02.08.2022 · Arbeitnehmer · smart leben ·
Lesezeit: 3 Min.

Entschädigung bei Flugverspätung? So bekommen Sie Geld zurück

Der Urlaub steht vor der Tür und Sie können es kaum erwarten, endlich am Strand zu liegen und die Seele baumeln zu lassen. Doch dann der Schock: Flugausfall. Gestrandet am Flughafen und die Urlaubsstimmung ist das einzige, das in nächster Zeit baden geht? Klar, so etwas ist ärgerlich! Damit Sie im Reisestress trotzdem an alles denken – und bis zu 600 € zurückbekommen können – habe ich die wichtigsten Tipps hier zusammengefasst.

Was tun bei einer Flugverspätung oder einem Flugausfall?

Die gute Nachricht zuerst: Das Europaparlament hat für alle Fluggesellschaften mit Sitz in Europa eine gemeinsame Regelung über die Rechte von Fluggästen verfasst. Die EU-Verordnung 261/2004 sagt ganz klar, wann Reisende welche Summe als Entschädigung bekommen. Puh, das ist schon einmal erleichternd. Aber dafür gilt nach wie vor bei jeder Verspätung im Flugverkehr: Sie müssen sich alles bestätigen lassen und gut dokumentieren.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter

Kontaktieren Sie Ihre Airline. Am besten natürlich direkt am Flughafen durch das Bodenpersonal der Fluggesellschaft. Aber sind wir mal ehrlich, wahrscheinlich gibt es noch mehr Reisende mit dieser Idee. Sie müssen also entweder etwas Geduld mitbringen oder den digitalen Weg versuchen. Wichtig ist, dass Sie eine schriftliche Bestätigung einfordern. Keine Sorge, sollte das absolut nicht möglich sein, dann können Sie auch selbst aktiv werden. Machen Sie Fotos der Anzeigen am Flughafen und tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren aus. Das hilft, sollten Sie gegenseitig die Verspätung bezeugen müssen. Denn Sie können noch bis zu drei Jahre nach Abflugdatum eine Entschädigung fordern.

Flugausfall: Wann haben Sie ein Recht auf Entschädigung?

Die EU-Verordnung gilt nicht nur bei ankommenden Flügen von Fluggesellschaft mit Firmensitz in der EU. Auch Flüge, die hier starten, fallen unter die Regelung. Übrigens, die Entschädigung gibt es zusätzlich zur Erstattung des ursprünglichen Tickets. Auch die Kosten für eine Übernachtung oder eine andere Transportmöglichkeit gehören nicht zu den Ausgleichszahlungen. Um die zusätzliche Entschädigung einfordern zu können, müssen folgende Punkte zutreffen:

  • Der Flug wird komplett annulliert.
  • Die Ankunft des Flugs ist mehr als 3 Stunden verspätet.
  • Die Airline hat den Flieger überbucht und Sie haben keinen Platz mehr.

Achtung, das gilt natürlich nur, wenn Sie nicht über den Ausfall informiert wurden. Mindesten 2 Wochen vor Abflug müssen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter über Änderungen informieren.

Okay und wie hoch ist die Entschädigung für Flugverspätungen?

Na gut, hier wird es etwas kniffliger. Die Höhe der Entschädigung hängt nämlich von der Länge des Flugs ab. Wer länger unterwegs ist und weitere Strecken fliegt, hat Anspruch auf mehr Geld. Die Airline muss folgende Ausgleichszahlungen leisten, wenn Sie mehr als 3 Stunden zu spät am Zielflughafen ankommen:

  • 250 € bei Flügen mit einer Strecke bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei Flügen mit einer Strecke von 1.501 bis 3.500 Kilometern
  • 600 € bei Flügen mit einer Strecke von mehr als 3.500 Kilometern

Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings. Wenn die Airline selbst nichts für die Verspätung kann, dann gibt es leider keine Ausgleichszahlung.

Wann gibt es keine Entschädigungen für Flugverspätungen?

Das Personal der Airline streikt, der Flug fällt aus – und die Fluggesellschaft will nicht zahlen? Lassen Sie sich davon nicht abwimmeln. Es gibt tatsächlich „außergewöhnliche Umstände“, die nicht vorherzusehen waren. Ein Streik der eigenen Angestellten gehört aber laut dem Europäischen Gerichtshof nicht dazu! Auch technische Probleme sind keine Ausrede. Anders sieht es bei schlechtem Wetter oder einem Streik der Fluglotsen aus.

Was bedeutet das konkret für mich?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie sich nicht schnell mit Gutscheinen, Vergünstigungen oder einer Absage vertrösten. Sie haben auch als Fluggast einige Rechte. Mit einer schriftlichen Bestätigung über den Ausfall oder die Verspätung sollte die Fluggesellschaft eigentlich kooperieren. Und wenn nach zwei Monaten immer noch keine Kommunikation über Entschädigungen zustande kommt, dann wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr. Auch bekannte Portale wie Flighright oder Flugrecht unterstützen – gegen Provision – bei der Kommunikation oder im Ernstfall vor Gericht.


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