Arbeiten im Studium – das müssen Studierende wissen

Für viele ist es – zumindest rückblickend – die schönste Zeit des Lebens. Doch auf Studenten kommt einiges zu: meist eine neue Stadt und dort teilweise horrende Mieten sowie viel Lernen im Studium selbst. Und auch der Studi lebt nicht vom Brot allein: Partys, Konzerte und Kino gehen schnell ins Geld. Mit BAFöG und/oder dem Geld der Eltern kommt man aber meist nicht bis zum Monatsende. Da hilft nur eins: ein Job, der sich erstens mit dem Studium kombinieren lässt und zweitens den Lebensunterhalt sichert. Wir zeigen hier, was es beim Nebenverdienst im Studium zu beachten gilt und beantworten Fragen zur Versicherungspflicht, ob man unbegrenzt arbeiten kann, wo man gute Studentenjobs findet und noch vieles mehr.
Minijob oder Werkstudent?
Prinzipiell werden beim Nebenverdienst im Studium zwei Gruppen unterschieden. Das sind einmal die geringfügigen Jobs, zu denen die 450-Euro-Jobs zählen (die man meist auch als Minijobs bezeichnet) und die kurzfristige Beschäftigung. Die andere Gruppe sind die nicht mehr geringfügigen Jobs. Dort spricht man im Allgemeinen vom Werkstudenten.
Die Unterschiede liegen in der Versicherungspflicht, der Dauer der Beschäftigung und natürlich der Höhe des Verdiensts. In jedem Fall ist ein Student privilegiert, denn er ist ohnehin schon kranken- und pflegeversichert und muss auch in einem Job nie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung tragen. Einzig bei den Beiträgen für die Rentenversicherung gibt es Unterschiede.
Geringfügige Jobs
Hier kurz die Merkmale von kurzfristiger Beschäftigung und einem 450-Euro-Job.
- Kurzfristige Beschäftigung: Wie der Name sagt, geht es hier um zeitlich eingeschränkte Jobs. Sie dürfen höchstens drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr dauern und auch nicht auf einen längeren Zeitraum geplant sein. Wird der Job nicht berufsmäßig ausgeübt – und das ist bei Studenten in der Regel der Fall – spielt die Höhe des Verdiensts keine Rolle. Der Job ist komplett versicherungsfrei, es werden auch keine Rentenversicherungsbeiträge fällig. Ist der Job jedoch berufsmäßig, gilt das nur bis zur 450 Euro-Grenze.
- Minijobs (450-Euro-Jobs): Hier liegt die Begrenzung in der Höhe des monatlichen Verdienstes. Wie bei „normalen“ 450-Euro-Jobbern kann sich auch ein Student von der eigentlichen Pflicht, in die Rentenversicherung einzahlen zu müssen, befreien lassen. Achtung: Wer mehrere Minijobs hat – und damit insgesamt über 450 Euro kommt, wird sozialversicherungspflichtig.
Vorteile als Werkstudent
Gibt es bei den geringfügigen Beschäftigungen kaum einen Unterschied zwischen Studenten und anderen, haben Werkstudenten richtige Vorteile im Vergleich zum Rest der arbeitenden Bevölkerung: Das Werkstudent-Privileg besagt, dass Studenten in recht großem Umfang neben dem Studium arbeiten können, und trotzdem keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Einzig in die Rentenversicherung muss eingezahlt werden. Und wo liegen die Grenzen? Werkstudenten dürfen während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien unbegrenzt arbeiten. Dabei dürfen allerdings insgesamt nicht mehr als 26 Wochen mit mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden. Die Höhe der Einnahmen ist dabei aus Sicht der Sozialversicherung egal, nur bei der Steuer wird es interessant. Denn Werkstudenten zahlen – im Unterschied zu Minijobbern – Lohnsteuer. Um sich wenigstens einen Teil davon zurückzuholen, sollten sie auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Besonders einfach geht das mit unserer Online-Lösung smartsteuer, die es sogar in einer speziellen Version für Studenten gibt.
Was ist mit Kindergeld und BAFöG?
Erste gute Nachricht: Für Studenten in Erstausbildung gibt es ohne Einschränkungen Kindergeld. Das war vor ein paar Jahren noch anders, als ab einem gewissen Einkommen das Kindergeld gestrichen wurde.
Zweite gute Nachricht: Auch BAFöG-Empfänger können Geld nebenher verdienen, ohne dass ihnen das BAFöG gekürzt wird. Bis zu 5.400 Euro pro Jahr (was 450 Euro im Monat entspricht) sind damit möglich. Nur wenn es mehr wird, wird das BAFöG entsprechend geringer. Also gilt die Faustregel: BAFöG plus 450-Euro-Job – kein Problem!
Fehlt nur noch der richtige Job
Jede Studentin und jeder Student hat natürlich andere Vorstellungen über ihren oder seinen studentischen Traumjob. Neben Klassikern wie Kellnern, Taxifahren und Babysitten sind auch Promotionsjobs, Aushilfen auf Messen sowie Nachhilfeunterricht gefragt. Doppelt lohnenswert können Anstellungen als studentische Hilfskraft an der Uni sein. Denn meist bringt das nicht nur Geld, sondern auch Pluspunkte für die spätere Karriere.
Und wo findet man nun den passenden Job? Zum Beispiel an den schwarzen Brettern in der Uni, vor allem aber im Internet auf Portalen wie Gelegenheitsjobs.de.
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