07.02.2023 · Selbstständige · smart leben ·
Lesezeit: 4 Min.

Neues Gesetz: Auf diese Privatverkäufe im Internet fallen jetzt Steuern an

Gebrauchtes bei eBay verkaufen, Gebasteltes bei Etsy einstellen oder die eigene Wohnung über Airbnb untervermieten – auf all diese Verkäufe können in Zukunft Steuern anfallen. Denn ein neues Steuergesetz verpflichtet digitale Plattformen ab dem 01. Januar 2023 dazu, die Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu melden. Und das schließt auch Privatverkäufe ein! Aber keine Sorge, wer nur ab und zu etwas anbietet, wird nicht direkt zur Kasse gebeten. Mit den smartsteuer Tipps können Sie alle online Plattformen weiterhin nutzen – ohne Furcht vor dem Fiskus.

Was ist das „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“?

Man kennt’s: Der lange Name des neuen Steuergesetzes wirkt auf den ersten Blick sperrig und kompliziert. Aber eigentlich erklärt er ganz gut, worum es beim Steuergesetz geht – und wer dabei im Mittelpunkt steht. In erster Linie handelt es sich um eine neue Regel für digitale Plattformen. Genauer gesagt: für Plattformen, auf denen sich Geld verdienen lässt. Hier soll nämlich mehr Transparenz geschaffen werden, um nachzuvollziehen, wohin das Geld fließt. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz PStTG) definiert eine digitale Plattform so:

„Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen […].“ – PStTG §3

smartsteuer Tipp #1: Schauen Sie genau, wo Sie verkaufen. Betroffen sind nur Internetseiten oder Apps, die Verkauf UND Kommunikation anbieten. Bei eBay können sich Interessierte, beispielsweise, im direkten Chat über das Produkt informieren und auch gleich den Kauf bzw. die Zahlung abschließen. Wenn eine Webseite lediglich die Präsentation von Produkten anbietet, der Kauf aber z.B. offline abgewickelt werden muss, dann greift das neue Gesetz hier nicht. Ist ja klar, dann hat die Plattform auch keine Daten über den Geldfluss. Und der Fiskus kann nichts abrufen.

Warum gibt es das neue Steuergesetz für Verkäufe übers Internet?

Bisher konnte der Fiskus nur schwer nachvollziehen, was auf digitalen Plattformen für Privatverkäufe wie eBay, Etsy, oder Vinted wirklich passiert. Es war also auch möglich, im großen Stil Produkte oder Dienstleistungen anzubieten – ohne dafür ein Gewerbe anzumelden oder Steuern zu zahlen. Natürlich versuchten die Finanzämter immer wieder, diese illegalen Aktivitäten zu verfolgen. Aber das ist manuell kaum möglich.

Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz müssen Plattformen jetzt die Umsätze ihrer Nutzerinnen und Nutzer ans Bundeszentralamt für Steuern melden. Von dort wird die Information dann an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Wichtig: Das schließt nicht nur Warenverkäufe, sondern auch angebotene Dienstleistungen und Vermietungen ein – also Webseiten wie Airbnb, BlaBlaCar, Lieferando oder bekannte Freelancer-Plattformen wie Upwork, Fiverr oder Malt.

smartsteuer Tipp #2: Achtung, nicht jeder Umsatz muss direkt an den Fiskus gemeldet werden. Da hier hauptsächlich heimliche Großeinkommen oder versteckte Gewerbe entdeckt werden sollen, gibt es eine Untergrenze. Erst ab mindestens 30 Verkäufen im Jahr und einem Umsatz von mindestens 2.000 €, meldet die digitale Plattform die Infos an den Fiskus. Allerdings reicht die reine Meldung noch nicht aus, um die Umsätze auch steuerpflichtig zu machen. Die Untergrenzen haben nämlich nichts mit der Steuerpflicht zu tun! Privatverkäufe müssen nicht versteuert werden, wenn Sie weniger als 600 € Gewinn pro Jahr aufweisen. Erzielen Sie Gewinne von mehr als 600 €, müssen Sie den Gesamtbetrag in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben.

Auf welche Verkäufe im Internet muss ich Steuern zahlen?

