21.05.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Bald kommt das Kind – so sparen Sie Steuern

Wir haben hier im Blog schon oft über das Thema Kinder und Steuern geschrieben. Was aber bisher eher am Rande auftauchte war, wie werdende Eltern Steuern sparen können. Grund genug, uns das heute mal genauer anschauen. Und natürlich bringen wir auch noch eine kurze Zusammenfassung zu dem, was nach der Geburt passiert. Also zumindest steuerlich…

Elterngeld – gut und vor allem rechtzeitig planen

Klar, das Elterngeld gibt es natürlich erst nach der Geburt des Kindes. Aber schon lange vor der Geburt können Sie beeinflussen, wie hoch der Betrag sein wird. Zumindest, wenn Sie verheiratet sind. Alles, was Sie tun müssen: die richtige Steuerklassen-Kombination wählen. Wenn also zum Beispiel klar sein sollte, dass die Ehefrau den Großteil der Elternzeit abdecken wird, sollte Sie rechtzeitig in die Steuerklasse III wechseln. Da gibt es die geringsten steuerlichen Abzüge und deshalb das höchste Netto. Denn: Die Höhe des Elterngelds orientiert sich ausschließlich am Nettoverdienst. Ihr Netto-Gehalt können sie mit unserem Brutto Netto Rechner ermitteln.  Mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes müssen Sie die Steuerklasse III eingetragen haben. Wechseln Sie erst später, ist es zu spät.

Und noch ein Hinweis: Wenn Sie zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezember 2021 Eltern werden oder geworden sind – und Sie in diesem Zeitraum coronabedingt weniger verdient haben, dann können Sie beantragen, dass die betreffende Zeit aus dem Bemessungszeitraum ausgenommen wird.

Alles aufschreiben, was die Kasse nicht zahlt

Das ist ein weites Feld. Und selbst wenn wir gleich einige Beispiele bringen, dürften wir von Vollständigkeit weit entfernt sein. Deshalb das Grundprinzip: Alles was ein Arzt verordnet – und was die Krankenkasse nicht oder nicht vollständig übernimmt, können Sie absetzen als außergewöhnliche Belastung.  Dazu gehören:

  • Kinderwunschbehandlung: Wenn es auf natürlichem Weg nicht klappt, gibt es heutzutage einige Möglichkeiten, trotzdem ein Kind auf die Welt zu bringen. Das kann schnell teuer werden, denn oft übernehmen die Krankenkassen nur die Hälfte der entstehenden Kosten. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung: Die Behandlung muss sich am deutschen Embryonenschutzgesetz orientieren. 
  • Geburtsvorbereitungen: Die selbst gezahlten Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs können Sie ebenso wie die später für den Rückbildungskurs absetzen. Das gilt auch für Massagen, Bäder, Gymnastik und vieles mehr. Wie schon erwähnt, es muss ein Rezept vom Arzt geben – und Sie müssen die Ausgaben belegen können. Auch ein medizinisch notwendiges großes Blutbild und Medikamente sind absetzbar.
  • Geburt: Auch hier können zusätzliche Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen. Auch das sind außergewöhnliche Belastungen.

Fahrtkosten ebenfalls absetzbar

Das vergessen viele: Sie müssen in der Schwangerschaft viele Wege machen. Zum Frauenarzt, zu den verschiedenen Kursen und zum Schluss oft auch in die Klinik. 30 Cent pro gefahrenen Kilometer gibt es da. Oder die Kosten für das jeweilige Ticket in Bus und Bahn. 

Wermutstropfen: die zumutbare Belastung

All diese medizinischen Dinge (und die Fahrtkosten) zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Und für diese gilt: Sie lassen sich zwar absetzen, aber leider erst ab einer zumutbaren Belastung. Deren Höhe hängt vom Familienstand, der Zahl der Kinder und dem Einkommen ab – und liegt zwischen 1 % (mindestens drei Kinder, kein sehr hohes Einkommen) und 7 % (keine Kinder, sehr hohes Einkommen) der Einkünfte. Sie wollen mehr wissen? Dann berechnen Sie hier Ihre außergewöhnliche Belastung.

Und was ist nach der Geburt?

Da gibt es natürlich auch jede Menge steuerliche Vorteile. Um einige müssen Sie sich selbst kümmern, andere kommen automatisch. Einen ersten Überblick bietet unser Steuer-ABC „K wie Kinder“. Dort geht es zum Beispiel um Kindergeld und Kinderzuschlag, den Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Ausbildungsfreibetrag.
In diesem Blogbeitrag haben wir zusammengefaßt, welche Hilfen der Staat aktuell in der Corona-Krise für Kinder und Familien leistet.

Und auch wenn die Kleinen groß geworden sind, lässt sich bei der Steuer noch was machen. Ausführlich gibt es das hier zum Nachlesen. Und wenn Sie wissen wollen, wie lange es eigentlich Kindergeld gibt, finden Sie in diesem Artikel die Antwort.  

Was bedeutet das konkret für mich?
Nicht nur Eltern, sondern auch werdende Eltern, können Ihre Steuerlast recht einfach senken. Ratsam ist es deshalb immer, eine Steuererklärung zu machen, selbst wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das natürlich besonders schnell und einfach.


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