Steuer-ABC: E wie Erben und Entfernungspauschale

Neues Jahr, neues Glück. Für viele ist der Januar der Zeitpunkt für einen richtigen Neustart. Für mich als Autorin unseres kleinen Steuer-ABC nicht ganz, denn die ersten vier Buchstaben hatte ich Ihnen ja bereits im alten Jahr vorgestellt. Und deshalb starte ich ins neue Jahr mit dem Buchstaben E. Da gab es im Vorfeld wieder mal die Qual der Wahl, schlussendlich fiel die Entscheidung für die Themen Erben und Entfernungspauschale.
Bevor ich gleich ausführlich zu diesen beiden Punkten komme: Das „Ehrenamt“ war ebenfalls lange im Rennen. Ich möchte es deshalb kurz anreißen, denn Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind – in gewissen Rahmen – tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Es gibt die Übungsleiterpauschale von 2.400 und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro. Falls Sie sich angesprochen fühlen und es genauer wissen wollen: Schauen Sie einfach in diesen Blog-Beitrag rein.
Erben
Laut jüngsten Schätzungen werden in Deutschland um die 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt – und das pro Jahr! Und prinzipiell müssen Erbe oder Schenkung versteuert werden. Aber: Wie so oft gibt es auch hier Freibeträge. Und die sind – abhängig vom Verwandtschaftsgrad – recht beachtlich. So ist es dann kein Wunder, dass 2016 nur rund 109 Milliarden Euro bei den Finanzbehörden überhaupt auftauchten und die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer bei 6,8 Milliarden Euro lagen. Aber ich will Sie nicht langweilen, sondern Ihnen die wichtigsten Punkte beim Erben (und Schenken) zeigen.
Zuerst: Vererben und Schenken werden steuerlich fast gleich behandelt. Steuersätze und Freibeträge sind identisch – beim Schenken gelten die Freibeträge jeweils für zehn Jahre. Wer also rechtzeitig anfängt, sein Vermögen an die Nachfahren weiterzugeben, kann unter Umständen steuerlich besser dastehen, als würde vererbt statt verschenkt werden. Ich werde deshalb immer nur „Vererben“ schreiben, womit auch Verschenken gemeint ist.
Es gibt beim Vererben verschieden hohe Freibeträge: Ehegatten haben eine halbe Million Euro, Kinder sowie Enkelkinder, deren Eltern bereits gestorben sind, immerhin auch noch 400.000 Euro. Bei den anderen Enkelkindern sind es noch 200.000 Euro, Eltern und Großeltern noch 100.000 Euro. Für alle anderen Erben gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Alles was drüber liegt, muss versteuert werden. Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Vermögens und dem abnehmenden Verwandtschaftsgrad. Ich empfehle Ihnen für genauere Berechnungen einen „Erbschaftsteuerrechner“, den Sie bequem im Internet finden.
Wer eine Immobilie von seinem Ehepartner erbt und dort weitere zehn Jahre wohnt, zahlt keine Erbschaftsteuer. Erben Kinder oder Enkelkinder ein Haus oder eine Wohnung, gilt die Steuerbefreiung nur, wenn diese höchstens 200 Quadratmeter groß sind.
Besonders großzügige Regelungen beim Erben gibt es bei Firmen. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Reform der Erbschaftssteuer.
Entfernungspauschale
Sie wird auch oft als Kilometer- oder Pendlerpauschale bezeichnet. Die Entfernungspauschale ist für viele ein wichtiger Posten bei den Werbungskosten in der Steuererklärung und betrifft die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Dabei entstehen Kosten, etwa für das Auto oder Motorrad (Benzin, Abnutzung, Reparaturen, Versicherung), das Fahrrad (Reparaturen und Abnutzung) oder die Fahrkarten im öffentlichen Verkehr. Da es einigermaßen aufwendig wäre, alles aufzulisten, gibt es die Entfernungspauschale. Egal, wie Sie zur Arbeit kommen, Sie erhalten pro Kilometer für die einfache Fahrt (nicht Hin- UND Rückweg) 0,30 Euro. Als Entfernung wird im Normalfall die kürzeste Straßenverbindung genommen. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie regelmäßig einen längeren, aber schnelleren Weg – etwa über die Autobahn – nehmen. Aufs Jahr gerechnet kann da einiges zusammenkommen. Rechnet man mit 220 Arbeitstagen und einer einfachen Strecke von 25 Kilometern, hat man schon 1.650 Euro. Damit liegen Sie allein schon mit der Entfernungspauschale über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Und Sie haben bestimmt noch weitere Werbungskosten. Welche das sein können, lässt sich ganz prima hier nachlesen. Mehr Details zur Entfernungspauschale gibt es in diesem Blogbeitrag.
Viele weitere Punkte zum Thema Absetzen finden Sie übrigens auf unserer Seite kann-man-das-absetzen.de.
Bisher im Steuer-ABC:
- A wie Arztkosten und Arbeitszimmer
- B wie Brillen und Bewerbungskosten
- C wie Computer & Co.
- D wie Dividenden & Co. (Kapitaleinkünfte)
Steuererklärung starten
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Danke das war hilfreich!