Handwerkerausgaben: Steuerersparnis von 1.200 Euro pro Jahr!

Bald ist Stichtag für die Einkommensteuererklärung: Der 31. Mai. Viele Arbeitnehmer nutzen daher die Osterzeit und an den freien Tagen die Steuer zu erledigen. Besonders den Ausgaben für Handwerkerleistungen sollte man in diesem Jahr ein Augenmerk schenken!
Arbeitskosten für Handwerker und andere haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet immerhin ganze 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück! Pro Jahr und Haushalt können maximal Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders lohnt sich das natürlich bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie zum Beispiel Wartungen.
Detaillierte Rechnung und Überweisung sind Pflicht
Damit die geltend gemachten Kosten auch vom Finanzamt anerkannt werden, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung vom Handwerker, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nämlich leider nicht anerkannt.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Vielen dank für die Info. Habe nicht gewusst das soetwas in die Steuererklärung reingeschrieben werden kann.
Wie siegt es denn für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Leistungen für ein Ferienhaus im Ausland aus (Aufenthalt in 2014 z.B. 3 Monate)? Theoretisch gilt doch auch hier Steuergleichheit. Im Ausland kann man diese Leistungen nämlich auch nicht absetzen, weil man sonst keine Steuern zahlt, also müßte es doch im Inland möglich sein Gibt es hierzu mittlerweile Erfahrungswerte? Wie sieht es mit der Argumentation „Altersvorsorge“ aus?
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung „in“ einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt ausgeübt wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung erhalten und unbar gezahlt haben.
Danke für die Information !
Einfach unglaublich was alles möglich ist ..
Kann ich auch diesen Bonus bekommen, wenn ich die Rechnungen für meine Mutter bezahle, da sie aufgrund einer geringen Rente nicht in der Lage ist die Rechnungen zu begleichen
Danke vielmals für die coole Information! Ich höre das zum ersten Mal das man das so machen kann. In Zukunft werden wir das als Firma auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen