15.02.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Sparerpauschbetrag steigt 2023

Ich weiß, wir sind gerade erst im Februar 2022 – warum dann schon jetzt über 2023 schreiben. Nun, auf der einen Seite wollen wir wenigstens die Nachricht schon mal überbringen. Und das auf der anderen Seite zum Anlass nehmen, ein bisschen mehr in das Thema Geldanlage und Kapitaleinkünfte sowie Steuern einzutauchen. 

Was sind Kapitaleinkünfte? 

Das ist grob gesagt Geld, das Sie aus Geldanlagen gewinnen. Es geht also um Aktien, Fonds, Dividenden, Zinsen, Gewinne und Verluste. Wobei wir ehrlicherweise sagen müssen, dass das mit den Zinsen schon seit ein paar Jahren nicht mehr der Bringer ist. Die Zeiten des guten alten Sparbuchs mit 5 % Zinsen im Jahr liegen schon länger zurück. Und auch auf Tagesgeldkonten steht der Zinssatz mittlerweile meistens bei 0. 

Steuerlich spricht man von Einkünften aus Kapitalvermögen. Das meint zum Beispiel bei Aktien und Fonds realisierte Gewinne durch den Verkauf von Anteilen. Dividenden kommen automatisch, wenn welche ausgeschüttet werden. Na, und zu den Zinsen haben wir eben schon was gesagt.

Muss ich das versteuern? 

Prinzipiell müssen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Mit der sogenannten Abgeltungssteuer: pauschal mit 25 % plus Solidaritätszuschlag (ja, der greift hier immer noch), so dass wir bei 26,375 % sind. Gegebenenfalls auch noch Kirchensteuer. Ausnahme: Alte Anlagen, die vor 2009 erworben wurden. Die sind steuerfrei.

ABER: Es gibt einen Freibetrag. Aktuell sind das 801 € (1.602 € für Paare) pro Steuerjahr. Dieser Sparerpauschbetrag steigt auf 1.000 € beziehungsweise 2.000 € (für Paare) im nächsten Jahr an. 

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Im Normalfall überweist Ihre Bank die anfallenden Steuern automatisch ans Finanzamt. Sie holen sich die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung im folgenden Jahr zurück, also die Summe, die bis zum Freibetrag reicht. Kann man machen, aber es geht besser.
  • Sie erteilen der Bank im Vorfeld einen Freistellungsauftrag. Haben Sie Ihre Geldanlagen über mehrere Geldinstitute verteilt, sind auch mehrere Freistellungsaufträge möglich. Die Gesamtsumme dieser Aufträge darf aber nicht den Sparerpauschbetrag übersteigen. Dann überweist Ihre Bank erst Steuern an den Fiskus, wenn Sie über dem jeweiligen Freistellungsauftrag liegen.

Wie vermeide ich Steuern bei Kapitaleinkünften?

Da gibt es mehrere Punkte:

  • Achten Sie bei mehreren Freistellungsaufträgen darauf, dass Sie „passen“. Will sagen: Wenn Sie zum Beispiel bei der einen Bank nur einen kleinen Fonds haben, der im Jahr meist nur ein bisschen Dividende abwirft, sollten Sie entsprechend „klein“ rangehen. Der größte Freistellungsauftrag sollte dort hinterlegt sein, wo Sie die größten Gewinne erwarten.
  • Machen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung, am besten natürlich mit unserer beliebten Online-Steuererklärung smartsteuer. Warum, fragen Sie? Dann können Sie von der sogenannten Günstigerprüfung profitieren. Vereinfacht gesagt: Liegt der persönliche Steuersatz Ihres zu versteuernden Einkommens unter den 25 % der Abgeltungssteuer, werden auch Ihre Kapitaleinkünfte mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Das macht das Finanzamt automatisch, Sie müssen es nur in der Steuererklärung „beantragen“. 
  • Halten Sie Ihre Geldgeschäfte nicht nur gut im Blick, sondern handeln Sie im – steuerlichen Sinne – vor allem Richtung Jahresende. Zwei Beispiele dazu skizziere ich Ihnen gleich im nächsten Abschnitt.

