08.05.2018 · Rentner · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuer-ABC: V wie Vorsorgeaufwendungen

Vorsorge ist bekanntlich besser als Nachsorge. Aber mal im Ernst: Heutzutage wird es immer wichtiger, gut vorzusorgen. Natürlich vor allem für das Alter. Denn Jahr für Jahr steigt die Zahl der Rentner, die Steuern zahlen müssen. Aber, das ist die gute Nachricht, Vorsorgeaufwendungen lassen sich im Gegenzug in immer größerem Umfang absetzen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert.

Vorab ein paar erklärende Worte: Das Rentensystem in Deutschland erlebt gerade einen riesigen Umbruch. Das Stichwort lautet nachgelagerte Besteuerung. Nach und nach werden immer mehr Renten und Rentner besteuert (ausführlich im Steuer-ABC mit dem Buchstaben R). Aber als eine Art Ausgleich lassen sich Ausgaben für die Altersvorsorge besser absetzen. Das kann man gut finden, das kann man schlecht finden – wichtig ist, dass jeder das Beste draus macht. Das heißt für uns, bei den Vorsorgeaufwendungen nichts zu verschenken bei der Steuer.

Was gehört zu den Vorsorgeaufwendungen?

Grob gesagt gibt es einerseits die Aufwendungen für die Altersvorsorge (bestehend aus Basisversorgung und Zusatzversorgung) und andererseits die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die Unterscheidung ist wichtig, da nicht alle Aufwendungen steuerlich gleich behandelt werden.

  • Basisversorgung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungssystemen, Rürup-Renten und landwirtschaftlichen Alterskassen)
  • Zusatzversorgung: Riester-Rente
  • sonstige Vorsorgeaufwendungen: Das betrifft nicht die Altersvorsorge! Hierzu zählen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Erwerbsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung sowie Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

 

Wie lässt sich die Basisversorgung absetzen?

Das betrifft wohl die meisten, denn jeder Arbeitnehmer zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der formale Höchstbetrag für das Absetzen als Sonderausgaben liegt dabei in diesem Jahr bei stolzen 23.712 Euro für Singles und 47.424 Euro bei Ehepaaren. Im Jahr 2017 lagen die Werte noch bei 23.362 beziehungsweise 46.724 Euro. Haben Sie genau gelesen? Und das Wörtchen „formale“ entdeckt? Das ist wichtig, denn bis zum Jahr 2025 ist davon nur ein Prozentsatz absetzbar, allerdings ein recht hoher. Für das Jahr 2017 betrug er 84 Prozent, 2018 sind es 86 Prozent. Jedes Jahr kommen 2 Prozent hinzu, bis 2025 die 100 Prozent erreicht sind. Und damit Sie jetzt nicht den Taschenrechner rausholen müssen, hier die „echten“ Höchstbeträge:
Für das Jahr 2017: 19.624 beziehungsweise 39.248 Euro.

Für das Jahr 2018: 20.392 beziehungsweise 40.784 Euro.
Der steuerfreie Arbeitgeberanteil ist immer von den Einzahlungen abzuziehen. Es werden also zuerst alle Beiträge (dazu zählen auch die für eine Rürup-Rente) addiert, davon der Prozentsatz berechnet – und danach wieder der komplette Arbeitgeberanteil abgezogen.
Damit lassen sich jede Menge Steuern sparen. Wer in eine Rürup-Rente investiert, kann den Höchstbetrag voll ausschöpfen, wenn er gerade das nötige Kleingeld hat.

Wie lässt sich die Zusatzversorgung absetzen?

Hier geht es um die Riester-Rente. Sie können bis maximal 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Sie riestern mindestens 4 Prozent Ihres Einkommens. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die staatlichen Zulagen – und entscheidet immer zu Ihren Gunsten.

Mehr zu diesem Thema, erfahren Sie in unserem Video:




Was ist mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen?

Die können Sie auch absetzen, aber leider nicht alles. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann seine kompletten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung absetzen – abzüglich 4 Prozent, die mögliche Krankengeldzahlungen kompensieren. Und jetzt kommen die schlechten Nachrichten. All die anderen oben genannte Beiträge zu den verschiedenen Versicherungen können Sie zwar auch prinzipiell absetzen. Aber: Das geht nur, wenn Sie mit Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro als Arbeitnehmer (2.800 Euro als Selbstständiger) gekommen sind. Nur zur Sicherheit: Kranken- und Pflegeversicherung gehen (abzüglich 4 Prozent) komplett, egal in welcher Höhe. Nur wenn Sie unter dem jeweiligen Höchstbetrag liegen, können Sie mit anderen Versicherungen bis zum Höchstbetrag „aufstocken“.

Bisher im Steuer-ABC:

 

Geschrieben von:
Theresa Voigt Theresa war anfangs ein kompletter Steuer-Neuling. Mittlerweile hat sich die gelernte Softwareentwicklerin aber als Semi-Steuerprofi entpuppt und beschäftigt sich seither hauptsächlich mit den alltäglichen Problemen und Fragen im Hinblick auf die Steuererklärung. Durch das Muttersein ist sie gleichzeitig zum Organisationstalent geworden und hält im selben Atemzug das Entwickler-Team im Zaum.
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