12.04.2017 · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Tierisch Steuern sparen

Was haben Bücher und Haustiere gemeinsam? Sie verursachen ungefähr die gleichen Kosten, denn knapp 10 Milliarden Euro gaben die Deutschen laut einer Studie sowohl für Bücher als auch für ihre Haustiere aus – zumindest im Jahr 2013. Und wie man zumindest einige Bücher als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann (Stichwort Fachliteratur), lassen sich auch mit Haustieren Steuern sparen. Zugegeben, ganz so einfach wie der Kauf eines Buches ist das nicht. Aber wir erklären Ihnen hier, was geht – und was nicht.

Haustiere sind Privatvergnügen

13 Millionen Katzen, 8 Millionen Hunde, 2 Millionen Aquarien und noch einiges mehr. Fast in jedem zweiten deutschen Haushalt lebt wenigstens ein Haustier – und in der Tendenz werden es eher mehr. Die schlechte Nachricht: Prinzipiell sind Minka, Bello & Co. auch steuerlich das, was sie im normalen Leben sind: ein reines Privatvergnügen. Und das bedeutet: Vom Kauf der Tiere über das Futter und Spielzeug bis hin zum Tierarzt – für all diese Sachen müssen die Besitzer nicht nur allein aufkommen. Sie können davon darüber hinaus auch nichts von der Steuer absetzen. Apropos Steuer, das gilt auch für die Hundesteuer, die Hundehalter zahlen müssen – und auch nicht danach absetzen können.
Aber es gibt auch gute Nachrichten – und zu denen kommen wir jetzt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Schlüssel

Grob gesagt lassen sich mit Haustieren Steuern sparen, wenn Sie jemanden beauftragen, der sich professionell um ihren Liebling kümmert – und Dinge tut, die Sie sonst selber machen würden. Allgemein spricht man hier von haushaltsnahen Dienstleistungen. Was das konkret bedeutet, erläutern wir jetzt. Der Klassiker ist wohl, wenn Sie in den Urlaub fahren – und Ihr(e) Haustier(e) in guten Händen in vertrauter Umgebung wissen wollen. Ähnlich sieht es aus, wenn zum Beispiel Ihr Hund nicht den ganzen Tag allein sein soll, während Sie arbeiten.
Ein professioneller Tiersitter ist die Lösung, um erstens Ihrem Liebling was Gutes zu tun und zweitens tatsächlich Steuern sparen zu können. Wichtig ist die gewerbliche Tätigkeit, denn macht das zum Beispiel der Nachbar, ist es mit der Steuerersparnis schon wieder dahin.

Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Sie können pro Jahr bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro 20 Prozent der Kosten des Tiersitters absetzen, wenn die Tätigkeit wirklich haushaltsnah ist. Anrechenbar sind aber nur die reinen Arbeitskosten und die Anfahrtskosten. Dabei gilt es einiges zu beachten. Irgendwie logisch ist, dass das ganze nur auf Rechnung funktionieren kann – Schwarzarbeit wird nun gerade nicht steuerlich gefördert. Zudem muss der Rechnungsbetrag immer überwiesen werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt definitiv nicht an. Und dann gibt es noch die Haushaltsnähe. Im Allgemeinen ist damit der Haushalt selbst und das umliegende Grundstück gemeint. Nun gehört gerade beim Hund das Gassigehen zu den größeren Ausgaben, und das passiert meistens außerhalb dieser Grenzen. Dieser Fall ist leider nicht eindeutig geklärt. Macht der Tiersitter nichts anderes als Gassigehen, wird der Steuerabzug in der Regel nicht gewährt. Gehören aber noch weitere Aufgaben zu seinen Aufgaben, etwa Füttern, Waschen und Bürsten, stehen die Chancen nicht schlecht, dass 20 Prozent der Kosten für den Tiersitter abgesetzt werden können. Bei Katzen stellt sich diese Frage natürlich eher nicht.

Steuern sparen mit Handwerkerleistungen

Ja, auch das geht prinzipiell. Aber natürlich auch hier mit Einschränkungen. Kommt ein Handwerker zu Ihnen und baut vor Ort etwa einen Goldfischteich, eine Hundehütte oder eine Katzenklappe, können Sie die Kosten zu 20 Prozent absetzen. Maximal allerdings 1.200 Euro im Jahr. Absetzbar sind wieder nur die reinen Arbeits- und Anfahrtskosten, Material fällt nicht darunter. Rechnung und Banküberweisung sind auch wieder Bedingung. Vielleicht ist das alles ja doch ein Anreiz, einen Profi ranzulassen – statt sich selbst damit abzuquälen.

Tierhalterhaftpflicht – ja, aber

Für Hunde- und Pferdebesitzer ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung eigentlich ein Muss. Die Kosten dafür lassen sich prinzipiell von der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Aber: Dafür gibt es Höchstbeträge (1.900 Euro bei Singles, 3.800 Euro bei Paaren) – und im gleichen „Topf“ fließen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit rein, so dass die Tierhalterhaftpflicht meist unten durch fällt. Aber Eintragen in die Steuererklärung kann nie schaden, vielleicht waren die anderen Beiträge ja geringer. Und zu guter Letzt, da wir bei Versicherungen sind: Eine Tierkrankenversicherung lässt sich leider gar nicht absetzen. Ausnahme: wer einen sogenannten Therapiehund hat, kann sogar alle Kosten absetzen.

Zusammenfassung: Die Kosten für Haustiere lassen sich in einigen Fällen von der Steuer absetzen. Allerdings ist das bei weitem nicht generell so.

Geschrieben von:
Franziska Zachert Franziska begeistert nicht nur mit ihrem Temperament, sie beeindruckt auch mit ihrem Fachwissen Kunden und Partner. Durch ihr Studium des internationalen Informationsmanagements schafft sie es, die komplexe Steuermaterie spannend aufzubereiten und für Kunden und Presse perfekt in Szene zu setzen. Mit Ihrem Lachen und ihrer Freundlichkeit kann Franziska ihre Kollegen auch in stressigen Momenten anstecken.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Herbert Göddel sagt:

    zur Seite Tierisch steuern sparen noch der Hinweis:

    Bei der gewerblichen Hundezucht kann aber auch Futterkosten für die Welpen, Fahrtkosten, Tierarztkosten etc. erfasst werden. Hier muss aber neben der Anlage G auch die Anlage EÜR und evtl. Ums. Steuer entrichtet werden wenn es kein Kleinunternehmer ist.


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