25.01.2016 · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Papier war gestern – Oder was bedeutet eigentlich ELStAM? (Serie, Teil 37)

Ich war völlig ahnungslos, als mich mein Chef Björn letztens fragte, ob ich überhaupt noch die gute alte Lohnsteuerkarte kennen würde. „Die aus Papier? Klar kenn‘ ich die noch, von früher“, antwortete ich. „Und was ist mit ELStAM?“ Erwischt. Keine Schande, meinte Björn, ich sei ja auch „nur“ Software-Entwicklerin. Aber ganz im Ernst: Hätten Sie gewusst, was hinter dieser Abkürzung steckt, was sie bedeutet und was das alles mit der Steuerkarte zu tun hat? Eben. Und deshalb versuche ich mich mal an einer Erklärung.

Von der Lohnsteuerkarte zu ELStAM

Natürlich könnte ich fies und gemein sein, bin ich aber nicht. Und deshalb verrate ich umgehend, was hinter der Abkürzung steckt: ELStAM steht für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Als ich das wusste, fühlte ich mich aber auch nicht unbedingt viel schlauer. Immerhin, es geht offenbar um die Lohnsteuer, dachte ich mir. Und es ist auch nicht weit weg von ELSTER (ELektronische STeuerERklärung). Also schaute ich mal auf der Elster-Seite im Internet nach. Und hier fand ich die wichtigsten Informationen dann auch.
ELStAM ersetzt die Anfang 2013 abgeschaffte Lohnsteuerkarte. Erinnern Sie sich noch, die gab es der Reihe nach jährlich in einer anderen Farbe: rot, gelb, grün, orange und dann wieder von vorn. Zum Jahresende war die in der Regel im Briefkasten, und man musste sie dann beim Arbeitgeber abgeben. Im Prinzip sind diese „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ das, was früher an Informationen auf der Steuerkarte stand. Deshalb wird ELStAM auch einfach als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet.

Was sind die Merkmale für den Lohnsteuerabzug und was passiert bei ELStAM?

Erstmal allgemein: Die Daten auf der Lohnsteuerkarte (früher) und ELStAM (heute) zeigen dem Arbeitgeber an, wie viel Lohnsteuer er vom Bruttogehalt bei seinen Angestellten jeweils abziehen und ans Finanzamt überweisen muss – der Lohnsteuerabzug also.

Zu den Daten gehören:

  • die Steuerklasse (wenn nötig bei Klasse IV der Faktor)
  • der Lohnsteuerfreibetrag
  • die Zahl der Kinderfreibeträge
  • das Kirchensteuermerkmal

Und jetzt wird langsam klar, wie es funktioniert. Ein Arbeitnehmer kommt nicht mehr mit der Steuerkarte zu seinem neuen Arbeitgeber. Er muss ihm nur noch sein Geburtsdatum sowie seine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) mitteilen und sagen, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Der Arbeitgeber meldet seinen Angestellten mit diesen Angaben in der ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern an. Die dort zentral gespeicherten Steuerabzugsmerkmale, also die ELStAM, kann der Arbeitgeber dann abrufen – und so den Lohnsteuerabzug berechnen.

Das jährliche Abgeben der Lohnsteuerkarte entfällt also schon mal. Gut. Ändert sich was in den ELStAM, ist prinzipiell das Finanzamt zuständig. Steuerklassenwechsel, neue Freibeträge und so weiter. Sie müssen dem Finanzamt aber nicht selbst mitteilen, wenn Sie etwa geheiratet oder ein Kind bekommen haben. Die Meldebehörden geben diese Daten automatisch an die Finanzverwaltung weiter.

Zusammenfassung: ELStAM ist die Abkürzung für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Das sind im Wesentlichen die Daten, die früher auf der Lohnsteuerkarte standen – heute aber zentral beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind.

Zum vorherigen Teil der Serie: An andere denken und Steuern sparen  (Serie, Teil 36)

Geschrieben von:
Theresa Voigt Theresa war anfangs ein kompletter Steuer-Neuling. Mittlerweile hat sich die gelernte Softwareentwicklerin aber als Semi-Steuerprofi entpuppt und beschäftigt sich seither hauptsächlich mit den alltäglichen Problemen und Fragen im Hinblick auf die Steuererklärung. Durch das Muttersein ist sie gleichzeitig zum Organisationstalent geworden und hält im selben Atemzug das Entwickler-Team im Zaum.
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