Egal, ob im Internet oder persönlich: Beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen sollte man zwei Steuern auf jeden Fall kennen. Die Rede ist von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Aber wann werden welche Steuern fällig?

Einkommensteuer: Diese Steuer muss immer dann gezahlt werden, wenn eine Tätigkeit selbstständig und vor allem nachhaltig ausgeübt wird – mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen! So steht es im Einkommensteuergesetz. Dafür muss der oder die Ausübende dann auch eine Selbstständigkeit oder ein Gewerbe anmelden. Oder mit dem Gewinn über den Freibetrag von 600 € kommen.

Umsatzsteuer: Bei dieser Steuer geht es rein um die Höhe des Umsatzes. Das sind in erster Linie also nur die Einnahmen.

smartsteuer Tipp #3: Wer lediglich Selbstgebasteltes oder Gebrauchtes auf digitalen Plattformen anbietet, hat in den meisten Fällen eher einen Verlust als einen Gewinn gemacht. Diese Art der Tätigkeit nennt sich dann „Liebhaberei“ und kann auch so verbucht werden. Sollte doch ein gewisser Umsatz dabei herausspringen: Bis zu 22.000 € im Jahr darf man mit einem „Kleinunternehmen“ verdienen, ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Allerdings muss das dann auch beim Finanzamt angemeldet werden. Erst wenn eine Gewinnabsicht besteht, oder die Umsätze diese Grenze sprengen, werden auf die Verkäufe Umsatz- und Gewerbesteuer fällig.

Welche Daten übermitteln digitale Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern?

Jede digitale Plattform hat bis Ende Januar Zeit, die Infos zu den Transaktionen und Umsätzen ihrer Nutzerinnen und Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Und das rückwirkend für ein ganzes Jahr. Da das PStTG zum 01. Januar 2023 in Kraft trat, muss die erste Meldung also zum 31. Januar 2024 beim Fiskus vorliegen.

Aber erst die zuständigen Finanzämter prüfen die Umsätze konkret. Dafür brauchen sie alle Daten, die diese Untersuchung möglich machen. Dazu gehören:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Anzahl der Transaktionen
  • Höhe des Umsatzes
  • Konto (Bank oder PayPal, etc.)

smartsteuer Tipp #4: Im Detail überprüft werden die Umsätze von digitalen Plattformen vermutlich nur, wenn es starke Auffälligkeiten gibt. Wer sich allerdings vorab informiert und alle Informationen selbst in der Steuererklärung angibt, hat weiterhin nichts zu befürchten. Sie planen jetzt schon, einen Entrümpelungsservice für jegliche Dachböden in der Umgebung anzubieten und dabei springt vermutlich ein höherer Umsatz raus? Dann lohnt es sich eventuell, offiziell Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer zu werden.

Was bedeutet das konkret für mich?

Wer auf digitalen Plattformen weiterhin rein privat und ohne einen großen Gewinn verkauft, hat durch das neue Steuergesetz keine zusätzlichen Kosten zu befürchten. Allerdings stellt diese Neuerung auch einen weiteren Schritt für ein sichereres Internet dar. Und ganz nach dem Motto „Together for a better Internet“ beim diesjährigen „Safer Internet Day“ am 7. Februar informieren wir Sie weiterhin über alle wichtigen Steuern und Gesetze – auch im Internet.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Volker sagt:

    Es ist schon angsteregend, wo die Politik überall Geld abschöpfen will, aber selbst hohe Freibeträge auf ihre Einkünfte hat…

    Was mache ich denn, wenn ich mein Auto verkaufe, was ich gerade erst gekauft habe, aber leider ein Fehlgriff war????…Da bin ich ja schnell über der Bemessungsgrenze….für den Einkauf bekomme ich nichts, muss aber für den Verkauf bezahlen….??????

    Deutschland und sein Steuerrecht, so ziemlich das Schlechteste in der EU 🙁 Von meinen Bruttoeinkünften als Arbeitnehmer muss ich in der Steuerklasse 1 ca. 50% abgeben und dann kommen beim Einkaufen noch verschieden Steuern hinzu….allen voran die Mwst. Heisst, von jedem Euro, den ich brutto verdiene, bleiben maximal 30 Cent über….und dann wundern wir uns, dass die Kluft zwischen arm und reich immer größer wird und die Armut unter der älteren Bevölkerung, und nicht nur die, immer größer wird.

