28.04.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Corona-Prämie: steuerfrei für alle

Wir leben in einer ganz besonderen Zeit. Und in einer solchen passieren dann Dinge, die davor kaum vorstellbar waren. Dazu gehört auch, dass die sogenannte Corona-Prämie bis zu 1.500 Euro tatsächlich steuer- und auch sozialversicherungsfrei ist. Normalerweise wären auf eine solche Sonderzahlung die üblichen Abzüge fällig. Aber was ist sonst? Darf der Arbeitgeber seinen Angestellten gar nichts Gutes tun – ohne dass Vater Staat die Hand aufhält? Doch, doch! Wir erklären im zweiten Teil, was es da auch für Arbeitnehmer zu beachten gilt. 

Wer kann die Corona-Prämie bekommen?

Wohl fast jeder denkt an dieser Stelle erstmal an Menschen, die zum Beispiel im Gesundheitssystem arbeiten oder an die Supermarkt-Angestellten. Oder allgemein die sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen. Es leuchtet sofort ein, dass viele von ihnen mehr leisten als sonst. Ob Sie aber tatsächlich eine Prämie in Form von Bargeld oder Sachzuschüssen erhalten, liegt natürlich zuerst einmal am Arbeitgeber. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Prämie bis zu 1.500 Euro. Was aber sicher ist: Wird diese Sonderzahlung in diesem finanziellen Rahmen im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 geleistet, ist sie nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei bei der Sozialversicherung (etwa Krankenkasse, Rentenversicherung). Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat dazu diesen griffigen Satz gesagt:  

„100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.“

Und diesen Einsatz darf tatsächlich jeder Arbeitgeber belohnen – auch in anderen Branchen. Hier sollte aber auch eine gute Begründung mit Corona-Bezug da sein. Aber das dürfte nicht zu schwer sein.
Wichtig generell: Die Sonderzahlung (oder Sachleistung) muss immer zusätzlich zum eigentlichen Lohn gezahlt werden. Eigentlich klar.
Und: die „normalen“ steuerfreien Extras dürfen weiterhin zusätzlich geleistet werden. Wie das genau aussieht, erfahren Sie jetzt.

Steuerfreie Zuschüsse zum Lohn

Bei der eben beschriebenen Corona-Prämie ist es ja ganz einfach. Im Normalfall ist aber sehr eng festgelegt, was der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn steuerfrei für seine Angestellten tun kann. Wie gesagt, das darf er auch weiterhin tun und es wird nicht mit der Corona-Prämie verrechnet.
Hier nun die wichtigsten Beispiele:

  • Sachzuwendungen bis 44 Euro pro Monat: Sie sehen sofort, einfach mal Geld als „Belohnung“ funktioniert nicht steuerfrei. Die bekanntesten Sachzuwendungen dürften Gutscheine sein, die ausschließlich zum Kauf von Waren oder zum Tanken eingesetzt werden können. Wichtig: Sind es in einem Monat mal mehr als 44 Euro, müssen für den kompletten Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das gilt auch, wenn Sie in einem Monat 20 Euro und im nächsten 60 Euro als Gutschein bekommen. Im Mittel würden Sie zwar unter 44 Euro pro Monat liegen – nutzt aber nichts.
  • Aufmerksamkeiten zu Anlässen: Bis zu 60 Euro darf ein Geschenk (kein Bargeld) zu einem Jubiläum wie Hochzeit, Geburtstag und rundes Dienstjubiläum kosten. Die oben erwähnten 44 Euro bleiben davon unberührt.
  • Essenszuschuss: 1,80 Euro fürs Frühstück und 3,40 Euro fürs Mittagessen. Das sind die Zuschüsse des Arbeitgebers für die jeweilige Mahlzeit. So viel muss es dann aber auch mindestens kosten. Kostet die Erbsensuppe in der Kantine 3 Euro, dann müssten 40 Cent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Zudem sind kostenlose „Kleinigkeiten“ (etwa Kaffee und trockene Brötchen – siehe diesen Blogbeitrag) ebenfalls steuerfrei.
  • Kindergartenzuschuss: Übernimmt der Chef einen Teil oder die komplette Summe für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern, ist auch das steuerfrei. Es muss aber zusätzlich zum eigentlichen Lohn gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist hier nicht erlaubt.   

