Airbnb und die Steuer – jetzt wird’s ernst

Update vom 04.09.2020 – Urteil aus Irland
Die Steuerfahndung in Hamburg hat vor dem High Court in Irland in letzter Instanz erreicht, dass Airbnb die Daten von Eigentümern oder Mietern, die ihre Wohnungen über die Plattform an Feriengäste vermieten oder untervermieten, übermitteln muss.
Die Daten werden nun in Hamburg ausgewertet. Soweit Vermieter aus anderen Bundesländern betroffen sind, werden die Informationen kurzfristig an die dort zuständigen Behörden weitergereicht.
Eigentümer von Wohnungen müssen ihre Einnahmen aus Vermietungen über Airbnb oder andere Übernachtungsportale versteuern, wenn es mehr als 520 Euro pro Jahr sind und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9.408 € – bei Ehe- oder Lebenspartnern je Partner) liegt. Die deutschen Finanzbehörden können nun Vermieter von Übernachtungsportalen wie Airbnb wegen möglicher Steuerhinterziehung überprüfen. Unabhängig von einer Strafe müssten hinterzogene Steuern der vergangenen zehn Jahre inklusive eines Verzugszinses von sechs Prozent nachgezahlt werden.
Über die Online-Plattform Airbnb kann man nicht nur günstig Urlaub in einer authentischen Wohnung machen – fast jeder kann darüber auch seine eigene Wohnung (oder Teile davon) vermieten. Und wo Einnahmen entstehen, ist das Finanzamt in der Regel nicht weit. Doch müssen die Gewinne aus einer Vermietung auch wirklich bei der Steuer angegeben werden? Und woher sollte das Finanzamt überhaupt wissen, dass Sie vermieten? Wir geben Ihnen die Antworten.
Klare Regeln bei Vermietung
Es ist eine einfache Frage – und dazu gibt es auch eine einfache Antwort: Wer seine Wohnung teilweise oder komplett zeitweise vermietet, muss die Gewinne aus dieser Vermietung prinzipiell versteuern. Und zwar dort, wo die Wohnung (oder das Haus) liegt. Und ja, das gilt auch für die Vermietung über Airbnb. Bevor wir gleich fortfahren eine gute Nachricht: Bleiben Sie mit Ihren Einnahmen unter 520 Euro im Jahr, müssen Sie nichts versteuern.
Das Finanzamt wird das schon nicht mitbekommen
Vielleicht denkt sich jetzt der ein oder andere Airbnb-Gastgeber: „Bei den vielen Vermietern in Deutschland wird das Finanzamt nicht gerade mich raus picken.“ Doch das ist ein Trugschluss. Das Finanzamt durchforstet nicht etwa die Plattform und versucht herauszubekommen, wer der Vermieter im realen Leben ist. Es läuft ganz anders. Das Zauberwort lautet Gruppenanfrage. Genau das machen die deutschen Finanzbehörden gerade. Sie haben eine Gruppenanfrage an die irischen Steuerbehörden gestellt – Airbnb hat seinen europäischen Sitz in Irland.
Das alles fällt unter den steuerlichen Informationsaustausch in der EU. Airbnb wird kaum daran vorbeikommen, die Daten ihrer deutschen Vermieter an die irischen Finanzbehörden weiterzugeben. Und die Iren leiten diese dann weiter an die deutschen Behörden. Und wer jetzt immer noch entspannt ist („Das dauert doch eh ein paar Jahre“), dem sei gesagt, dass das Ganze innerhalb von sechs Monaten passieren muss. Sind die Daten in Deutschland bei den jeweiligen Finanzämtern, müssen die Beamten nur noch abgleichen – und sehen, wer ordentlich versteuert hat – und wer nicht.
Was können Airbnb-Vermieter jetzt tun?
Auch Steuerlaien haben schon mal von einer Selbstanzeige gehört. Doch dafür dürfte es jetzt nach Ansicht von Experten schon zu spät sein – da öffentlich bekannt ist, dass die Gruppenanfrage gestellt wurde. Sie können es als Betroffener aber trotzdem versuchen – vielleicht sind die Daten noch nicht bei einer der Behörden gelandet.
Prinzipiell müssen die Behörden ein Steuerstrafverfahren einleiten, wenn die Gewinne aus der Airbnb-Vermietung bisher verschwiegen wurden. Neben einer Steuernachzahlung droht in der Regel eine Geldstrafe. Für eine Freiheitsstrafe müsste es sich schon um größere Dimensionen handeln: ab 50.000 Euro Schaden ist sie möglich, ab 100.000 Euro verbindlich (es geht dann aber auch Bewährung). Mehr dazu finden Sie in diesem Blogartikel.
Einnahmen sind nicht Gewinne
Wenn Sie betroffen sind und noch offene Steuererklärungen haben, sollten Sie spätestens jetzt Ihre Gewinne aus Vermietung ordentlich angeben. Und Sie haben richtig gelesen: Es geht um Gewinne – denn Sie haben bei einer Vermietung nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben. Dazu gehören:
- die anteilige Wohnungsmiete inklusive der Nebenkosten
- Anschaffungen für Gäste wie Bettzeug und Handtücher
- Gebühren bei Airbnb
- gegebenenfalls Kosten für Reinigung (dann aber immer mit Rechnung)
Zusammenfassung: Wer über Airbnb vermietet, ist dazu verpflichtet, Steuern auf die Gewinne dieser Vermietung zu zahlen. Achtung: Wenn Sie das bisher nicht getan haben, droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren.
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