Gute Planung ist alles

Wenn Sie ja nicht zu viele (oder gar keine) Steuern auf Ihre Kapitaleinkünfte zahlen wollen, müssen Sie aktiv werden:

  • Beispiel 1: Sie haben verschiedene Aktien im Depot und im Laufe des Jahres schon einige Gewinne realisiert. Nun liegen Sie deutlich über dem Sparerpauschbetrag. Vielleicht haben Sie aber auch eine Aktie, die im Jahr nicht so gut gelaufen und deutlich im Minus ist. Dann können Sie diese Aktie verkaufen – und damit die Verluste realisieren. Diese werden dann von Ihren bisherigen Gewinnen abgezogen. Sie landen im besten Fall unter dem Freibetrag. Wenn Sie Vertrauen in diese Aktie haben, kaufen Sie diese einfach am nächsten Tag wieder. Sie haben diese Aktie also weiterhin im Depot – zu einem sehr ähnlichen Preis wie Sie sie am Vortag verkauft haben.
  • Beispiel 2: Sie haben einen Fondssparplan, der sich gut entwickelt hat. Nun können Sie mit der Auszahlung warten, etwa bis zur Rente. Das könnte aber dann steuerlich ins Auge gehen. Denn dann ist es durchaus möglich, dass Sie auf den Gewinn so richtig Steuern zahlen müssen. Das sind übrigens bei Fonds nur 70 % des Gewinns. Deshalb: Machen Sie es so ähnlich wie in Beispiel 1. Verkaufen Sie Richtung Jahresende so viel von Ihrem Fonds, dass 70 % des gemachten Gewinns ungefähr dem Sparerpauschbetrag entsprechen. Kaufen Sie dann am Folgetag wieder die entsprechenden Anteile nach. So schöpfen Sie Jahr für Jahr den Freibetrag aus – und können dadurch nach dem endgültigen Verkauf erheblich Steuern sparen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Kapitaleinkünfte müssen versteuert werden. Achten Sie darauf, dass Sie den Freibetrag (801 €, ab 2023 sogar 1.000 €, für Paare das Doppelte) in jedem Jahr gut ausschöpfen. Das spart einiges an Steuern! 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Horst sagt:

    Aufpassen sollte man dabei schon, das stimmt.
    Leider gibt es 2 Probleme.
    Wie bekomme ich heraus, wo ich welchen Betrag als Freistellung vergeben habe.
    Ich weiss es nämlich nicht.
    Das macht es kompliziert und bei diversen Anlagen auch schwierig, das nachzuvollziehen.
    Gibts da eine einfache Lösung ??? Ohne das ich überall nachfragen müsste ???

    Das zweite is wenn ich verkaufe und dann neu kaufe, wahrscheinlich wieder der Ausgabeaufschlag auf die Fonds anfällt.
    Das sollte man auch mit einbeziehen.

    Antwort wäre angenehm.

    LG. Horst

  • Avatar M sagt:

    Hallo smartsteuer,

    ist das im Artikel beschrieben nicht ein Wash-Trade (https://de.wikipedia.org/wiki/Wash_Trade)? Falls ja, wäre das in der EU illegal (laut Wikipedia).

    Vielleicht verstehe ich aber auch etwas falsch…

    M

  • Avatar Martin Römmelt sagt:

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ist es denn sicher und vom Gesetzgeber so beschlossen, dass es für 2023 möglich ist, Freistellungsaufträge bis zu einer Höchstgrenze von 1000 Euro zu stellen (anstatt bisher 801 Euro)?

  • Avatar Hanswurst sagt:

    Naja ein Wash-Trade bei einem Investor ist etwas anderes als beim Privatanleger, der letztlich nur die ihm rechtlich zustehenden Freigrenzen voll nutzen will. Also ist das natürlich nicht illegal.

  • Avatar Ulf Niedecken sagt:

    Wie der Wikipedia Eintrag sagt sind wash-Trades zur Marktmanipulation verboten. Das Hier beschriebene zielt nicht auf Marktmanipulation ab, sondern darauf Steuern zu sparen.

  • Avatar Ingo sagt:

    Diese (Teil)verkäufe und das Nachkaufen kann man in der selben Minute machen. Auf Scalable Capital geht das recht zügig. Am nächsten Werktag wird dann auch der steuerliche Teil angepasst. So sieht man, in wie weit der Pauschbetrag oder/und der Verlusttopf ausgeschöpft wurde. Guter Tipp ebenfalls für thesaurierende ETFs. Ich mach das jedes Jahr im Dezember und starte im selben Zug ein Rebalancing, Spart am Ende des Weges viel Steuern. 🙂


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)