11.08.2020 · Selbstständige · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Selbstständig, Freiberufler oder Gewerbe – das sind die Unterschiede

Es ist ein großer Schritt: Wer sich selbstständig macht, hat vieles zu beachten. Das fängt schon damit an, in welche Kategorie das eigene Unternehmen fällt. Denn danach richtet sich zum Beispiel die Art der Buchführung und die zu zahlenden Steuern. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wo die Unterschiede zwischen Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegen.

Die Begriffe in der Umgangssprache

Wer ist selbstständig? Das ist auf den ersten Blick schnell gesagt: Jeder, der nicht in einem Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis steht – und sich mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient.
Gewerbe und selbstständig sind aber nicht identisch. Zwar ist in der Umgangssprache jeder Gewerbetreibende selbstständig (er ist ja sein eigener Chef und nicht angestellt), aber nicht jeder Selbstständige muss ein Gewerbe haben.
Eine besondere Form der Selbstständigen ohne Gewerbeschein sind die Freiberufler,
also Personen, die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Dazu gehört unter anderem, wer eine selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt. Freiberufler können Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Altenpfleger, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Kfz-Sachverständige, Marktforscher und Landschaftsarchitekten und noch einige mehr sein. 

Die Begriffe im Steuerrecht

Wir hatten in den letzten Monaten hier im Blog eine kleine Serie über die sieben Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht. Dort war die Unterscheidung etwas anders: Es gibt für „Nicht-Angestellte“ die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft. In allen drei Fällen würden wir umgangssprachlich von Selbstständigen sprechen, denn in allen Fällen agieren Unternehmer und keine Angestellten. Und wenn Sie jetzt fragen, wo sind denn die Freiberufler abgeblieben: Die haben im Steuerrecht Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.  

Wo liegen nun die Unterschiede?

Hier wollen wir vor allem auf die Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern eingehen. Denn Letztere machen im Steuerrecht den Großteil der Leute aus, die ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen. (Und wenn jemand nach dem Unterschied zwischen Gewerbe und Selbstständigkeit fragt, meint er meist Freiberufler.) 

Zuerst: wer sich steuerlich Freiberufler nennen darf, entscheidet schlussendlich das Finanzamt.
Und wer „anerkannter“ Freiberufler ist, muss kein Gewerbe anmelden. Und das hat Folgen: Es entfällt nicht nur die Gewerbeanmeldung, sondern auch die dann fällige Gewerbesteuer (nebst Gewerbesteuererklärung). Gewerbeaufsicht und Gewerberecht – auch damit muss sich kein Freiberufler rumschlagen.

Warum gibt es überhaupt diese Unterscheidung?

Nun, zuerst sind Freiberufler in ihrer großen Zahl Soloselbstständige, die ganz froh darüber sein dürften, sich nicht auch noch mit dem ganzen Gewerbezeug rumschlagen zu müssen. Es gibt aber auch noch einen anderen, gewichtigeren Grund. Die Gewerbesteuer fließt zu 100 Prozent in den Haushalt der jeweilige Gemeinde oder Stadt. Diese nutzen das Geld zum Beispiel, um die örtliche Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Und Gewerbetreibende in Industrie, Handel und Handwerk profitieren davon. Zumindest im Schnitt deutlich mehr als ein Freiberufler. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie als Freiberufler zählen oder ein Gewerbe anmelden müssen. Letzteres bedeutet mehr Aufwand und mehr Kosten. Übrigens: Egal, ob Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb haben, Ihre Steuererklärung können Sie mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen.


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