarantie.
Im nächsten Jahr wird aber derzeit mit einem kräftigen Rentenplus von rund 5 % gerechnet, da werden wieder deutlich mehr ihre Steuererklärung machen müssen. 

Neue Anlagen 

Statt einer Rentenerhöhung bekommen Rentnerinnen und Rentner ab diesem Jahr neue Anlagen in der Steuererklärung. Gab es bisher lediglich die Anlage R, sind ab dem Steuerjahr 2020 noch die Anlagen R-AV, R-bAV und R-AUS hinzugekommen. Wofür sind die nun genau? 

  • Anlage R bleibt, allerdings nur noch für Renten aus dem Inland 
  • Anlage R-AV / bAV für Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
  • Anlage R-AUS für Renten aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag

Übrigens: Betriebsrenten, die der frühere Arbeitgeber zahlt, gehören als Arbeitslohn in die Anlage N. 

Klingt für Sie alles kompliziert? Ist es auch. Aber lesen Sie weiter…

Die Rettung ist nah – smartsteuer

Wir können uns kurz fassen: Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, müssen Sie sich nicht um kryptische Anlagen kümmern oder wissen, für was welche benötigt wird. Ganz sicher. Warum das so ist? Bei smartsteuer füllen Sie keine Steuerformulare aus. Stattdessen werden Sie in Form eines Interviews abgefragt. Leicht verständlich gelangen Sie so Schritt für Schritt zum Ziel. Ihre Angaben trägt smartsteuer im Hintergrund an die richtige Stelle im richtigen Formular ein. Da kann dann auch nichts schiefgehen. Probieren Sie es doch am besten gleich aus!  

Was bedeutet das konkret für mich?
Rentnerinnen und Rentner müssen sich nicht vor der Steuererklärung fürchten. Mit smartsteuer geht das einfach und schnell – ohne Fachchinesisch oder komplizierte neue Anlagen.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Hummel Reinhard sagt:

    Anlage R ist für inländische Renten. Also wohl Renten aus gesetzlicher und freiwilliger Rentenversicherung, denn Renten aus Altersvorsorge bzw. betrieblicher Altersvorsorge sind ja auch inländische Renten.

  • Avatar Thomas Franke sagt:

    Hallo, guten Tag,
    zu Ihrem Beitrag neue Formulare für Rentner:
    was ist der Unterschied von bAV aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
    und Betriebsrenten, die der frühere Arbeitgeber zahlt, gehören als Arbeitslohn in die Anlage N.
    Mit freundlichem Gruß Thomas Franke

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Werden Betriebsrenten oder Beamtenpensionen durch den früheren Arbeitgeber gezahlt, gehören diese als Arbeitslohn zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Bitte übernehmen Sie einfach die Werte der Lohnsteuerbescheinigung.

    Eine Betriebsrente aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sowie eine Zusatzversorgungsrente des öffentlichen Dienstes tragen Sie bitte im Bereich „Renteneinkünfte von…“ ein. Sie haben dort die Auswahl „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung“.

  • Avatar Karin Jonas sagt:

    Erste Steuererklärung mit smartsteuer 2021:
    bisherige Bruttorente 1.149,14
    Anpassung ab Juli 2021 1.157,44
    Anpassung für langjährig Versicherte ab 1.6.22 1.245,83
    Neuberechnung der Altersrente für langjährig versichtere „Grundrentenzuschlag“ ab den
    1.1.2021 1.350,26 € welchen Betrag trage ich in der Steuererklärung ein? Ich hoffe Sie können mir diese Frage beantworten. Vielen Dank

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Guten Tag Karin,

    gern kannst du dich an unseren Support wenden. Hier kann man dir Auskunft geben. Aber auch die Rentenstelle kann dir Auskunft zur Angabe in der Steuererklärung geben.

    Grüße
    Katrin von smartsteuer


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