14.09.2018 · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Neue iPhones und die Zahl 952

Alle Jahre wieder hieß es gerade im kalifornischen Cupertino. Apple stellte seine neuen iPhones vor. Schneller, schöner, besser – es gab die gewohnten Superlative. Und doch ist dieses Jahr etwas anders. Das liegt an der magischen Zahl 952 – und Sie ahnen es vielleicht schon – an der Steuer. Warum Sie dieses Mal aus ungewohnten Gründen auf den Preis schauen sollten, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

GWG – es gibt gute Nachrichten im Jahr 2018

Natürlich will ich Sie nicht allzu lange auf die Folter spannen. Allerdings muss ich zuerst etwas zum Thema GWG erklären. Das sind die „geringwertigen Wirtschaftsgüter“ – die sich über die Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (Selbstständige) sofort von der Steuer absetzen lassen. Der Wert eines GWG darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen – und logischerweise muss es etwas sein, das Sie für die Arbeit benötigen. Und jetzt kommt es auch schon: Diese Grenze hat sich in diesem Jahr verändert – und zwar deutlich. Und auch noch zugunsten der Steuerzahler. Waren es bis Ende letzten Jahres noch 487,90 Euro (netto 410 Euro), sind es seit 1. Januar 2018 stolze 952 Euro (netto 800 Euro).

Die Vorteile eines GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter lassen sich immer komplett in dem Jahr von der Steuer absetzen, in dem sie gekauft wurden. Erwerben Sie hingegen ein Produkt, das preislich über der GWG-Grenze liegt, müssen Sie es über die jeweilige Nutzungsdauer abschreiben – also über mehrere Jahre. Wie lange das zu dauern hat, steht in den sogenannten AfA-Tabellen.
Dort ist auch nachzulesen, dass ein iPhone (und alle anderen Telefone) über fünf Jahre abgeschrieben werden. Sie können also grob gesprochen nur jeweils ein Fünftel des Werts pro Jahr von der Steuer absetzen. Und das dauert natürlich länger und ist insgesamt gesehen steuerlich oft auch noch schlechter.
Achso, GWG sind natürlich nicht nur Smartphones. Computer/Notebooks, Multifunktionsgeräte und Büromöbel sind andere Beispiele. Und für die gilt auch die neue Grenze von 952 Euro. Ein Laptop lässt sich jetzt in vielen Fällen sofort absetzen, was früher recht selten der Fall war.

Kaufempfehlung für das neue iPhone

Bevor Sie nun los ziehen, um sich Ihr neues iPhone zu kaufen: Gehen Sie in sich. Muss es wirklich eines der Spitzenmodelle mit viel Speicher sein? Ein Gerät, das 999 Euro oder gar mehr als 1.000 Euro kostet? Vielleicht tut es ja eins für 949 Euro – oder sogar noch weniger. Auf jeden Fall höchstens 952 Euro. Denn dann könnten Sie das Gerät gleich noch in diesem Jahr sofort absetzen. Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen lassen sich dann schon mal schnell 200 bis 300 Euro bei der Steuer sparen. Und das klingt doch gut.
Zu guter Letzt: Die gleichen Überlegungen können Sie natürlich auch bei einem nagelneuen Samsung Galaxy oder anderen teuren Smartphones anstellen.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie ein neues iPhone oder ein anderes hochpreisiges Telefon für den Job kaufen, achten Sie bitte auch aus steuerlichen Gründen auf den Preis. Denn kostet das Smartphone höchstens 952 Euro, können Sie es komplett von der Steuer absetzen und müssen es nicht über fünf Jahre abschreiben.

 

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