15.10.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

8 teure Fehler bei der Steuererklärung – Fristende naht

Nur noch zwei Wochen, dann muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein. Es wird also so ganz langsam Zeit – wenn Sie die Steuer nicht schon längst gemacht haben. Wer nun wirklich auf den letzten Drücker abgeben muss, sollte schnell noch diesen Artikel lesen. Denn hier erfahren Sie, welche Fehler gern gemacht werden bei der Steuererklärung. 

Teure Fehler vermeiden – jetzt!

So lange Zeit hatten Sie noch nie. Wegen der Corona-Pandemie rückt die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in diesem Jahr auf den 31. Oktober. Und da das ein Sonntag ist, haben Sie sogar bis 1. November Zeit. Und wo dieser Tag ein Feiertag ist, sogar bis zum 2. November. Streiten wir uns aber nicht um einen Tag mehr oder weniger – der Stichtag steht nun wirklich unmittelbar bevor. Und da es schnell gehen muss, können dann in der Eile Fehler entstehen. Welche Sie unbedingt vermeiden sollten, sagen wir Ihnen jetzt.

Fehler 1: Zahlendreher 

Klar, wenn Sie Ihre Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen, sind Sie auf der sicheren Seite. Es geht einfach und Sie laufen nicht Gefahr, etwas an der falschen Stelle einzutragen im Steuerformular. Weil das smartsteuer im Hintergrund für Sie erledigt. 

Und doch gibt es Fehler, die kann auch die beste Software nicht erkennen – und korrigieren. Das sind tückische Zahlendreher:

  • Sie tragen zum Beispiel 254 € zum Absetzen ein, es sind aber 524 €. Sind 270 € Unterschied. Und damit verschenken Sie je nach Einkommen mehr als 50 €. Sie können die Fehlerquote übrigens senken, wenn Sie die sogenannten vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) verwenden. Da „fliegen“ die ohnehin schon beim Finanzamt gespeicherten Werte wie die Daten der ehemaligen Lohnsteuerkarte und einiges mehr direkt in die Steuererklärung.
  • Wenn Sie bei der Bankverbindung etwas falsch machen – und das ist bei der IBAN mit 22 Stellen schnell mal drin – kann Ihre Steuererstattung nicht auf Ihrem Konto landen. Das gilt auch, wenn Sie zwischenzeitlich Ihre Bank gewechselt und einfach die Daten aus dem Vorjahr übernommen haben. Im schlimmsten Fall geht dann das Geld auf ein anderes Konto – oder das Konto existiert nicht.

Fehler 2: Fehlende Nachweise und Belege

Ha, werden Sie jetzt sagen. Man muss ja heutzutage keine Quittungen, Rechnungen und Belege mehr ans Finanzamt schicken. Warum sollte ich die dann aufheben? Nun, Sie haben ein bisschen Recht. Es gibt keine „Belegvorlagepflicht“ mehr. Aber: Stattdessen greift nun die „Belegvorhaltepflicht“. Das heißt, das Finanzamt kann Sie immer dazu auffordern, die Belege nachzureichen. Wenn Sie dann nichts zum Vorlegen haben, werden die entsprechenden Summen gestrichen.

Fehler 3: Nur Bares ist Wahres

Barzahlungen sind dem Finanzamt im Zweifel immer suspekt. Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa für eine Putzkraft) oder Handwerkerleistungen (etwa für das Malern Ihrer Wohnung) absetzen wollen, ist es sogar verpflichtend, dass es eine Rechnung gibt, die nicht bar gezahlt wurde. Also überweisen oder per Kartenzahlung. Haben Sie bar gezahlt, können Sie das Absetzen vergessen.

Fehler 4: Nebenkostenabrechnung vergessen

Wir hatten ja gerade die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Was viele nicht wissen: Fast jeder hat sie! Sie verstecken sich in der Nebenkostenabrechnung (für Mieter) oder der Hausgeldabrechnung (für Eigentümer). Die Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schornsteinfeger, Gartenpflege und einiges mehr dürfen Sie bei der Steuer angeben.

Fehler 5: Zusätzliche Corona-Ausgaben vergessen

Dazu gehört natürlich die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag (maximal 600 € im Jahr), gegebenenfalls sogar die Ausgaben für ein Arbeitszimmer und vieles mehr. Lesen Sie doch mal in diesem Blogartikel nach. Verschenken Sie da bloß nichts, die Pandemie war anstrengend genug.

Fehler 6: Arbeitsmittel und Kontoführung nicht angeben 

Selbst wenn Sie keine Ausgaben für Arbeitsmittel haben und sogar ein kostenloses Girokonto: Es gibt dafür Pauschalen, die Sie eintragen können. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, in der Regel winkt das Finanzamt das aber anstandslos durch: Die Pauschale für Arbeitsmittel beträgt 110 €, die für die Kontoführung 16 €. 

Fehler 7: Verzicht auf außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen – das sind etwa medizinische Kosten (Zahnersatz, Zuzahlung, Brille, Hörgeräte und mehr), Kosten für Pflege, Beerdigung und Unterhalt. Schreiben Sie unbedingt alles in die Steuererklärung rein – auch wenn es nicht nach so viel aussieht. Zwar gibt es eine zumutbare Belastung für diese Ausgaben, die Sie nicht absetzen können. Aber oft kommen Sie schnell über diese Schwelle. Unsere Online-Steuererklärung smartsteuer prüft das natürlich automatisch.

Fehler 8: Zu denken, man habe nichts zum Absetzen

Tja, solche Leute gibt es, mehr als wir uns wünschen würden. Also: machen Sie die Steuererklärung mit smartsteuer. Da werden alle Dinge in Form eines Interviews abgefragt, Sie werden staunen, was Sie doch alles absetzen können. Und lesen Sie doch einfach mal in diesen Blogbeitrag rein. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Nun, zuerst einmal sollten Sie jetzt endlich die Steuererklärung machen, wenn Sie dazu verpflichtet sind – wie etwa alle die, die 2020 in Kurzarbeit waren. Arbeiten Sie gründlich und genau bei der Steuererklärung, achten Sie konzentriert auf die Zahlen, die Sie eintragen. Und machen Sie die Steuer am besten mit smartsteuer, da verschenken Sie nichts. Und schnell und einfach geht es auch noch. 


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