26.01.2018 · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuer-ABC: G wie GWG und Glücksspielgewinne

Ja, ich weiß, Abkürzungen in der Überschrift gehen gar nicht. Aber wie würde es denn aussehen, wenn da „geringwertiges Wirtschaftsgut“ gestanden hätte – denn dafür steht GWG? Eben, ich erkläre ja auch gleich, was sich dahinter verbirgt – und was sich da gerade geändert hat. Man sollte es übrigens nicht mit GwG verwechseln, das bezeichnet das Geldwäschegesetz. Und wenn ich mit den GWG fertig bin, geht es dann noch um das Glücksspiel. Was das mit Steuern zu tun hat? Wir werden es gleich sehen.

GWG – geringwertige Wirtschaftsgüter

Nun will ich Sie nicht mehr auf die Folter spannen. Mit GWG können Sie Ihre Steuern senken – und das ist doch immer gut. Die GWG lassen sich über die Werbungskosten absetzen, nächster guter Punkt. Denn schnell kommt man da über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro – natürlich immer zusammen mit anderen Dingen wie der Entfernungspauschale.

Doch was sind GWG nun? Es handelt sich um Wirtschaftsgüter, deren Wert eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Zudem müssen sie beweglich, selbständig nutzbar und abnutzbar sein – und sie müssen für die Arbeit notwendig sein. Für Arbeitnehmer typische GWG sind Computer/Notebook, Drucker, Smartphone, Telefon, Büromöbel (Stuhl, Tisch, Regal) und Software. Wie gesagt, absetzbar sind sie nur, wenn Sie für den Beruf gebraucht werden. Und: Sie müssen selbständig nutzbar sein. Einen simplen Drucker können Sie nur in Verbindung mit einem Computer absetzen. Ein Multifunktionsgerät (Drucker mit Kopier- und Scanfunktion) hingegen auch solo, denn damit können Sie kopieren – ohne jedes anderes Gerät.

Wo liegt aber nun die „gewisse“ Grenze? Das ist die richtig gute Nachricht. Viele Jahre lang lag die GWG-Grenze bei 487,90 Euro (410 Euro netto). Zum 1. Januar 2018 stieg sie aber deutlich auf 952 Euro (800 Euro netto) an.

Warum ist das wichtig? Das ist ganz einfach. Wenn Sie etwas kaufen, das über der GWG-Grenze liegt, können Sie es nicht auf einen Rutsch über die Werbungskosten absetzen, sondern müssen es abschreiben – über mehrere Jahre, die sogenannte Nutzungsdauer. Geregelt ist das in den sogenannten AfA-Tabellen („Absetzung auf Abnutzung“), nachzulesen etwa hier. Einen Computer zum Beispiel setzt man demnach über drei, ein Smartphone über fünf und Büromöbel gleich über stolze 13 Jahre ab. Zwei Beispiele sollen das verdeutlichen. Ein Smartphone für 700 Euro: Bis zum letzten Jahr mussten Sie das fünf Jahre lange mit jeweils 140 Euro abschreiben, jetzt können Sie es sofort als Werbungskosten absetzen. Noch krasser ist es bei einem Bürostuhl. Wenn Sie – vielleicht weil Sie der Rücken plagt – ein etwas teureres Modell für 910 Euro kaufen, sind Sie erstens fast schon allein damit bei der 1.000 Euro Werbungskostenpauschale angekommen – und können ihn zweitens auch noch auf einen Schlag absetzen. Früher durften Sie ihn nur 13 Jahre lang jeweils mit je 70 Euro abschreiben.

Glücksspielgewinne

Hier kann ich mich kürzer fassen – und habe auch noch gute Nachrichten! Denn wenn Sie im Lotto oder bei Sport- und Pferdewetten so richtig abräumen, sieht Vater Staat keinen Cent davon. Der Grund ist, dass hier das Glück die wesentliche Rolle spielt – und deshalb lassen sich solche Gewinne keiner der sieben Einkommensarten zuordnen, die das Einkommensteuergesetz vorsieht. Kleines Aber: Wenn Sie das Geld dann anlegen und damit Gewinne erzielen (etwa Zinsen oder Dividenden), müssen Sie diese versteuern, bis zum Sparerfreibetrag. Mehr dazu in diesem Artikel aus dem Steuer-ABC.
Anders sieht es hingegen bei Spielen aus, bei denen das Geschick über den Spielausgang entscheidet, etwa beim Skat. Dort müssen Gewinne versteuert werden. Über das populäre Pokern streiten sich die (Steuer-) Geister noch. So wurde ein erfolgreicher Pokerspieler zur Steuerzahlung verknackt, siehe diesen Artikel. Auch bei Gewinnen in TV-Shows schaut das Finanzamt mittlerweile genauer hin, denn hier gibt es zum Teil ja auch richtig gut Geld zu gewinnen – und meist hängt das vom Geschick des Teilnehmers ab. Details auch im eben genannten Blogbeitrag.
Aber wie gesagt: Bei richtigen Glücksspielen gehen Sie steuerfrei nach Hause.

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Geschrieben von:
Theresa Voigt Theresa war anfangs ein kompletter Steuer-Neuling. Mittlerweile hat sich die gelernte Softwareentwicklerin aber als Semi-Steuerprofi entpuppt und beschäftigt sich seither hauptsächlich mit den alltäglichen Problemen und Fragen im Hinblick auf die Steuererklärung. Durch das Muttersein ist sie gleichzeitig zum Organisationstalent geworden und hält im selben Atemzug das Entwickler-Team im Zaum.
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