Vorm Finanzamt sind alle gleich (Serie, Teil 11)

Gleiches Recht für alle! In meinem letzten Blog-Beitrag (Teil 10 meiner Serie) ging es darum, ob Deutsche im Ausland Steuern bezahlen müssen, wenn Sie zum Beispiel dort leben, arbeiten oder Geld anlegen. Nun drehe ich den Spieß einfach mal um: Müssen Ausländer in vergleichbaren Situationen in Deutschland Steuern zahlen? Können sie zum Beispiel hier arbeiten – aber ihre Steuern in ihrem Heimatland zahlen?
Unbeschränkt oder beschränkt – Hauptsache Steuerpflicht
Schaut man sich die deutschen Gesetze an, erkennt man schnell, dass die Steuerpflicht jeden trifft, entweder unbeschränkt oder beschränkt.
Was das genau bedeutet?
Unbeschränkt steuerpflichtig ist jede („natürliche“) Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Alle anderen wiederum sind beschränkt steuerpflichtig.
Und diese beiden Gruppen werden unterschiedlich besteuert?
Ja, genau. Für die „Unbeschränkten“ greifen Wohnsitz- und Welteinkommensprinzip: Das heißt, alles was diese Person irgendwo auf der Welt einnimmt, ist unbegrenzt in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person deutscher Staatsbürger ist oder nicht. Zumindest vor dem (Steuer-) Gesetz sind sie gleich.
Für die „Beschränkten“ kommen Quellenland- und Territorialprinzip zur Anwendung. Steuern in Deutschland müssen in diesem Fall nur für das Einkommen gezahlt werden, das in Deutschland erzielt wird. Auch hier ist es gleich, welchen Pass die Person hat. Ein Deutscher, der im Ausland lebt, wird genauso behandelt wie ein Ausländer, der nicht in Deutschland lebt, aber Einnahmen in Deutschland hat.
Doppelbesteuerungsabkommen regeln oft die Details
Nach der Theorie kommt wie immer die Praxis. Und die trägt den sperrigen Namen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Wenn Sie Teil 10 schon gelesen haben, wird Ihnen das bekannt vorkommen. Es spielt eben doch noch eine Rolle, aus welchem Land die Person stammt, die Einnahmen in Deutschland erzielt. Denn nicht nur in Deutschland sind die Steuerregeln eindeutig, auch im Herkunftsland sind sie das. Und diese nationalen Steuerregeln könnten theoretisch dazu führen, dass die Frau oder der Mann sowohl in Deutschland als auch in seinem Heimatland an den Fiskus zahlen muss, also doppelt. Ein DBA verhindert das oder senkt wenigstens die doppelte Steuerlast. Ein solches Abkommen gilt immer für zwei Länder, in unserem Fall zwischen Deutschland und einem anderen Land. Mehr als 100 Länder haben ein DBA mit Deutschland. Welche das sind, kann man gut hier ablesen.
Kein DBA – was dann?
Nun, dann hängt es ganz davon ab, ob jemand unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist.
Wer unbeschränkt ist (vereinfacht: Wohnsitz in Deutschland), kann in Deutschland beantragen, dass die Einnahmen in seinem Heimatland hier nur ermäßigt besteuert werden. Beispielsweise muss, wenn im Heimatland schon Steuern gezahlt wurden, nur noch die Differenz zur in Deutschland fälligen Steuer gezahlt werden.
Wer hingegen beschränkt ist (vereinfacht: Wohnsitz nicht in Deutschland), muss sich in seinem jeweiligen Heimatland darum kümmern, dass er nicht doppelt Steuern zahlen muss.
Zusammenfassung: In Deutschland lebende Ausländer zahlen genauso Steuern wie deutsche Staatsbürger.
Was bisher geschah:
Geld stinkt nicht. Oder: Was sind eigentlich Steuern? (Serie Teil 1)
Kaffee oder Tee? Was alles versteuert wird (Serie Teil 2)
Das Gießkannenprinzip, oder: Was macht der Staat mit unseren Steuern (Serie Teil 3)
Wer muss eine Steuerklärung abgeben? (Serie Teil 4)
Wir geben ab zur Werbung – zu den Werbungskosten (Serie Teil 5)
Muss ich Steuern auf Erbschaften zahlen? (Serie Teil 6)
Lohnt es sich zu heiraten? Alles zu Steuerklassen (Serie Teil 7)
Auf den Hund gekommen – Steuern & Tiere (Serie Teil 8)
Müssen wir Steuern an die EU bezahlen? (Serie Teil 9)
Steuern im Ausland – hält doppelt wirklich besser? (Serie Teil 10)
Steuererklärung starten
Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Gilt Stipendium von Botschaft für Ausländer auch als steuerpflichtiges Einkommen? selbst wenn man arbeitet und die Lohnsteuer von Gehalt bezahlt „aber nicht von Stipendium“
Danke im Voraus!
In der Regel sind Stipendien steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Dabei ist Voraussetzung, dass der Betrag für den Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht wesentlich höher und und das Stipendium nicht an einen Job oder anderer Gegenleistung verplichtet.
