Steuern im Ausland – hält doppelt wirklich besser? (Serie, Teil 10)

In meinem vorherigen Beitrag ging es um die EU und Steuern. Das führt mich gleich zum nächsten Thema: Wie ist es eigentlich, wenn ich Geld im Ausland anlege, dort arbeite oder gleich ganz dort hinziehe? Ganz egal, ob nun in die EU oder nach außerhalb. Muss ich dann dort Steuern bezahlen? Oder in Deutschland? Oder in beiden Ländern? Ich versuche mich mal an Antworten…
Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Blog-Beitrag über Steuerhinterzieher. Oft haben diese (vermögenden) Personen Geld ins Ausland gebracht, um es nicht in Deutschland versteuern zu müssen. Daran wird schon klar, dass es offenbar Unterschiede im Steuersystem verschiedener Länder gibt. Was sagen die Bestimmungen?
Vier Prinzipien der internationalen Besteuerung
Wenn Sie in mehreren Ländern Einkommen erzielen, gibt es vier Grundmöglichkeiten, wie und vor allem wo darauf Steuern erhoben werden:
- Wohnsitzlandprinzip: Die Steuern werden dort fällig, wo der Wohnsitz ist – ODER
- Quellenlandprinzip: Steuern müssen in dem Land bezahlt werden, aus dem das Einkommen stammt.
- Welteinkommensprinzip: Das gesamte Welteinkommen wird besteuert – ODER
- Territorialitätsprinzip: Steuern werden nur auf das Einkommen erhoben, das im jeweiligen Land entstanden ist.
Eigentlich ganz einfach. Aber Sie wissen schon, wie das mit dem Teufel und dem Detail ist…
Doppelt heißt meistens doch nicht doppelt
Wer nun in Deutschland seinen Wohnsitz hat, unterliegt dem Wohnsitzlandprinzip und dem Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, auch all seine Einkünfte im Ausland sind in Deutschland steuerpflichtig. Aber, und jetzt kommt ein großes Aber: Oft muss die Person im anderen Land auch schon Steuern bezahlen, etwa auf Kapitaleinkünfte oder auf das Gehalt, dass sie im benachbarten Ausland erzielt. Werden nun doppelt Steuern fällig? Hier und dort?
Die erste beruhigende Antwort: In der Regel nicht! Das Zauberwort heißt Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). So ein DBA kann die doppelte Besteuerung vermeiden oder wenigstens mindern.
Die zweite beruhigende Antwort: Deutschland hat mit mehr als 100 Ländern ein DBA abgeschlossen. Einen Überblick darüber finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Zwar sind die Abkommen im Detail nie ganz gleich, aber es kommen prinzipiell zwei Methoden zum Einsatz:
- Freistellungsmethode: Dabei werden die Einkünfte im Ausland von der deutschen Besteuerung ausgenommen. Maximal der sogenannte Progressionsvorbehalt kann hier greifen.
- Anrechnungsmethode: Die Einkünfte werden zwar in beiden Ländern besteuert. Die Steuern im Ausland werden auf die in Deutschland fälligen Steuern angerechnet.
Grob heißt das, dass bei der Freistellungsmethode nach dem Steuersatz des anderen Landes abgerechnet wird, bei der Anrechnungsmethode hingegen nach dem deutschen Steuerniveau.
Leben im Ausland – weg vom deutschen Fiskus
Bisher ging es in diesem Beitrag nur um den Fall, dass man immer noch in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Was aber passiert steuerlich, wenn es für immer ins Ausland geht, oder wenn man mindestens die Hälfte des Jahres (also mindestens 183 Tage) dort lebt? Grob gesagt: Dann kehren sich die Verhältnisse um. Als Deutscher ist man dann nach deutschem Gesetz nur noch beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, Steuern sind generell im neuen „Wohnsitz-Land“ fällig. Es gibt nur eine Ausnahme: Werden steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland erzielt, etwa durch ein Erbe oder aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewinne aus Wertpapieren, dann muss das in Deutschland versteuert werden.
Zusammenfassung: Mehr als 100 Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass Personen nicht doppelt Steuern bezahlen müssen, wenn sie in Deutschland leben, aber auch Einkünfte im Ausland erzielen.
Was bisher geschah:
Geld stinkt nicht. Oder: Was sind eigentlich Steuern? (Serie Teil 1)
Kaffee oder Tee? Was alles versteuert wird (Serie Teil 2)
Das Gießkannenprinzip, oder: Was macht der Staat mit unseren Steuern (Serie Teil 3)
Wer muss eine Steuerklärung abgeben? (Serie Teil 4)
Wir geben ab zur Werbung – zu den Werbungskosten (Serie Teil 5)
Muss ich Steuern auf Erbschaften zahlen? (Serie Teil 6)
Lohnt es sich zu heiraten? Alles zu Steuerklassen (Serie, Teil 7)
Auf den Hund gekommen – Steuern & Tiere (Serie, Teil 8)
Müssen wir Steuern an die EU bezahlen? (Serie, Teil 9)
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Mich würde interessieren, wie sogenannte „Digitale Nomaden“ besteuert werden. Also Menschen, die z. B. mit einem Blog ihre Einkünfte erzielen, aber permanent mal hier und mal da durch die Weltgeschichte reisen und in D nur noch eine Postadresse haben, aber abgemeldet sind.
Für die Beantwortung meiner Frage lieben Dank 🙂
Wesentlich für die Steuerpflicht in Deutschland ist, dass man hier entweder eine Wohnung inne hat oder einen gewöhnlichen Aufenthalt (183 Tage im Inland) hat. Es ist steuerlich irrelevant, ob bzw. wo man gemeldet ist
Die Begriffe gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnung inne haben sind allerdings nicht ohne weiteres eindeutig. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an und ist pauschal nicht zu beantworten.
Ein Beispiel: Wenn jemand allerdings keine Wohnung mehr in Deutschland hat, nur unterwegs ist, weniger als 6 Monate auf Heimatbesuch verbringt und sonst nur in der Welt herumreist und unterwegs arbeitet, stehen die Chancen gut, dass die deutsche Steuerpflicht nicht mehr greift.