  • Avatar Sven Schulze sagt:

    Und wo bleibt da der Datenschutz ? Immer mehr unserer Daten werden von allen möglichen Behörden und Institutionen gesichtet,gespeichert und abgefragt. Aber wenn ich in den Barber Shop gehe muss ich eine Datenschutz Erklärung unterzeichnen !!!!!!
    Diese Entwicklung finde ich erschreckend und nicht in ordnung !

  • Avatar Sven Schulze sagt:

    Man braucht mittlerweile wohl kein Verschwörungstheoretiker mehr sein um zu merken dass jeder Bürger immer gläserner wird und man nicht mal mehr gebrauchte Sachen im Internet verkaufen darf ohne zur Kasse gebeten zu werden ! Soviel auch zum Thema Nachhaltigkeit. Man wird also gezwungen gebrauchte Dinge lieber wegzuwerfen als wieder zu verkaufen! Tha , der Fiskus wird wohl demnächst noch andere Möglichkeiten finden uns das Geld aus der Tasche zu ziehen ! Das geht dann wohl irgendwann soweit bis niemand mehr ausreichend Geld hat um sein Leben zu finanzieren. Das gilt natürlich wieder mal nur für Deutschland . Aber keine Sorge: Wenn wir bis zur letzten Grenze geschröpft werden gibts ja immer noch das Bürgergeld !!! 😜

  • Avatar Christian sagt:

    Was ist der „Verkaufserlös“, der ab 600€ steuerpflichtig wird? Ist das der Umsatz oder der Gewinn?

    Wenn ich gebrauchte Artikel zu einem niedrigeren Preis verkaufe als ich sie eingekauft habe, kann ich dann auch einen Verlust geltend machen?

  • Avatar Richter sagt:

    Ich zahle nichts ! Für die Gegenstände die man privat verkauft und wenn es die ganze Wohnungseinrichtung ist für sagen wa mal 20000 Euro dann wurden darauf schon steuern gezahlt. Also zahle ich nicht nochmal. Aber der Sklave Mensch lässt alles mit sich machen. Die Renten nochmal versteuern obwohl die Gelder versteuert waren und wurden. Raub am Bürger nenn ich das und hört auf alles zu dulden ! Ich schäme mich für solch Volk was sich so von paar Hanseln unterdrücken lässt.

  • Avatar Michael sagt:

    Hallo Gemeinde,

    also wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, muss ich meine Einkünfte wenn ich meine alte Autogrammkartensammlung oder Modelleisenbahnzubehör bei Sammlungsauflösungen in Ebay verkaufen möchte, nunmehr womöglich durch die Meldung meiner Verkaufsplattform nachträglich versteuern ?

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Christian,

    bitte hab Verständnis, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen.
    Wir empfehlen sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

    Beste Grüße
    Katrin Lengtat

  • Avatar Luise sagt:

    Habe ich das richtig verstanden, ab 2023 darf ich bei eBay maximal 30 Artikel einstellen ?
    In der Regel habe ich nur „Kleinkram“ ,
    für ein gebrauchtes Teil nur ein paar Euro…
    Aber okay, dann gebe ich meinen 31igsten Artikel auf den Sperrmüll.
    Suuuuper Nachhaltig…..

  • Avatar Diehl, P sagt:

