02.12.2016 · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Steuer-Stichtag Silvester – mit unseren 6 Tipps schnell noch Steuern sparen

Nicht nur das Jahr neigt sich zügig dem Ende entgegen, auch das Steuerjahr ist in einem Monat Geschichte. Zwar haben die meisten von uns in der Vorweihnachtszeit sicher mindestens tausend Sachen im Kopf, ein besinnlicher Moment sollte sich vielleicht aber doch noch finden lassen. Und zwar für die Steuern. An denen lässt sich noch was sparen – aber eben nur, wenn man bis zum 31. Dezember 2016 aktiv wird. Danach beginnt nicht nur 2017 – sondern auch ein neues Steuerjahr. Wir verraten Ihnen, wie Sie auf den letzten Drücker noch Steuern sparen können.

Der Jahresendstress in der Firma, die noch fehlenden Weihnachtsgeschenke, die drohenden Verwandtenbesuche (bei Ihnen oder bei denen), das nasskalte graue Schmuddelwetter – richtig, wir sind im Dezember angekommen. Am Sonntag ist sogar schon der zweite Advent – um den ein oder anderen noch mal richtig in Vorfreude zu versetzen.
Um es kurz zu machen. Wir verlangen schon viel von Ihnen, wenn wir Ihnen sagen: Lesen Sie unsere sechs Tipps, vielleicht ist der ein oder andere dabei, mit dem Sie jetzt noch dafür sorgen können, dass Sie im nächsten Jahr eine kräftige Steuerrückerstattung bekommen können. Übrigens, mit unserer Online-Lösung smartsteuer geht das besonders einfach.

Tipp 6: Heiraten Sie!

Ja, der Dezember ist aus steuerlichen Gründen besonders gefragt, denn wer sich jetzt noch traut, profitiert über das Ehegattensplitting rückwirkend für das ganze Jahre 2016 bei der Steuer. Besonders dann, wenn die frisch Vermählten sehr unterschiedliche Einkommen hatten. Und für die schon länger Verheirateten: Schauen Sie sich noch mal Ihre Lohnsteuerklassen an, vielleicht hilft Ihnen eine Veränderung im nächsten Jahr steuerlich weiter. Mehr dazu in diesem Beitrag über das Heiraten und in diesem Blogartikel zum Ehegattensplitting.

Tipp 5: Sorgen Sie vor!  

Wer bereits auf eine Riester-Rente spart, kann sich noch bis zum 31.12. staatliche Zulagen sichern, sogar rückwirkend für das Jahr 2014. Wer sich neu für einen Riester-Vertrag entscheidet, sollte das noch vor dem 31.12. tun, denn dann können Sie von den Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen für das ganze Jahr 2016 profitieren. Und was dem Arbeitnehmer die Riester-Rente, ist dem Selbständigen die Rürüp-Rente. Wer also ein richtig gutes Jahr hatte, sollte darüber nachdenken, Teile seines Gewinns in seine Altersvorsorge zu packen – rund 20.000 Euro werden steuerlich als Sonderausgaben anerkannt.

Tipp 4: Packen Sie Krankheitskosten in ein Jahr!

Keine Angst, natürlich wollen wir alle gesund bleiben. Und wenn was ist, hoffen wir darauf, dass die Kasse zahlt. Aber: Es gibt immer mehr Ausgaben im Gesundheitsbereich, die man selber tragen muss. Da wären kleinere Posten wie die Zuzahlungen in der Apotheke, mittlere wie eine Brille, ganz teure wie ein Hörgerät oder aufwendigen Maßnahmen beim Zahnarzt. All diese Beträge lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen – allerdings erst, wenn man die Grenze einer zumutbaren Belastung überschritten hat. Bleibt man also in diesem Jahr knapp unter dieser Grenze und im nächsten Jahr auch noch mal – kann man gar nichts absetzen. Schafft man es aber, alle Gesundheitsausgaben in ein Jahr zu packen, gibt es Geld von der Steuer zurück. Also: Wenn möglich, alle großen Ausgaben noch in diesem Jahr – oder eben alle ins nächste. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich übrigens nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Ausführlich können Sie das in diesem Artikel nachlesen.

Tipp 3: Lassen Sie noch schnell den Handwerker kommen!

