08.02.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Minijobs und Midijobs – die Grenzen steigen

Es kommt nicht ganz überraschend, aber jetzt steht endlich ein Datum fest: Nach den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll die Grenze für Minijobs ab 1. Oktober von 450 auf 520 € steigen. Das gilt auch für die sogenannten Midijobs: Hier springt das Verdienstlimit von 1.300 auf 1.600 €. Warum das passiert, was es überhaupt mit den Mini- und Midijobs auf sich hat und wie die ersten Reaktionen darauf sind – Sie können es in diesem Blogartikel lesen.

Dreierschritt der Ampelkoalition

Nicht ganz überraschend schrieb ich gleich zu Beginn. Ja, denn alles stand schon im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf den Seiten 69 und 70 drin:

  • der gesetzliche Mindestlohn wird auf 12 € angehoben
  • die Minijob-Grenze steigt auf 520 € (was einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden entspricht)
  • die Midijob-Grenze steigt auf 1.600 €

Nun, und da schon angekündigt war, dass der neue Mindestlohn von 12 € zum 1. Oktober kommen soll, war es irgendwie auch logisch, dass die Minijob-Grenze angehoben wird. Denn: Wenn der Betrag nicht erhöht worden wäre, würde es ein ziemliches Durcheinander geben. Denn bei gleichbleibender Stundenzahl wären viele über die 450 € im Monat gekommen. Mit weitreichenden Folgen. Warum, fragen Sie vielleicht. Erklären wir gleich, in dem wir die Minijobs erklären.

Minijob – oft brutto wie netto

Minijobs, oder geringfügige Beschäftigungen, gibt es schon länger in Deutschland. Die Grundidee war die: Wenn jemand nur wenige Stunden in der Woche arbeitet, soll er nicht auch noch Sozialabgaben und unter Umständen Steuern zahlen. Zudem werden auch Unternehmen entlastet, die keine aufwendige Buchhaltung machen müssen. Wer einen Minijob hat, muss keine Beiträge in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen – und von der Rentenversicherungspflicht kann man sich auch noch befreien lassen, wobei es sich ohnehin nur um 3,7 % handelt. Minijobs sind zudem steuerfrei. Das liegt bei der recht geringen Summe nahe, aber das meint auch, dass die Einnahmen aus einem Minijob nicht das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Daher müssen sie in der Steuererklärung auch nicht angegeben werden. Das dürfte vor allem die interessieren, die neben ihrem regulären Job noch einen Minijob haben. Arbeitgeber zahlen Pauschalen für Steuern und Versicherungen. 

Kurz zusammengefasst also: 450 €- und bald 520 €-Jobs bringen in den allermeisten Fällen auch tatsächlich die entsprechende Summe aufs Konto. Keine Steuern, keine Versicherungsbeiträge. Nur um eine Krankenversicherung muss man sich selbst kümmern. Es reicht aber, wenn man familienversichert ist – oder einen regulären Job hat. 

Midijobs – die Zwischenstufe

Wenn man über die Minijob-Grenze kommt, wenn auch knapp, sind alle eben geschilderten Vergünstigungen weg. Aber was ist, wenn man es zum Beispiel zeitlich schafft, vielleicht 15 Stunden in der Woche zu arbeiten? Dann ist man auf jeden Fall über der Minijob-Grenze – und muss Versicherungen und am Ende vielleicht auch noch Steuern zahlen. Und im schlimmsten Fall landet man netto unter der Minijob-Grenze. Das macht natürlich überhaupt keinen Sinn, weshalb es seit knapp 20 Jahren ergänzend die Midijobs gibt. Steuerlich werden die ganz normal behandelt. (Was bedeutet, dass meist erstmal keine Steuern gezahlt werden müssen – wenn man als Ehepaar gemeinsam die Steuererklärung macht, allerdings dann doch.) Viel wichtiger: Die Sozialversicherungsbeiträge steigen mit dem Einkommen. Der Arbeitgeberanteil bleibt konstant, der Prozentsatz für die Beiträge steigt für Angestellte gleichmäßig an.
Das ist zwar auch nicht perfekt, aber immerhin sind deshalb nicht gleich kurz nach der Minijob-Grenze rund 20 % für Sozialabgaben weg. 

Ab 1. Oktober liegen Midijobs zwischen 520,01 € und 1.600 € – was schon ein großer Sprung nach oben ist.

Wie sind die Reaktionen auf die offiziellen Termine?

Wie nicht anders zu erwarten, kommt Kritik von den Gewerkschaften und der linken Opposition. So sprach Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied von einem Riesenfehler: „Geringfügig Beschäftigte brauchen im Ernstfall sozialen Schutz vor Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Krankengeld. Auch für die eigene Rente bringen Minijobs nichts.“ Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass Minijobber schnell vor dem Nichts stehen. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), kritisierte, dass Minijobs immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen und eine Teilzeitfalle vor allem für Frauen seien. Er hält es für falsch, dass die neue Ampelkoalition die Minijobs nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig machen wolle. Ganz ähnlich klingt das bei der Partei Die Linke. Bundesgeschäftsführer Jörg Schindler: „Jede Arbeit muss sozialversicherungspflichtig sein, ab der ersten Stunde“, am Montag in Berlin. Mini- und Midijobs müssten schrittweise in sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse überführt werden.

Von der FDP klingt es natürlich anders. Finanzminister Christian Lindner sagte: „Das ist für viele fleißige Menschen wie Studierende oder Rentnerinnen und Rentner die Chance auf etwas mehr Netto.“ 

Alles Wichtige zur Änderung erfahren Sie auch im Video:




Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – einen Minijob haben, können Sie aller Voraussicht nach damit ab Oktober 2022 statt bisher 450 nun 520 € im Monat verdienen. 


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