Noch mehr Zuschüsse

Abschließend drei weitere Beispiele von Sachleistungen des Arbeitgebers:

  • Steuerfreies Jobticket: Das kann der Arbeitgeber komplett oder anteilig übernehmen.
  • Bahncard: Der Chef darf Ihnen auch eine Bahncard (25, 50, 100) bezahlen, wenn Sie öfter dienstlich mit der Bahn unterwegs sind. Der Arbeitgeber muss aber nachweisen, dass sich das auch für ihn rechnet. Sie dürfen die Bahncard dann auch privat nutzen.
  • Dienstwagen und Dienstrad: Die sind zwar in der Regel nicht steuerfrei („1-Prozent-Regel“), sind aber natürlich oft schon mehr als eine Aufmerksamkeit.

Sie sehen, es gibt schon einige Möglichkeiten, um steuerfrei Vergünstigungen vom Chef zu erhalten. Tut sich der Arbeitgeber zum Beispiel schwer mit einer Lohnerhöhung, können Sie ihm ja eine Alternative aus den Beispielen vorschlagen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie bis Jahresende eine Corona-Prämie vom Chef erhalten, ist diese bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich sind auch weiterhin verschiedene Sachleistungen (ohne Bargeld) steuerfrei drin.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Pascal K. Burmester sagt:

    Und was ist mit den Zeitarbeitern? Ein Kollege* von mir sitzt seit dem 14 April zuhause und wird voraussichtlich noch locker 2 Wochen zuhause bleiben. Sein Verdienst liegt nach seinen Angaben bei 11 €/pro Stunde. Normalerweise bei 8 Stunden pro Woche ca. 160 Stunden. Also rein rechnerisch so ca. 1200-1300 Euro.

    Nur was ist jetzt, bei Arbeitsstop. Die Zeitarbeitern die quasi einen Monat lang nicht arbeiten können. 60 % des netto Lohn ist rein logisch gesehen, nicht mehr viel. Bei monatl. Kosten von über 600. Bleibt eh nicht mehr viel übrig. Er ist zwar ledig, aber selbst das Einkaufen ist dann schon Luxus.

    *Wir arbeiten zusammen in einem Logistik Unternehmen die für Flugzeug Hersteller, die Teile an die richtigen Stationen liefern.

  • Avatar Michael Herbers sagt:

    Sehr geehrte Frau Pank,

    vielen Dank für den sehr informativen Artikel.

    In unserer Firma, die nicht systemrelevant ist, haben einige Mitarbeiter mit dem Gehalt für den April die sogenannte „April-Prämie“ erhalten. Dabei handelt es sich um einen Bonus für im letzten Jahr geleistete Sonderaufgaben.
    Ich habe ebenfalls 500 € erhalten. Allerdings ist dieser Bonus offenbar versteuert worden. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Bonus nachträglich als „Corona-Prämie“ umzudefinieren oder sich die gezahlten Steuern und Sozialabgaben mit der Steuererklärung zurückzuholen?

    Vielen Dank vorab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Herbers

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    die Beihilfen und Unterstützungen können bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dies ist vermutlich bei Ihnen nicht der Fall.

  • Avatar Peer Nüsken sagt:

    Hallo trifft dies auch für Mini Jobber zu, die 1500€ meine ich???

    Und was ist mit den 600€ jährlichen “ Krankenzuschüssen oder Gesundheitszuschüssen“??

    Vielen Dank

  • Avatar Amalia sagt:

    Man darf hier nicht blauäugig in die Welt schauen. Der Staat gibt nun Geld aus, welches er in vielfacher Weise durch höhere Steuern wieder einfahren wird. Diese müssen dann Selbstständige und Arbeitnehmer bezahlen. Großfirmen zahlen in Deutschland kaum Steuern, da sie das System austricksen können. Weiterhin sehr schade ist, dass auch die Zahlen müssen, welche gar keine Staatshilfen angenommen haben oder annehmen konnten.

  • Avatar Marcel Meine sagt:

    Wer bezahlt eigentlich diese Prämie, wenn mein Arbeitgeber mir eine Prämie auszahlt, kann er sich das gezahlte Geld irgendwo wiederholen?

  • Avatar Antje Baatz sagt:

    Vielen Dank für den tollen Artikel. Wie sieht es bei einer Arbeitnehmerin aus, die eine Witwenrente bezieht und bei mir ein mtl. Gehalt bezieht. Wird der „Corona-Bonus“ auf die Witwenrente angerechnet?

  • Avatar Matthias Knuth sagt:

    Mich würde generell mal interessieren wie diese Corona-Prämie branchenübergreifend finanziert wird. Teilen sich dort Arbeitgeber und Staat die kosten oder kommt diese direkt vom Staat und der Arbeitgeber gibt diese bloß weiter?


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