    wenn man weiter überlegt, würde auch eine Wohnungsauflösung zunächst ein Fall für das Finanzamt. Je nach steuerlichen Verhältnissen, die in Verbindung mit der Auflösung die Steuerlast kaum jemand einschätzen kann, könnte die Höhe der Steuer die
    Auflösung zu einem finanziellen Fiasko werden lassen.
    Und weil man für die Vielzahl der Wohnungsgegenstände vielleicht noch als Unternehmer eingestuft wird, dann stellt sich für mich die Frage nach einer demokratischen freiheitlichen Lebensform, ohne Überwachung.
    Es stellt sich auch die Frage, wenn die Finanzbehörden den eingetragenen Angebotspreis
    übermittelt bekommt, aber erfahrungsgemäß, was selten der Fall ist, der Betrag nicht eingenommen werden konnte, sondern viel weniger.
    Wie beweise ich den tatsächlichen u. waren Ablauf mit seinen Einnahmen gegenüber dem Finanzamt.
    Muss ich denn als Privatperson jetzt Rechnungen schreiben oder generell immer Zeugen zur Verfügung haben.
    Und wie wird die Situation behandelt, wenn ich einen Gegenstand zum Verkauf anbiete,
    den ich nach kurzer Zeit wegen Eigenbedarf wieder herausnehme. Wie soll ich dem Finanzamt beweisen, dass ich den Gegenstand nicht verkauft habe.
    Das Funktioniert doch alles nicht. Das Leben besteht heute mehr aus Kontrolle, aufpassen, rechnen, informieren , auch im hohen Alter etc. , um seinen Lebensstandard halten zu können. und auch nicht unter der Brücke zu landen.
    Unsere Politiker scheinen den Karren nicht im Griff zu haben und das gesamte politische System scheint immer mehr in eine Richtung der Überforderung zu steuern.

  • Avatar Diana sagt:

    Der Artikel ist fehlerhaft. Es heisst laut Steuerrecht: wer mehr als 30 Verkäufe UND 2000 Euro Umsatz pro Jahr macht!!! Immer dieses Halbwissen :d

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Diana,

    wir wollen ausdrücken, dass jemand weniger als 30 Verkäufe tätigen und unter 2.000 Euro liegen muss, damit die Daten nicht weitergegeben werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird, der Anbieter nicht mehr als freigestellter Anbieter gezählt und die Daten weitergeleitet werden.

    Liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team

  • Avatar ixi sagt:

    Diese Kommentare zu Überwachungsstaatlichkeit und Mehrfachbesteuerung sind selbstredend. Leider höre ich von allen Bundestagspartein hierzu keinen lautet Protest. LEider sind diese Themen in den MEdien weniger PRäsent. Stattdessen wundert man sich über so vieles, beispielsweise, warum soviele die AFD wählen, wo doch sonst fast alles bei uns so ok ist.
    Als mein Vater verstarb, verlangte das Jobcenter eine Liste aller Haushaltsgegenstände, die ich aus Platzmangel wegwerfen musste. Selbst der Müllentsorger nahm mir steuern ab. Vor Jahren gelang der Waschmaschienenverkauf problemlos- Neu ist, die 2 Jahre alte Waschmaschine von Daddy ließ sich selbst für 30% des Neupreises nicht verkaufen. Warum wohl? Finden die Familiengründungen aus unteren Einkommensklassen keine neue Wohnung oder verschenkt das Jobcenter jetzt neue Waschmaschine an Bürgergeldbezieher? Wann also kommt die zusätzliche Geräteentsorgungssteuer, welche weiter nachhaltige Steuer-Einnahmen beschert? Ach ja, für die Beerdigung wurden auch reichlich Steuern genommen. Ich bin mir sicher, es werden in Zukunft noch mehr Steuern erfunden, als abgeschafft werden.
    Ich werde in Zukunft daher keine Politiker wählen, die die Bürger wie unmündige Kinder behandeln. Herr Bundespräsident ad Gauk formuliert bei Maischberger trefflich. Wir brauchen (in der Politik) eine Bereitschaft, mit der Bevölkerung so zu sprechen, als wäre die Bevölkerung erwachsen.

    Besser hätte mir gefallen, wenn er gesagt hätte, die Bevölkerung müsse erwachsen behandelt werden!

  • Avatar Danirl sagt:

    Wenn man die Kommentare liest, dann stellt man fest, das viele das Meldesystem nicht verstanden hat. Man kann weiterhin bei eBay verkaufen auch wenn es weit über 30 Artikel sind und der Umsatz über 2000 EUR liegt. An dieser Grenze ist Ebay meldepflichtig, der Verkäufer aber nicht automatisch steuerpflichtig. Das entscheidet sich von Fall zu Fall. Verkauft einer 30 IPhones dann wird sich das Finanzamt zu Recht mit ihm beschäftigen. Verkauft einer seine Privstsammlung, die aus 100 Teilen besteht oder persönliche Gegenstände, dann wird er höchstwahrscheinlich nie etwas vom Finanzamt hören. Die meisten, die sich aufregen können eigentlich recht entspannt weiter verkaufen.,


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