02.02.2021 · smart steuern · Studenten ·
Lesezeit: 4 Min.

Studis aufgepasst – so lassen sich Steuern sparen

Wohl die allermeisten Studenten sitzen zur Zeit zu Hause über den Büchern – beziehungsweise am Computer. Keine Vorlesungen, keine Seminare, keine Arbeitsgruppen vor Ort an der Uni – stattdessen heißt es Home-Office. Dabei entstehen natürlich zusätzliche Kosten. Lassen die sich absetzen? Und wenn ja wie? Wie sieht es generell aus: Sollten Studierende generell eine Steuererklärung machen? Die Antworten gibt es hier im Blog. 

Erste oder zweite Ausbildung

Steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie sich in einer Erstausbildung (Bachelor ohne Ausbildung zuvor) oder einer Zweitausbildung (Bachelor nach Lehre oder Masterstudium) befinden. 

  • Erstausbildung: Das Absetzen und eine Steuererklärung lohnt sich meist nur, wenn Sie neben dem Studium auch noch ganz gut nebenher verdienen. Wenn Sie mit Ihren Jobs aber weniger als das Existenzminimum von 9.744 € im Jahr verdienen, würden Sie bei der Steuererklärung leer ausgehen, egal was Sie absetzen könnten. Verdienen Sie aber mehr, dürfen Sie Sonderausgaben bis zu 6.000 € in dem jeweiligen Jahr absetzen.
  • Zweitausbildung: Hier sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung machen. Egal, wie viel Sie nebenher noch verdienen. Der Grund: Ihre Studienkosten dürfen Sie wie ein Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen. Und wenn Sie dabei mehr Ausgaben als Einnahmen haben, können Sie diesen Verlust in das nächste Jahr übertragen in der Steuererklärung (das nennt sich auch „Verlustvortrag“). Das können Sie während des Studiums immer weiter so machen – bis Sie dann hoffentlich einen guten bezahlten Job haben. Dann werden diese angesammelten Verluste einfach vom Einkommen abgezogen – und Sie bekommen jede Menge Steuern zurück.

Was sich normalerweise alles für Studierende absetzen lässt, erfahren Sie zum Beispiel in diesem Blogbeitrag. Und bevor wir es vergessen: Haben Sie einen Verlustvortrag, dann kostet Sie unsere Online-Steuererklärung smartsteuer für Studenten gar nichts.  

Steuerhilfen wegen Corona

Natürlich gibt es auch Studierende, die Überbrückungshilfe erhalten haben. Aber die große Mehrheit musste darauf verzichten. Und hat doch zum Teil höhere Ausgaben. Deutlich höhere Energiekosten etwa (Heizung, Strom) – um ein Beispiel zu nennen. Das lässt sich aber so nicht direkt absetzen. Es gibt aber andere Möglichkeiten: 

  • Die Homeoffice-Pauschale von 5 € am Tag bis maximal 600 € im Jahr greift auch für Studenten, wenn Uni und Bibliotheken zu haben – die können Sie auf jeden Fall absetzen.
  • Laptop: Kaufen Sie 2021 ein neues Laptop, können Sie die Kosten jetzt auf einen Schlag absetzen in der nächsten Steuererklärung. Und nicht nur über mehrere Jahre absetzen. Schauen Sie für die Details einfach kurz in diesen Artikel rein.
  • Arbeitszimmer: Das betrifft leider nur einige. Denn wenn Sie in einer WG oder einer 1-Zimmer-Wohnung leben, haben Sie per Definition wahrscheinlich kein Arbeitszimmer. Um ein Arbeitszimmer absetzen zu können, muss es ein eigener, abgeschlossener Raum sein, in dem Sie mehr oder weniger nur eins tun: arbeiten. Im besten Fall lassen sich die Kosten dann komplett absetzen. Mehr zum Thema Arbeitszimmer finden Sie zum Beispiel in diesem Blogartikel

Es gibt aber schließlich noch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Zu der wir jetzt kommen. 

