21.10.2022 · Arbeitnehmer · Uncategorized ·
Lesezeit: 3 Min.

Tipps für die Steuer: Internet- und Telefonkosten absetzen

Hätten Sie’s gewusst: Sie können die eigenen Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie eine Steuererklärung abgeben, das ist ja klar. Haben Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 schon gemacht? Wenn nicht, dann sollten Sie das auf jeden Fall noch bis zum 31. Oktober nachholen – sonst könnte Ihnen Geld durch die Lappen gehen. Damit das nicht passiert, bekommen Sie von uns die wichtigsten Tipps. Denn mit den richtigen Tricks – und natürlich der smartsteuer Online-Steuererklärung – bekommen Sie in null Komma nix im Schnitt 1.072 € Steuererstattung. Unter anderem auch für Ihre Internet- und Telefonkosten. Wir sagen Ihnen, was Sie dafür tun müssen.

Der Arbeitsanruf auf dem Handy: Wenn sich Beruf und Privates vermischen

Sind Sie angestellt, erledigen aber auch daheim ab und zu etwas für die Arbeit? Tätigen Sie auf dem privaten Handy berufliche Gespräche? Oder nutzen Sie die eigene Internetverbindung für E-Mails und Recherchen? Dann können Sie die Arbeit nach Feierabend oder im Home-Office eventuell sogar zu Ihrem Vorteil nutzen. Private Telefonkosten oder Gebühren für den Internetanschluss lassen sich normalerweise nicht bei der Steuererklärung angeben. Anders ist das allerdings, wenn Sie belegen können, dass Sie Ihre Anschlüsse auch aus beruflichen Gründen brauchen – und nutzen. Der einzige Haken an der Sache: Sie müssen das tatsächlich nachweisen können. Zum Beispiel durch einen Beleg über Ihre Firma oder eine Zeitübersicht.

Sind diese Voraussetzungen aber gegeben, dann haben Sie gute Karten. Denn dann beteiligt sich vermutlich der Fiskus an Ihren Telefon- und Internetkosten. Diese können Sie nämlich als Werbungskosten aufführen. Und hier bekommen Sie ja bekanntlich eine höhere Steuererstattung, wenn die Werbungskosten pro Jahr bei mehr als 1.200 € liegen.

Einzeln oder zusammen? Diese unterschiedlichen Abrechnungsweisen gibt es

Sie können die berufliche Nutzung Ihres privaten Telefons oder Internets nachweisen? Super, dann sind Sie berechtigt, die auch steuerlich geltend zu machen. Um die Kosten in der Steuererklärung anzugeben, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Telefon- und Internetkosten als Pauschale angeben. Oder Sie können sich alle Verbindungen anzeigen lassen und dann die Einzelnachweise einreichen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Pauschale für Internet- und Telefonkosten absetzen:

Sie können natürlich die kompletten Kosten für Ihre Telekommunikation in der Steuererklärung angeben – also für den Internetvertrag oder die Telefonkosten. Aber Achtung: Tatsächlich lassen sich nur 20 % davon pauschal auch wirklich absetzen. Und das auch nur bis zu einer Höchstgrenze von 20 € im Monat – also 240 € pro Jahr. Das ist zwar einfach und geht dementsprechend auch schneller. Allerdings zählen Anschaffungskosten oder Reparaturen bei dieser Version nicht dazu. Und in arbeitsreichen Monaten könnte Ihnen Geld durch die Lappen gehen.

Telefon- und Internetkosten mit Einzelnachweisen absetzen:

Die andere Möglichkeit ist der Einzelverbindungsnachweis. Dieser lässt sich meistens beim Internet-Unternehmen oder dem Telefonanbietenden anfordern. Klar, das ist etwas mehr Aufwand, als einfach nur die allgemeinen Kosten einzutragen. Allerdings hat diese Vorgehensweise auch Vorteile. Der wohl größte Vorteil: Für Einzelnachweise gibt es keinen Höchstbetrag, wie bei der Pauschale. Wenn Sie also übers eigene Handy viel beruflich telefonieren, dann können Sie jeden einzelnen Anruf von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie – wie oben schon angekündigt – nachweisen können, welche Anrufe oder wie viel Prozent der Internetnutzung für die Arbeit im Angestelltenverhältnis passiert sind.

Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie Einzelnachweise einreichen, dann dürfen Sie gleichzeitig auch die Kosten für die Anschaffung des Vertrags oder Handys absetzen. Das Gleiche gilt für Reparaturkosten – und zwar für die gesamte Anlage oder für einzelne Geräte. Eine Ausnahme bilden aber technische Geräte, die als Computerzubehör gelten, wie Router oder ein Modem.

Mehr dazu in diesem Video:




Weitere Tipps zur Steuererklärung rund um den Beruf finden Sie auch in unserem smartsteuer Steuerwissen „Arbeitszimmer absetzen – so funktioniert’s!“.

Was bedeutet das konkret für mich?

Dass die eigenen Geräte für die Arbeit genutzt werden, ist durchaus üblich. Ja, bei manchen Jobs ist es sogar fast schon eine Selbstverständlichkeit. Und egal, wie glücklich Sie damit sind: In jedem Fall können Sie die Kosten dafür auch steuerlich geltend machen. Lassen Sie sich also nicht lumpen und profitieren Sie von unseren Tipps und Tricks für die Steuererklärung – und natürlich der smartsteuer Online-Steuererklärung. Denn sind wir mal ehrlich, einfacher geht’s kaum, oder?


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