Ihre Wohnung oder Ihr Haus haben dringend eine Renovierung nötig? Vielleicht ja nur das Bad oder das Schlafzimmer? Von den Arbeits- und Anfahrtskosten für den Handwerker können Sie 20 Prozent absetzen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Hier gilt es also möglicherweise, anders als bei den Krankheitskosten, die Aufträge so zu splitten, dass jedes Jahr die Grenze von 1.200 Euro (also 6.000 Euro Kosten für den Handwerker) nicht überschritten wird. Mehr dazu und zu den haushaltsnahen Dienstleistungen in diesem Blogbeitrag.

Tipp 2: Machen Sie rückwirkend Ihre Steuererklärung!

Viele Steuerzahler haben noch nie eine Steuererklärung gemacht. Ganz einfach, weil sie es nicht mussten. Doch natürlich kann jeder eine Steuererklärung machen, freiwillig. Und das sogar rückwirkend für vier Jahre. Und da sind wir beim Stichtag: Wer damit anfangen will, sich Steuern vom Staat zurückzuholen, kann das bis zum 31.12. sogar noch rückwirkend für das Jahr 2012 machen. Folgen Sie einfach diesem Link bei smartsteuer, damit landen Sie automatisch im Steuerjahr 2012. Für die Folgejahre haben Sie dann wieder mehr Zeit.

Tipp 1: Kaufen Sie ein!

Ja, Sie haben richtig gelesen. Natürlich mal abgesehen von den Weihnachtsgeschenken. 1.000 Euro kann jeder Arbeitnehmer pauschal als Werbungskosten absetzen. Ohne jeden Nachweis. Wer aber zum Beispiel pendelt, schafft diese Summe schon, wenn er knapp 20 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnt. Und dann kommen ja womöglich noch weitere Ausgaben dazu: Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten, Kosten für Arbeitsmittel (etwa ein dienstlich genutzter Computer oder Fachliteratur), Berufsbekleidung und noch vieles mehr, schauen Sie einfach mal in diesem Blogartikel nach. Und damit sind wir beim Punkt: Vielleicht müssen Sie in absehbarer Zeit ohnehin Anschaffungen tätigen, die Sie für den Beruf brauchen. Und Sie wissen, dass Sie schon jetzt über der 1.000 Euro Grenze liegen. Dann kaufen Sie noch in diesem Jahr ein, und freuen sich im nächsten über eine größere Steuerrückerstattung.

Geschrieben von:
Jennifer Zurowietz Jenni kann als Steuerfachangestellte ihr Fachwissen mit technischem Verständnis kombinieren. Ihre große Stärke ist es, schwierige Sachverhalte als einfach verständliche Inhalte zu vermitteln. Selbst Kollegen ohne steuerliches Wissen werden nach ihren Erklärungen schwach und interessieren sich vermehrt für die Thematik. Dies gemeinsam mit ihrer Hilfsbereitschaft bringt Kunden und Kollegen zum Staunen.
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar June sagt:

    Der Artikel ist wirklich interessant. Besonders der Tipp mit dem Handwerker! Das ist eine gute Idee. Das mit der Heirat ist witzig 😀 Vermutlich wird zwar niemand deswegen schnell noch im Dezember heiraten, alle die das aber sowieso vorhaben können davon profitieren.

  • Avatar Freaksta sagt:

    hmm bisher habe ich euch sehr ernst genommen und gern gelesen, aber das mit der Riester- und Rürup-Empfehlung ist nicht Ernst gemeint oder? Wieviel Jahre muss man sich nun noch mit diesen beiden Produkten beschäftigen um zu erkennen, dass das Humbug ist? Herr Riester hat es doch mittlerweile selber zugegeben! Und Artikel dazu gibt es mittlerweile zuhauf…bitte nachbessern. Oder das Gegenteil beweisen 🙂 Auf jeden Fall schonmal viel Spaß wenn man dann in hohem Alter eine gedeckelte (!) und nochmals versteuerte Rumpfrente erhält die eigentlich nur dem Staat nutzt…man muss glaube ich 110 Jahre werden dass man zumindest das herausbekommtn was man eingezahlt hat.

  • Avatar Kilian sagt:

    Gibt es den Artikel auch schon für das Jahr 2017? Steuererklärung für 2016 habe ich grad abgegeben 🙂

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Leider noch nicht. Aktuelle Gesetzesänderungen kann es im Laufe des Jahres 2017 noch geben.
    Darüber informieren wir dann natürlich.


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