Schluss mit Steuerbetrug bei Amazon, Ebay & Co.

Die Regel ist eigentlich ganz einfach. Wer etwas kauft, zahlt automatisch die Umsatzsteuer mit. Der Händler führt diese auch Mehrwertsteuer genannte Steuer dann gleich ans Finanzamt ab. Das gilt im Supermarkt, im Kaufhaus und eigentlich auch im Onlinehandel. Doch im Internet halten sich viele Händler aus dem Ausland nicht daran. Sie ziehen die Umsatzsteuer ein – und behalten sie für sich. Der deutsche Staat sieht von diesen keinen Pfennig, genauer keinen Cent. Klingt ungerecht – und ist es auch. Aber das soll sich Anfang 2019 ändern. Wie genau? Sie lesen es hier.
Gängige Praxis – Millionenschaden
Um es gleich vorweg zu sagen: Wir reden hier nicht von ein paar Händlern aus China, Hongkong und Taiwan, die über Amazon, Ebay und andere Plattformen verkaufen – und keine Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Vorsichtige Schätzungen sprechen von mehreren hundert Millionen Euro Schaden – pro Jahr. Mal ganz davon abgesehen, dass sich diese Firmen durch den Steuerbetrug einen erheblichen Vorteil gegenüber ehrlichen Händlern verschaffen. Denn letztere führen die Umsatzsteuer ab, was natürlich die Gewinne schmälert. Und wir reden hier von den gleichen Artikeln.
Das Problem bisher: Die Händler aus einer großen Herde von schwarzen Schafen können sich in Sicherheit wiegen und hinter Plattformen wie Amazon „verstecken“. Das Aufspüren und gar eine Haftbarmachung waren meist ohne Aussicht auf Erfolg.
Was wird sich ändern?
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) brachte vor kurzem seinen Gesetzentwurf zur „Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel“ ins Bundeskabinett, wo er auch gleich beschlossen wurde. (Das Gesetz muss natürlich auch noch vom Bundestag verabschiedet werden.)
Die Kernbotschaft des Ministers:
„Künftig werden Betreiber elektronischer Marktplätze verantwortlich sein, wenn beim Handel über ihre Plattform die Umsatzsteuer nicht entrichtet wird.“
Was bedeutet das? Begeht ein Händler ab 2019 Steuerbetrug, führt also keine Umsatzsteuer ab, kann sich der Staat diese vom Betreiber der Plattform holen. Also von Amazon, Ebay & Co. Nur wenn diese dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Händler auf ihren Plattformen vorlegen, haften sie nicht selbst.
Und das soll klappen?
Die gute Nachricht: Schon in Erwartung dieser Neuregelung haben sich in den letzten 14 Monaten schon knapp 3.000 Onlinehändler aus Fernost beim zuständigen Finanzamt registriert. Davor waren es weniger als 500. Klingt auch wieder logisch, denn sobald ein Händler Amazon oder Ebay Strafzahlungen einbringt, fliegt er umgehend raus.
Ärgerlich einzig, das bemängelt zumindest der Branchenverband Bitkom: Die neuen Regeln sollen für ausnahmslos alle Onlinehändler gelten, also auch für deutsche. Es droht mehr Bürokratie, aber die sollte sich dann doch im Rahmen halten können.
Insgesamt stehen die Chancen also nicht schlecht, dass der Fiskus ab dem nächsten Jahr wirklich mit 500 Millionen Euro mehr an Umsatzsteuer rechnen kann – dank des neuen Gesetzes.
Was bedeutet das konkret für mich?
Sie sitzen hoffentlich richtig gut. Für Sie als Käufer ändert sich nichts. Sie zahlen wie bisher Umsatzsteuer mit dem Unterschied, dass die dann auch beim Fiskus landet. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Händler aus China, Hongkong & Co. dann etwas an der Preisschraube drehen. Das bleibt aber abzuwarten…
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Ab und zu tun Politiker auch mal wieder etwas Vernünftiges. Meistens jedoch heißt es: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf!“