10.11.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Abfindung und Steuern – gib mir die Fünf-telregelung

Positiv denken – auch in der Krise. Wem der Verlust seines Jobs droht, kann vielleicht wenigstens noch eine Abfindung rausschlagen. Klingt erstmal gut, stellt sich dann nur die Frage: Muss ich das Extrageld etwa auch noch versteuern? Und wenn ja, wie? Was ist die Fünftelregelung genau? Wir erklären Ihnen, was Sache ist. Natürlich gewohnt leicht verständlich.

Nur kurz, bevor es los geht: Wir können leider keine Ratschläge geben, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Da spielen viele Faktoren rein, lassen Sie sich da beraten, etwa von der Gewerkschaft. Sie sollten aber nicht gleich das erste Angebot des Arbeitgebers annehmen, meist lässt sich da mehr herausholen.

Eine gute und eine schlechte Nachricht

Okay, seien wir positiv: Erhalten Sie eine Abfindung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, müssen Sie darauf in der Regel keinerlei Sozialbeiträge (etwa für die Renten- oder Krankenversicherung) zahlen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann eine Ausnahme
eintreten, wenn Sie sich dort weiterhin freiwillig versichern.
Keine Ausnahmen – und damit sind wir bei der schlechten Nachricht – gibt es bei der Steuer: Eine Abfindung muss versteuert werden. Da führt kein Weg dran vorbei.

Außerordentliche Einkünfte

Das klingt erstmal echt happig. Denn wenn Sie eine schöne Abfindung erhalten und in dem Jahr auch „normal“ verdienen, würde wohl ein ziemlich großer Teil der Abfindung an den Fiskus gehen. Würde, weil es dann doch einen Ausweg gibt. Das liegt daran, dass Abfindungen zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften zählen. Und für die gibt es zum Glück eine spezielle steuerliche Lösung, zu der wir jetzt kommen. Die Fünftelregelung.

Was ist das Prinzip der Fünftelregelung?

Die Erklärung steckt schon im Begriff: Die Abfindung wird gefünftelt und so behandelt, als ob sie in Fünftel-Häppchen über fünf Jahre verteilt werden würde. Der Vorteil: Da der Steuersatz bei steigendem Einkommen steigt, sinkt die Steuer, wenn die Abfindung gefünftelt wird.
Wenn Sie jetzt sagen, alles klar, ich muss also in den nächsten fünf Jahren jeweils zusätzlich zu meinem Lohn immer ein Fünftel der Abfindung versteuern, liegen Sie leider falsch.
Das Finanzamt will natürlich nicht fünf Jahre auf seine Steuern warten für eine Einnahme, die Sie ja am Anfang dieser Zeit erhalten haben.
Also passiert folgendes: In dem Jahr, in dem Sie die Abfindung erhalten, wird ein Fünftel davon zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dann wird die Steuer von diesem Gesamtbetrag berechnet. Und gleichzeitig die Steuer, die Sie für Ihr „normales“ Einkommen zahlen müssten. Die Differenz dieser beiden Zahlen multipliziert mit 5 ergibt die Steuer auf Ihre Abfindung. Klingt erstmal kompliziert, aber gleich zeigen wir Ihnen zwei Beispiele, dann wird es klarer.

So funktioniert die Fünftelregelung – Beispiel 1 

Vorab eine Faustregel: Je niedriger Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, desto lohnenswerter ist die Fünftelregel. 

Ein Arbeitnehmer hat in diesem Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 Euro. Zum Jahresende wird er gekündigt und erhält im Dezember eine Abfindung von 40.000 Euro. 

Die Steuer auf das „normale“ Einkommen von 36.000 Euro wäre 7.485 Euro (inklusive Soli).

Ein Fünftel der Abfindung (40.000 Euro) sind 8.000 Euro. Das „normale“ Einkommen (36.000 Euro) plus das Fünftel (8.000 Euro) sind 44.000 Euro. Dafür wären Steuern von 10.420 Euro fällig.
Die Differenz aus den beiden Steuerbeträgen beträgt 2.935 Euro. Das müssen wir nun wieder mit fünf multiplizieren. Das ergibt 14.675 Euro. Es sind also auf die Abfindung 14.675 Euro zu zahlen. Insgesamt sind es also mit der „normalen“ Steuer 22.160 Euro.

Zum Vergleich: Gäbe es die Fünftelregelung nicht, müsste 36.000 plus 40.000 Euro, also 76.000 Euro versteuert werden. Das wären dann stolze 24.219 Euro. Dank der Fünftelregelung hat der Arbeitnehmer 2.059 Euro Steuern gespart.

Es gibt aber eine Möglichkeit, noch mehr zu sparen, wie wir gleich sehen werden.

So funktioniert die Fünftelregelung – Beispiel 2

Der Arbeitnehmer handelt aus, dass die Abfindung erst im Januar 2021 ausgezahlt wird. In diesem Jahr nimmt er einen Job an, der aber deutlich schlechter bezahlt ist als der bisherige. Sein zu versteuerndes Einkommen sinkt in 2021 auf 24.000 Euro. Die Abfindung bleibt bei 40.000 Euro.

Die Steuer auf 24.000 Euro beträgt nur noch 3.346 Euro, der Soli ist dann weggefallen.

Nun berechnen wir die Steuer aus Einkommen plus Fünftel der Abfindung. Das sind 32.000 Euro (= 24.000 Euro + 8.000 Euro). Die Steuer beträgt dann 5.706 Euro. Dann wieder schnell die Differenz bilden und mit fünf multiplizieren – ergibt 11.800 Euro (5.706 Euro – 3.346 Euro = 2.360 Euro, 2.360 Euro x 5 = 11.800 Euro). Im Vergleich zu Beispiel 1 sind das fast 3.000 Euro weniger an Steuern für die Abfindung. Das liegt am geringeren Einkommen – und am Wegfall des Soli.
Der Arbeitnehmer müsste insgesamt 15.146 Euro (= 3.346 Euro + 11.800 Euro) Steuern zahlen.

Auch hier der Vergleich ohne die Fünftelregelung: Dann müssten 64.000 Euro versteuert werden – macht 17.837 Euro Steuern. Hier spart der Arbeitnehmer sogar 2.691 Euro. 

Und wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist: Machen Sie Ihre Steuererklärung am besten mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Denn da müssen Sie nur die Höhe der Abfindung eingeben – den Rest erledigt das Programm.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie eine Abfindung erhalten, müssen Sie diese versteuern. Dank der Fünftelregelung sind es aber weniger Steuern als bei einer „normalen“ Versteuerung. Wenn Sie wissen, dass Sie nach dem Abschied in der alten Firma keinen so gut bezahlten Job mehr haben werden, ziehen Sie, wenn möglich, die Abfindung ins nächste Jahr. Das lohnt sich sogar doppelt, da im nächsten Jahr der Soli für die allermeisten wegfällt.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Anna sagt:

    Hallo zusammen, muss ich in der Steuererklärung die Fünftelregelung gesodert ausweisen oder angeben oder darauf aufmerksam machen Oder wird das automatisch von smartsteuer entsprechend berechnet und angegeben?
    Herzlichen Dank und viele Grüße!


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