01.03.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Endlich: Jetzt gibt es doch Steuerentlastungen für viele

Zugegeben, es sind aufregende Zeiten. Da hat man das Gefühl, dass sich die Corona-Pandemie endlich dem Ende zuneigt, da explodieren die Energiepreise, die Inflation nimmt richtig Fahrt auf und Russland führt Krieg. Alles Faktoren, die sich auf unserem Konto negativ niederschlagen. Und was macht die neue Regierung? Sah es zuerst nach einem „Weiter so“ aus, mit Steuervergünstigungen meist nur für Unternehmen, tut sich nun endlich was für alle.

Steuerhilfen: Schritt 1

Vor zwei Wochen erst beschloss das Bundeskabinett neue Steuerhilfen. Als ich mir das genauer anschaute, dachte ich schon, die haben wohl den Schuss nicht gehört. Denn da ging es fast ausschließlich um Steuererleichterungen für Unternehmen. Etwa um „degressive Abschreibung“, die um ein Jahr verlängert wird oder die Verrechnung von Corona-bedingten Verlusten. Die geplante Super-Abschreibung für Klimaschutz und digitale Güter blieb dabei weiterhin nur ein Plan.
Immerhin: Die Homeoffice-Pauschale gilt endgültig auch im Jahr 2022. Maximal 600 € lassen sich damit absetzen, gerechnet wird wieder mit 5 € am Tag. Allerdings kommen die eben auch erst zur Geltung, wenn man über die Werbekostenpauschale von 1.000 € (oder 1.200 € – siehe unten) kommt. Nun, die Enttäuschung war nicht nur in der Opposition groß…

Steuerhilfen: Schritt 2

Schon mit dem schwachen Koalitionsvertrag hatten wir hier im Blog die Steuerpläne der Ampelkoalition kritisiert. Nun, nur etwas mehr als eine Woche später und gefühlt erstmals, tut die neue Bundesregierung etwas für die Entlastung seiner Bürgerinnen und Bürger – in zehn Schritten. Wohlgemerkt, das sind die Pläne der Bundesregierung. Die müssen – hoffentlich zügig – noch durch den Bundestag und Bundesrat.

Entlastungen wegen der stark gestiegenen Energiepreise

Dazu gehören:

  • Die Abschaffung der EEG-Umlage wird auf den 1. Juli 2022 vorgezogen. Das sind theoretisch 3,7 Cent pro kWh Strom weniger, die wir zahlen müssen. Ob die Energieversorger das auch tatsächlich so weitergeben, bleibt zumindest fraglich. Denn schon zum 1. Januar war die EEG-Umlage um 43 % gesunken. Gemerkt haben wir aber wenig davon. Rechnerisch beträgt die Entlastung 6,6 Milliarden €.
  • Der einmalige Heizkostenzuschuss kommt – und soll im Sommer auf dem Konto sein. Wer Wohngeld bezieht, erhält 135 €, Zwei-Personen-Haushalte 175 €, für jedes weitere Familienmitglied gibt es noch mal 35 €. Bafög-Empfänger erhalten 115 €. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden.
  • Die Pendlerpauschale für „Fernpendler“ wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht: Ab dem 21. Kilometer gibt es dann nicht mehr 35, sondern 38 Cent. Das war ursprünglich erst für 2024 geplant.

Inflationsausgleich

Wohl die meisten haben im Alltag gemerkt, dass nicht nur die Energiepreise gestiegen sind. Im Supermarkt sind schon so einige Artikel teurer geworden und wenn ich Mittag in einem Imbiss oder Restaurant essen gehe, kostet der Lunch oft nicht mehr 6 oder 7 €, sondern gern 1 bis 2 € mehr. Die Inflation pegelt sich gerade bei 5 % ein. Das war bisher aber überhaupt nicht in den Steuertabellen eingepreist. Die Folge: Wir hätten inflationsbereinigt weniger in der Tasche als zuvor. Dagegen sollen folgende Schritte helfen:

  • Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 deutlich von 9.984 auf 10.347 € angehoben. Was bedeutet, dass die Steueruhr später anfängt zu ticken. Das sollte sich, wenn es in einem Gesetz steht, sofort auch auf dem „Lohnzettel“ bemerkbar machen. Allerdings auch nur etwas.
  • Die Werbungskostenpauschale wird ebenfalls rückwirkend zum Jahresbeginn von 1.000 auf 1.200 € angehoben. Auch das dürfte sich geringfügig niederschlagen. 

Zudem ist ab dem 1. Juli ein Sofortzuschlag für armutsgefährdete Kinder von 20 € pro Monat geplant. Wer Leistungsempfänger (Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung) ist soll einmalig 100 € erhalten.
Schließlich gehört auch der Mindestlohn von 12 € ab Oktober zu den genannten Punkten im Beschluss der Bundesregierung.

Unsere Meinung: Endlich denkt die neue Bundesregierung bei den Steuern auch an Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger. Gut so. Ob das aber wirklich ausreicht, ist zumindest fraglich. Immerhin wurde der erste Schritt getan. Ganz klar ist aber auch, dass bei solchen rückwirkenden Veränderungen eins noch wichtiger sein wird: Die Steuererklärung zu machen. Denn das ist und bleibt für viele die größte Steuerentlastung. Probieren Sie es doch einfach gleich mal mit unserer Online-Lösung smartsteuer aus.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Curt sagt:

    Steuererleichterungen schön und gut, aber dies hilft doch demjenigen umso mehr, je mehr er verdient. Wer aber nur wenig verdient oder gar eine kleine Rente hat, der leidet doch unter den gestiegenen Energiepreisen am meisten – und die meisten davon beziehen weder Wohngeld oder andere Transferleistungen.


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)