Steuer-ABC: A wie Arztkosten und Arbeitszimmer

Wie oft haben Sie sich schon bei Dingen gefragt, was damit steuerlich ist? Was lässt sich absetzen, wofür brauche ich Belege, was darf ich in der Steuererklärung nicht vergessen? Fragen über Fragen – wir werden sie jetzt Schritt für Schritt in unserem neuen Steuer-ABC beantworten. Den Anfang macht logischerweise der Buchstabe A.
Maximal zwei Begriffe pro Buchstabe
Bevor wir gleich zu den ersten zwei Begriffen mit A kommen, eine kleine Vorbemerkung: Natürlich gibt es bei einigen Buchstaben nicht nur einen wichtigen Begriff und manchmal sogar mehr als zwei. Beim A vermissen Sie zum Beispiel die außergewöhnlichen Belastungen – die kommen aber auch gleich bei den Arztkosten vor. Oder die Altersvorsorge – die werden Sie später unter dem Punkt Vorsorge finden. Bei mehr als zwei Begriffen wird es schwer, allen wirklich gerecht zu werden. Deshalb haben wir uns die Zwei als Obergrenze gesetzt. Und weil niemand perfekt ist – wir also auch nicht: Wenn Sie einen ganz wichtigen Begriff vermissen, lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen. Oder schauen Sie einfach mal auf unsere Internetseite kann-man-das-absetzen.de vorbei – dort finden Sie viele weitere Begriffe. Für Fortgeschrittene gibt es auch noch unser Steuerlexikon, in dem viele Begriffe sehr ausführlich vorgestellt werden.
Arztkosten
Hier fassen wir alle Dinge zusammen, die als Krankheitskosten bezeichnet werden – und die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Und das werden gefühlt immer mehr: Ärztlich verordnete Medikamente, Rezeptgebühren, Impfungen (wenn ärztlich verordnet), alternative Behandlungsmethoden – um nur einige zu nennen. Dazu kommen – und das ist oft viel Geld – Kosten beim Zahnarzt (etwa Zahnersatz) oder dem Physiotherapeuten, Brillen, Hörgeräte und Rollstühle. All diese Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen, die Sie – und das ist die gute Nachricht – in der Steuererklärung angeben können. Die schlechte Nachricht allerdings: Eine steuerliche Entlastung gibt es erst, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.
Wie hoch ist die, fragen Sie? Das hängt von drei Faktoren ab: Höhe Ihres Einkommens, Ihr Familienstand und die Zahl Ihrer Kinder. Wer mehr verdient, hat eine höhere zumutbare Belastung, wer ledig ist und/oder keine Kinder hat auch. Die zumutbare Belastung liegt zwischen 1 und 7 Prozent des Einkommens. Und weil das schon etwas komplizierter ist, haben wir von smartsteuer einen Steuerrechner für außergewöhnliche Belastungen. Geben Sie dort einfach die entsprechenden Werte ein, schon erfahren Sie das Ergebnis. Mehr zum Thema finden Sie auch in diesem Blogbeitrag.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie größere Ausgaben in ein Kalenderjahr packen, wenn es möglich ist. Wenn Sie zum Beispiel größere Restaurierungsarbeiten beim Zahnarzt haben und einmal im alten Jahr 1.500 und im neuen Jahr 2.000 Euro zahlen müssen, kann es passieren, dass Sie in beiden Jahren unterhalb der Grenze der zumutbaren Belastung landen – wenn Sie hingegen alles in einem Jahr gemacht hätten, darüber.
Arbeitszimmer
Immer mehr Deutsche arbeiten auch zu Hause – meist am Computer. War das vor ein paar Jahren in der Regel noch steuerlich absetzbar, heißt es seit 2010, dass ein Arbeitszimmer meist nicht absetzbar ist. Sie können es nur noch absetzen, wenn Sie keinen anderen Arbeitsplatz für Ihre berufliche Tätigkeit haben – dann bis zu 1.250 Euro im Jahr. Ist das Arbeitszimmer hingegen sogar der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit, lassen sich sogar alle Kosten absetzen. Aber das dürfte eher die Ausnahme sein. Zudem entschied der Bundesfinanzhof vor knapp zwei Jahren, dass auch eine zeitweise und damit anteilige Absetzbarkeit nicht möglich ist.
Sie können Ihr Arbeitszimmer also weiterhin so nennen, aber absetzen können Sie es fast immer nicht. Immerhin: Schreibtisch, Bürostuhl oder Regal für Fachliteratur oder ähnliches können Sie absetzen, wenn Sie diese Dinge so gut wie immer beruflich nutzen. Lediglich das Arbeitszimmer bleibt steuerlich außen vor – meistens. Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers gegeben sind, lesen Sie bitte noch diesen Artikel. Dort erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
In der nächsten Folge des Steuer-ABC geht es um Brillen und Bewerbungskosten.
Steuererklärung starten