Richtig Schenken – darauf müssen Sie achten

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Klingt erstmal gut, aber ist nicht immer richtig. Denn wer Geschenke erhält, muss diese unter Umständen versteuern. Und das kann dann schon gut ins Geld gehen. Keine Angst, normale Geburtstagsgeschenke und ähnliches gehen das Finanzamt nichts an. Doch ab gewissen Grenzen schlägt der Fiskus dann doch zu. Doch welche sind das, wie kann man dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen und was müssen Sie generell beachten beim Schenken – und beim Geschenke bekommen? Sie erfahren es hier.
Schenken liegt im Trend
Vor kurzem stellte die Quirin-Privatbank eine Studie zum Thema Schenken vor und sieht eine Schenkungswelle auf uns zukommen. Interessant für uns ist dabei der zweite Teil, denn darin geht es um Steuern. So wollen künftig 24 Prozent der Befragten mit Schenkungen Steuern vermeiden, in der Vergangenheit lag der Wert nur bei mageren 4 Prozent. Stellt sich dann doch die Frage, wie das genau laufen soll.
Schenken ist fast wie Erben
Erste Frage: Warum gibt es überhaupt eine Schenkungssteuer? Nun, wenn es sie nicht geben würde, würden wohl die meisten schon zu Lebzeiten ihr Vermögen weitergeben – denn nach ihrem Tod „droht“ ja die Erbschaftssteuer. Um es noch klarer zu machen: Die Schenkungssteuer ist einfach eine Steuer auf eine Erbschaft, die man schon zu Lebzeiten des Vererbers erhält. Und deshalb sind Erbschafts- und Schenkungssteuer in fast allen wichtigen Punkten identisch.
Steuerklassen und Freibeträge
Wie beim Erben gibt es auch beim Schenken Freibeträge. Deren Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Dazu kommen wir gleich. Zudem haben wir auch noch drei Steuerklassen für Schenkungen – mit verschiedenen Steuersätzen:
- Steuerklasse I: Ehegatte und Lebenspartner, Kinder, Kinder verstorbener Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder, (Steuersatz zwischen 7 und 30 Prozent)
- Steuerklasse II: Geschwister, deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Eltern und Großeltern (Steuersatz zwischen 15 und 43 Prozent)
- Steuerklasse III: Tanten, Onkel, Freunde, Bekannte – alle, die nicht verwandt sind (Steuersatz 30 bis 50 Prozent)
Die Steuersätze greifen natürlich immer erst ab dem jeweiligen Freibetrag. Doch wie hoch ist der nun? In Steuerklasse I gibt es erhebliche Unterschiede:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
Bei den beiden anderen Steuerklassen II und III ist es einfacher: Hier beträgt der Freibetrag immer 20.000 Euro.
All diese Steuerklassen und Freibeträge gelten ähnlich auch bei der Erbschaftssteuer. Dann stellt sich jetzt die Frage, wie sich bei Schenkungen (im Vergleich zum Erben) Steuern sparen lassen? Und dazu kommen wir jetzt.
Steuerliche Vorteile beim Schenken
Wir stellen hier einige Möglichkeiten vor:
- Der jeweilige Freibetrag kann alle zehn Jahre aufs Neue in Anspruch genommen werden. (Das geht beim Erben natürlich nicht.) Wer zum Beispiel seinem Kind 800.000 Euro vermachen will, sollte also rechtzeitig mit dem Schenken anfangen. Erstmal 400.000 Euro – und nach zehn Jahren nochmals 400.000 Euro. Dann ist das Ganze steuerfrei. Beim Erben wären immer die ganzen 800.000 Euro zu betrachten – und damit nur noch die Hälfte steuerfrei.
- Kettenschenkung: Die lieben Großeltern wollen dem Enkel 400.000 Euro schenken. Dann wäre nur die Hälfte steuerfrei. Wenn diese das Geld aber zuerst an ihre eigenen Kinder schenken – und diese es wiederum an ihre eigenen Kinder weiterschenken, bleibt alles steuerfrei. Achtung: Das Finanzamt kann hier einen „Gestaltungsmißbrauch“ sehen und Kettenschenkungen steuerrechtlich nicht anerkennen.
- Schenker übernimmt Schenkungssteuer: Dabei können gemeinsam Steuern gespart werden. Wie viel das ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
- Gelegenheitsgeschenke: Diese sind erstmal generell von der Steuer befreit, zumindest wenn sie „üblich“ sind. Wer also etwas zu einem bestimmten Anlass verschenkt, muss selten mit einer Steuer rechnen. Meist liegen solche Geschenke ohnehin unter der Grenze des jeweiligen Freibetrags. In extrem begüterten Kreisen kann es aber auch üblich sein, dass eine Tante der Nichte einen 50.000 Euro teuren Wagen zum Abitur vor die Tür stellt. Aber das dürfte dann doch eher die Ausnahme sein.
Was bedeutet das konkret für mich?
Wer im Leben einiges an Vermögen angehäuft hat, sollte rechtzeitig über seinen Nachlass nachdenken. Wer schon vor seinem Tod Geld und Sachwerte verschenkt – und sie nicht erst im Todesfall vererbt – kann dafür sorgen, dass die Steuerlast für die Nachkommen geringer ausfällt.
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