Doppelte Haushaltsführung

Davon haben Sie vielleicht ja auch schon mal was gehört. Meist geht es hier darum, dass eine Person (am besten mit seiner Familie) in einem Ort wohnt, aber unter der Woche weit weg arbeitet und deshalb dort eine Wohnung oder ein Zimmer mietet. Dann sind unter anderem die Miet- und Fahrtkosten absetzbar. Studierende passen da prinzipiell gut rein, denn meist haben Sie immer noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung beziehungsweise im elterlichen Haus. Der Haken: die Kosten der doppelten Haushaltsführung lassen sich nur absetzen, wenn Sie sich mit mehr als 10 % an den regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Lebensführung (z. B. Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs) bei den Eltern beteiligen.

Eine nach den Gesamtkosten des Gebäudes bemessene anteilige Kostentragung begründet noch keinen eigenen Hausstand. Sinnvoll ist es, wenn Sie einfach, wenn Sie da sind, den Familiengroßeinkauf zahlen. Allgemein ausgedrückt: Sie müssen sich an den laufenden Kosten der Lebensführung beteiligen. Wichtig: Sie müssen das immer dokumentieren, also Rechnungen aufheben, mit Karte zahlen und bei den Anschaffungen den eigenen Anteil überweisen – nicht bar rüberreichen.
Das klingt im ersten Moment vielleicht kompliziert und so, als ob es wenig bringt. Aber wenn Sie am Studienort 600 € Miete zahlen und wöchentlich 50 € Fahrtkosten haben, lässt es sich verschmerzen, dass Sie zum Beispiel 250 € im Monat bei den Eltern „ausgeben“. Denn unterm Strich winkt eine dicke Steuererstattung. Wenn nicht gleich, dann eben zum Start des Berufslebens, wie wir oben zum Stichwort Verlustvortrag geschrieben hatten.

Was bedeutet das konkret für mich?
Viele Studenten sollten unbedingt eine Steuererklärung machen, um kein Geld an den Staat zu verschenken. Besonders gute Absetzmöglichkeiten bieten sich gerade in der Coronakrise und wenn Sie es schaffen, eine doppelte Haushaltsführung hinzubekommen. Nicht vergessen: Unsere Online-Steuererklärung smartsteuer für Studenten ist nicht nur schnell und einfach, sie kostet bei einem Verlustvortrag keinen Cent.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Claudia sagt:

    Hallo, es geht darum ob ich Ausbildungskosten von meiner Tochter bei mir absetzen kann, obwohl sie 19 Jahre ist. Meine Tochter war im Januar und Februar 2022noch im BFD. Im März 2021 machte sie 4-wöchige Ausbildung zum Rettungshelfer (NRW) und wir bezahlten 600 Euro. Im Herbst 2022 fing sie ein Studium an. Sie wohnt noch bei uns zu Hause und hat einen Minijob für 520 Euro seit November 2022. Das Kindergeld wird noch an mich überwiesen. Die Energiepauschale von 300 Euro für 2022 hat sie nicht erhalten.
    Sollte meine Tochter eine eigene Steuererklärung machen? Können Fahrtkosten trotz Semesterticket abgesetzt werden? Kann Homeoffice bei Onlinevorlesungen abgesetzt werden? Kann sie selbst die 600 Euro Ausbildungskosten absetzen und die Energiepauschale bekommen?
    Oder sollte ich versuchen (Sonderausgaben? oder Werbungskosten?) diese Kosten über meine Steuererklärung abzurechnen?
    Danke Schon mal

  • Katrin Lengtat Katrin Lengtat sagt:

    Hallo Claudia,

    leider können wir keine steuerliche Beratung durchführen. Wir bitte um Verständnis. In unserem Blog findest du jedoch viele Hilfreiche Artikel dazu.

    Beste Grüße
    Katrin
    vom Team smartsteuer


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