25.06.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Das bringt richtig Geld bei der Steuer

Wir werden bei smartsteuer ja nicht müde zu sagen, dass sich eine Steuererklärung für viele lohnt. Und oft werden wir gefragt, was am meisten bringt, wenn man die Steuer macht. Das lässt sich leider pauschal nicht so beantworten. Aber heute wollen wir Ihnen an drei Beispielen zeigen, wo sich besonders viel absetzen lässt. Schauen wir also mal genauer auf Herrn Mobil, Frau Immerbesser und Familie Müller. Und zum Abschluss auf Dinge zum Absetzen, die alle drei betreffen könnten.

Beispiel 1: Herr Mobil ist viel unterwegs

Unser Herr Mobil war es gewohnt, längere Strecken zur Arbeit zu bewältigen. 70 Kilometer am Tag hin und noch mal 70 Kilometer zurück. Da es für jeden gefahrenen Kilometer der einfachen Strecke 30 Cent gibt, waren das 21 € am Tag und bei 220 Arbeitstagen 4.620 €. Absetzen konnte er aber „nur“ 4.500 €, denn das ist der Höchstbetrag bei der Entfernungspauschale. Als es auch für ihn ins Home-Office ging, sah das nicht mehr so gut aus. Aus den 21 € am Tag wurde dann die Homeoffice-Pauschale von 5 € am Tag.

Doch Herr Mobil dachte nach. Und entschied sich für einen Jobwechsel. In eine 200 Kilometer entfernte Stadt. Da konnte er nun nur noch schlecht pendeln, der Weg war einfach zu weit – und mehr als die 4.500 € konnte er ja eh nicht absetzen. Also nahm er in der neuen Stadt eine neue Wohnung – und kehrte nur an den Wochenenden zurück zu seiner Familie. Diese doppelte Haushaltsführung lohnt sich für ihn steuerlich auf jeden Fall: So kann er nicht nur die Miete und Nebenkosten am Arbeitsort geltend machen, sondern auch die Kosten für die Heimfahrten am Wochenende.

Da Herr Mobil in einem Labor arbeitet, kann er übrigens auch noch die Kosten seiner Laborkleidung inklusive Reinigung absetzen. Mehr zum Thema Berufskleidung gibt es hier – zum Thema Reinigung in diesem Artikel.

Beispiel 2: Frau Immerbesser will vorwärts kommen 

Unsere Frau Immerbesser hat einen klaren Plan im Leben: Sie hasst Stillstand und möchte sich beruflich weiter entwickeln. So etwas kostet oft Geld, aber diese Investitionen in ihre Zukunft trägt sie gern. Auch weil sie weiß, dass sich das fast immer komplett von der Steuer absetzen lässt.
So hatte Frau Immerbesser nach ihrem Bachelor-Abschluss gleich den Master hinten angehängt. Da letzterer als zweite Ausbildung gilt, lassen sich alle Kosten im Zusammenhang mit diesem Studium als Werbungskosten absetzen. Und weil sie damals kaum Einnahmen hatte, machte sie einen Verlust, den Frau Immerbesser in die nächsten Jahre vortrug. Dieser Verlustvortrag sorgte dafür, dass sie in ihrem ersten Berufsjahr extrem viel Geld vom Finanzamt zurückbekam. Ihre Steuererklärung machte sie natürlich mit der Studentenversion von smartsteuer. Ausführlicher können Sie das übrigens in diesem Artikel über den Verlustvortrag nachlesen. 

Das Geld vom Finanzamt legte Frau Immerbesser sofort wieder an. Da ihr Arbeitgeber knausrig war, besuchte sie auf eigene Kosten einen Fachkongress. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand und die Teilnahmegebühr – all das konnte sie wieder absetzen. Sodass Sie auch im nächsten Jahr wieder eine ordentliche Steuererstattung erhielt. Davon bezahlte Frau Immerbesser einen Sprachkurs und eine Weiterbildung. Sie ahnen es, die Kosten dafür ließen sich wieder absetzen. Und schließlich hatte sie so viel investiert, dass die Zeit reif war für einen neuen, deutlich besser bezahlten Job. Die Kosten für die Bewerbungen wie die professionellen Fotos sind übrigens auch Werbungskosten und können in der Steuererklärung angegeben werden. 

Beispiel 3: Die Müllers als Familie

Schon bevor die Familie Müller Kinder bekam – es sollten schließlich eine Tochter und ein Sohn werden, schauten sie genau hin, wo sich Steuern sparen ließen. In unserem Blogbeitrag können Sie zum Thema die wichtigsten Steuersparmöglichkeiten vor der Geburt eines Kindes nachlesen. Dazu gehörte auch ein Steuerklassenwechsel, um mehr Elterngeld zu bekommen. Später änderten sie das wieder, um insgesamt mehr Netto zu erhalten. Sie nutzten also das Ehegattensplitting.

Als das zweite Kind unterwegs war, fingen die Müllers an zu bauen. Und sparten durch die Handwerkerkosten ebenfalls Steuern. Was dabei gilt, finden Sie in diesem Artikel über haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist aber schon etwas her. Mittlerweile gehen die Kinder in die Kita, die Kosten darf die Familie zu zwei Dritteln absetzen. Das gilt auch für das Au-pair-Mädchen, das am Nachmittag für die Kleinen da ist. Insgesamt sind es maximal 4.000 € pro Jahr, die die Steuerlast mindern. 

Und natürlich profitieren die Müllers auch von Kindergeld und Kinderfreibetrag. Bei ihrer Steuererklärung schaut das Finanzamt sogar von allein, welche der beiden Varianten steuerlich günstiger ist. Mehr dazu in diesem Artikel zum Thema Steuern und Kinder.

Außergewöhnliche Belastungen 

Waren die drei Beispiele auch steuerlich einigermaßen planbar, macht das Leben dann eben doch manchmal einen Strich durch die Rechnung. Hohe Gesundheitsausgaben nach einem Unfall etwa, teurer Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte und vieles mehr. Solche Ausgaben sind zwar privat, aber da sie nur wenige so stark betreffen, hilft der Staat auch hier. Diese außergewöhnlichen Belastungen lassen sich tatsächlich absetzen, allerdings nur nach dem Überschreiten der zumutbaren Belastungsgrenze. Wie hoch die ist und was sonst noch zu diesen Belastungen gehört, finden Sie in diesem Artikel „Zumutbare Belastung – die Grenzen sinken„. Mit unserem Online-Rechner können Sie auch selbst die zumutbare Belastung berechnen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Mit der Steuererklärung können Sie sehr oft Geld vom Staat zurückbekommen. Unsere Beispiele zeigen, wie sich das machen lässt. Wenn Sie sich hier gar nicht wieder finden, empfehlen wir unseren  Beitrag zu den Top 4 der Steuersparmöglichkeiten aufzeigen. Am allerwichtigsten aber: Machen Sie Ihre Steuer, am besten mit unserer einfachen Online-Steuererklärung smartsteuer.

 

 


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)