29.07.2022 · Rentner · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Das sind die Top 4 Steueränderungen 2022

Erst hat Corona die Wirtschaft ordentlich gebeutelt, dann kam auch noch die Inflation dazu… Da sind positive Nachrichten doch eine willkommene Abwechslung, oder? Sowohl für Arbeitnehmende als auch für Rentnerinnen und Rentner gab es im Jahr 2022 einige erfreuliche Änderungen. Und die sorgen sogar dafür, dass viele Geld zurückbekommen! Ob auch Sie von den Steueränderungen 2022 profitieren und sich über eine Erstattung vom Fiskus freuen dürfen, erfahren Sie hier.

Grundfreibetrag steigt: Weniger Lohnsteuer fällig

Um die Preiserhöhungen und die damit verbundene finanzielle Belastung abzumildern, hat die Politik im Mai ein Steuerentlastungsgesetz verabschiedet. Immerhin! Darin ist unter anderem festgehalten, dass der Grundfreibetrag angehoben wird. Denn das sogenannte Existenzminimum bleibt immer für alle steuerfrei. Die Bundesregierung hat eine Erhöhung von 9.984 € auf 10.347 € beschlossen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das bedeutet, dass die Steueruhr erst ab diesem Betrag anfängt zu ticken und etwas weniger Lohnsteuer fällig wird. Die bis jetzt zu viel gezahlte Lohnsteuer muss Ihnen von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin zurückgezahlt werden.

Haben Sie im Juli auch schon eine Rückzahlung erhalten? Das Spezialunternehmen für Abrechnungen DATEV hat ermittelt, dass vor allem Beschäftigte in mittleren und höheren Gehaltsklassen davon profitieren – nämlich Singles und Alleinerziehende mit einem Einkommen über 6.500 € bzw. 7.500 € im Monat. Zu kurz kommen allerdings diejenigen, deren Einkommen schon zuvor den Grundfreibetrag nicht überschritten hat. Wie hoch die Erstattung bei mittleren Einkommen ausfällt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Nachzahlungszinsen ans Finanzamt gesenkt

Bisher konnte das Finanzamt auf ausstehende Steuernachzahlungen Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat – also 6 % pro Jahr erheben. Das galt für alle Steuerbescheide, die später als 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres festgesetzt wurden. Wow, ganz schön viel? Das sah auch das Bundesverfassungsgericht so. Aber halt, theoretisch machen die Zinsen schon Sinn. Denn sie sollten den fiktiven Vorteil ausgleichen, den Steuerpflichtige beim Anlegen von genau diesem Geld gehabt hätten. Allerdings ist ein Zinsvorteil in dieser Höhe zu Niedrigzinszeiten doch absolut illusorisch, sind wir mal ehrlich. Deshalb darf der Fiskus nur noch maximal 1,8 % Zinsen verlangen. Rückwirkend ab 2019.

Höhere Werbungskosten für Arbeitnehmende

Es gibt noch mehr gute Nachrichten: Die Homeoffice-Pauschale wurde 2022 noch einmal verlängert. Demnach können Sie insgesamt 600 € im Jahr beim Finanzamt geltend machen, wenn Sie von zu Hause arbeiten, aber kein „richtiges Arbeitszimmer“ haben. Doch Achtung, die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Diese Pauschale stieg 2022 glücklicherweise aber auch von 1.000 € auf 1.200 €.

Wer trotzdem regelmäßig zur Arbeitsstelle pendelt, kriegt schon früher als gedacht mehr Geld dafür. Ab dem 1. Januar 2022 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 €.

Steuern auf die Rente ab 2022

Sie gehen dieses Jahr in Rente? Dann beträgt Ihr Rentenfreibetrag 18 % Ihrer Bruttorente. Immerhin besser als nichts. Und Kopf hoch, Sie dürfen sich trotzdem ein bisschen freuen. Denn ab dem 1. Juli 2022 gibt es auch bei der Rente einen Anstieg – den stärksten seit 1994. Die Erhöhung beträgt im Westen Deutschlands 5,35 % und im Osten 6,12 %.

Zudem hat sich 2022 auch bei der Rentenbesteuerung etwas getan. Im Februar verkündete die Politik neue Maßnahmen gegen die Doppelbesteuerung der Rente.

Welche Änderungen es dieses Jahr sonst noch gibt, erfahren Sie in diesem Video:




Was bedeutet das konkret für mich?

Sind Sie immer auf dem Laufenden, wenn es um aktuelle Steueränderungen geht? Es ist durchaus sinnvoll, ab und zu ein Auge auf Steuer-Nachrichten zu werfen. Oder Sie nutzen unseren Brutto Netto Rechner , um zu schauen was sich veröändert hat. Gerade, wenn es darum geht, rechtzeitig Anträge zu stellen oder Formulare einzureichen. Oder natürlich, wenn Sie wissen wollen, woher der plötzliche Geldsegen auf Ihrem Konto stammt. Mit unserem smartsteuer Newsletter bleiben Sie immer auf dem Laufenden zum Thema Geld und Steuern. Jetzt direkt beim Newsletter anmelden!


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