Kann man als Ausländer, der in DE beschränkt steuerpflichtig ist (Pauschalbesteuerung) vom Finanzamt Geld zurückbekommen, wenn man eine Steuererklärung ausfüllt und massgebliche Abzüge geltend machen kann?
Beschränkt Steuerpflichtige erhalten nur den Pauschbetrag für Werbungskosten und bestimmte Sonderausgaben.
Die Chancen für eine Erstattung sind damit geringer als bei einer Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Smartsteuer kann keine Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige erstellen.
Hallo, ich bin Polin und wohne und arbeite in Deutschland, hier zahle ich auch Steuer. In Polen habe ich Familienhaus. Bin ich zusätzlich in Polen unbeschränkt steuerpflichtig?
Vielen Dank
Cecylia S.
Hallo Cecylia,
die Steuerpflicht in Polen muss nach polnischen Gesetzen geprüft werden.
Leider hat smartsteuer keine Kenntnisse von ausländischem Steuerrecht.
Hallo,
Ich bin ein portugiesischer Arbeitnehmer der für eine portugiesiche Firma in Deutschland arbeitet, aber keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe, und mein Lohn wird in Portugal bezahlt.
Inwieweit bin ich in Deutschland Steuerpflichtig und gibt es eine bestimmte Finanzabteilung an der ich mich wenden kann?
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
MfG
Am besten wenden Sie sich an Ihr Finanzamt mit dieser Frage.
Hallo,
ich bin seit 7 Jahre in Deutschland angestellt.
Was ist die steuerliche Unterschied zwischen vor und nach die Einbürgerung, z.b. im Bezug mit Eigentum Inland und Ausland.
Vielen Dank,
Georg
Diese Frage ist pauschal leider nicht zu beantworten.
Eine Einbürgerung hat erstmal keine Auswirkung auf die Steuerpflicht in Deutschland.
Du kannst ausländischer Staatsbürger sein und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Besteuerung nach der Heirat. Ich habe am 1.5.2017 in Seoul Südkorea geheiratet. Seit dem 2.9.2017 lebt meine koreanische Frau in Deutschland. Sie hat bis Ende August 2017 Gehalt in Korea bezogen. In Deutschland hatte sie im letzten Jahr keinen Job, sie hat demnach auch keine Steuern bezahlt. Sollte ich jetzt eine Zusammenveranlagung beim Finanzamt machen oder Einzelveranlagung? Muss meine Frau überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Ein Mitarbeiter dem Finanzamt meinte, dass meine Frau ihre Einkünfte aus Korea bei der Steuererklärung angeben muss. Das verstehe ich leider nicht, denn es gibt doch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Südkorea und Deutschland. Sie hat in Korea bereits Steuern auf ihr Einkommen bezahlt. Ich fühle mich etwas hilflos.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße,
Stephan
Grundsätzlich ist man in Deutschland mit seinem gesamten Einkommen einkommensteuerpflichtig, wenn man z.B. hier einen Wohnsitz hat.
Deshalb müssen auch Einnahmen aus dem Ausland erfasst werden. Ein DBA regelt dann die Besteuerung zwischen den beiden Staaten.
Meist werden die ausländischen Einkünfte steuerfrei unter Progressionsvorbehalt gestellt. Das heißt die ausländischen Einkünfte
bewirken, dass der Steuersatz, der auf das übrige Einkommen angewendet wird, steigt.
Ich habe 10 Jahre bei der deutschen Botschaft in Bamako(Mali-West Afrika) gearbeitet. Ich habe letztes Jahr gekündigt. Ich habe naturlich Steuern gezahlt. Frage: Wie kann ich die gezahlte Beträge zurrückerhalten.
Mit freundlichen Grüssen aus der sonnigen Bamko.
Sory Sidibé
Guten Morgen,
wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind – dies können wir nicht prüfen – können Sie über die Abgabe Ihrer Steuererklärung mindestens vier Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Beträge zurückholen.
Ich habe Maurerarbeiten in Auftrag gegeben.
Der Herr präsentierte mir dann eine sehr hohe Rechnung die fast dem dreifachen eines angestellten Facharbeiters in Deutschland entspricht.
Angeblich ein angemeldetes Kleingewerbe. Münliche absprache wurde weit überstiegen…..Der Stundenlohn sei so hoch, weil er es sich selbst wert ist. *ein Schmunzeln über seinem Gesicht* Ich wäre mir vielleicht auch sehr viel mehr wert…..
Dementsprechend würde sich das Gehalt auf eine 40 Stundenwoche gesehen, auf über 76000 Euro für einen Maurer mit Kleingewerbe
belaufen…… Herr B. wohnt fest am Ort und gibt als Steuernummer eine 11-stellige Steuernummer an…… Wenn ich richtig gehe, dann ist das Kroatien…..
Kann das sein oder ist hier etwas faul? Kann man mit festem Wohnsitz in DE hier arbeit auf Kleingwerbe verrichten und gleichzeitig eine Ausländische Steuernummer angeben….. Irgendwie kommt mir da etwas seltsam vor… Ist das plausiebel?
Es wäre schön, wenn Sie mir helfen könnten..!
Besten Dank
S.T.
Guten Morgen,
die Geschichte ist insgesamt sehr abenteuerlich und eher ein Fall für eine individuelle Beratung.