08.10.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Ehegattensplitting lohnt sich nicht immer

Was, werden die Verheirateten hier in der Runde jetzt sagen: Wieso das denn auf einmal? In der Tat stimmt es sehr oft auch, dass Ehepaare bei der Steuererklärung das meiste rausholen, wenn sie zusammen die Steuer machen. Doch diese gemeinsame Veranlagung kann manchmal eben doch von Nachteil sein. Wann es sich lohnt, dass beide ihre eigenen Steuererklärungen machen (getrennte Veranlagung), warum das gerade jetzt ein aktuelles Thema ist und warum sie mit unserer Online-Lösung smartsteuer auf der sicheren Seite sind – all das erfahren Sie hier im Blog. 

Splitting kann viel Steuerersparnis bringen 

Im Prinzip ist die Sache klar: Im Splittingtarif werden die Einkommen der beiden Eheleute addiert. Die Summe halbiert und auf diese Hälfte die Steuer berechnet. Diese Zahl wird nun wieder verdoppelt, fertig ist die zu zahlende Einkommensteuer. Dieses Splitting kann sich sehr lohnen, denn der Steuersatz steigt bei steigendem Einkommen. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto mehr Steuern lassen sich sparen. Steuerlich am besten ist es, wenn eine oder einer allein verdient – und der Partner oder die Partnerin zu Hause ist. Ausführlicher und mit einem Zahlenbeispiel finden Sie das in diesem Blogartikel. Begegnen sich Ehepaare beim Einkommen ungefähr auf Augenhöhe, gibt es nur sehr wenig zu sparen.
Und dann gibt es sogar die Ausnahmefälle, bei denen die gemeinsame Steuererklärung von Nachteil ist. Und darum geht es jetzt. 

Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen

Wir haben es hier im Blog schon mehrmals zum Thema gemacht: Wer (meist wegen Corona) im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld von mindestens 410 € bezogen hat, muss in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Zwar ist das Kurzarbeitergeld wie andere Lohnersatzleistungen (etwa Arbeitslosen- , Kranken- und Elterngeld) steuerfrei, doch dann wieder nicht so ganz. Denn diese unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Die Lohnersatzleistung wird zum normalen Einkommen addiert – davon der Steuersatz ermittelt – und dieser Steuersatz dann auf das normale Einkommen angewendet. Ausführlicher erfahren Sie das in diesem Blogbeitrag.
Bei gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten führen Lohnersatzleistungen oft dazu, dass die Steuerlast so sehr steigt, dass die getrennte Veranlagung günstiger ist. Das gilt umso mehr, je höher das Einkommen ist.

Außergewöhnliche Belastungen

Auch bei diesem Punkt kann sich die getrennte Veranlagung lohnen. Wenn etwa der Ehemann sehr hohe Krankheitskosten hatte, die er selbst tragen musste. Bei diesen außergewöhnlichen Belastungen gilt: Sie lassen sich nicht komplett absetzen, sondern erst ab einer sogenannten zumutbaren Belastung. So kann es dann sein, dass bei gemeinsamer Veranlagung diese Grenze nicht mal erreicht wird, der Mann allein aber sehr wohl Steuern sparen könnte. Eine pauschale Einschätzung, wann das lohnend ist, können wir aber leider nicht geben. 

Wo geht es noch?

Wir wollen hier noch in aller Kürze vier Punkte erwähnen.

  • Abfindung: Wer mit einem „goldenen Handschlag“ gekündigt wird – das heißt mit einer größeren Abfindung gehen muss – kann das Geld nach der sogenannten Fünftel-Regelung besteuern – und damit sparen. In diesem Fall kann eine getrennte Veranlagung Sinn ergeben.
  • Selbstständige – 1: Hier spielt der erweiterte Sonderausgabenabzug von Selbstständigen eine besondere Rolle. Ist die Partnerin oder der Partner angestellt, kann es bei gemeinsamer Veranlagung passieren, dass Steuern verschenkt werden.
  • Selbstständige – 2: Macht zum Beispiel der Ehemann als Selbstständiger Verluste, sollte er in den meisten Fällen eine eigene Steuererklärung machen und die Verluste auf das nächste Jahr vortragen.
  • Kirchensteuer: Genauer das Kirchgeld. Das wird fällig, wenn zum Beispiel die Frau schlechter verdient und in der Kirche ist – der Mann hingegen konfessionslos ist. Dann steigt die Kirchensteuer und richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen. Lässt sich vermeiden bei getrennter Veranlagung.

Sie merken vielleicht schon: Wir können leider nicht genau sagen, wann sich die getrennte Steuererklärung lohnt. Müssen wir aber auch nicht, denn es geht viel einfacher.

Steuererklärung mit smartsteuer 

Das Leben kann so einfach sein: Machen Sie Ihre Steuererklärung doch mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Die ist nicht nur schnell gemacht und Sie brauchen auch kein Steuer-Latein lernen. Sie sagt Ihnen am Ende auch noch, welche Veranlagungsart in Ihrem konkreten Fall die günstigere ist. Das heißt, Sie wissen, ob Sie bei der gemeinsamen oder der getrennten Veranlagung weniger Steuern zu zahlen haben. Wichtig dabei: Das ist dann auch nicht in Stein gemeißelt. Sie haben jedes Jahr aufs Neue die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Ehepaare fahren in der Regel steuerlich besser, wenn sie gemeinsam veranlagt werden, also eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Es gibt aber durchaus Fälle, wo die getrennte Veranlagung Steuern spart. Etwa bei Kurzarbeit oder besonders hohen außergewöhnlichen Belastungen. Mit smartsteuer sind Sie dabei immer auf der sicheren Seite, denn hier erfahren Sie nach Eingabe Ihrer Daten sofort, welche Variante die günstigere ist.  


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