Geld zurück für Millionen Steuerzahler!

Eine solche Überschrift liest man doch gern. Und es ist ein wunderschönes Beispiel, wie Steuern und Gerichte auch mal gut funktionieren können. Wenngleich gut Ding auch Weile haben will in Sachen „zumutbare Belastung“. Doch wer kriegt was zurück? Und warum und wie? Das erklären wir Ihnen hier in unserem Blog.
Was sind zumutbare Belastung und außergewöhnliche Belastungen?
Bevor wir gleich zum Geld kommen, müssen wir erst ein wenig ausholen. Und kurz sagen, worum es eigentlich geht. Es gibt so einiges, was Sie bei der Steuer absetzen können. Neben den Werbungskosten und den Sonderausgaben auch die außergewöhnlichen Belastungen. Das umfasst unter anderem Krankheits- und Pflegekosten sowie Unterhaltszahlungen an Bedürftige. Die klassischen Beispiele sind Zahnersatz, Brillen und die Pflege von nahestehenden Personen.
Nun ist es aber so, dass diese außergewöhnlichen Belastungen nicht komplett absetzbar sind. Sondern erst ab einer gewissen Grenze – die zumutbare Belastung. Deren Höhe richtet sich grob gesagt nach dem Einkommen (es gibt drei Einkommensklassen), dem Familienstand und der Zahl der Kinder und beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs
Im letzten Jahr brachte der Bundesfinanzhof frischen Wind in diese Sache. Die Richter entschieden, dass die bisherige Berechnung der zumutbaren Belastung falsch war (Az: VI R 75/14). Wir wollen hier nicht ins Detail gehen, aber das Urteil der Richter bedeutet, dass die Grenze der zumutbaren Belastung für viele Steuerzahler sinkt. Und das bedeutet, dass es eine größere Steuererstattung gibt. Wie das genau funktioniert haben wir inklusive konkreter Beispiele in diesem Blogbeitrag ausführlich erklärt.
Millionen Steuerbescheide werden überprüft
Die Mühlen der Finanzbehörden mahlen aber langsam. Denn zuerst musste die Software angepasst werden – und das dauerte offenbar. Doch in den letzten Wochen kam Schwung in die Sache. Nach Angaben des Handelsblatts mussten zum Beispiel in Bayern 1,2 Millionen Steuerbescheide geändert werden, in Hessen 530.000 und in Berlin 200.000. Und die kommen nach und nach bei den betroffenen Steuerzahlern an. Und wer beim Finanzamt seine Kontodaten hinterlegt hat, bekommt das Geld automatisch aufs Konto.
Probleme in den Behörden
Wie gut solche Erstattungen für den Steuerzahler sind, so schlecht sind sie für die Finanzbehörden. Denn erstens müssen sie Geld auszahlen und zweitens bedeuten solche rückwirkenden großen Fälle einen erheblichen Mehraufwand – der natürlich neben der eigentlichen Praxis erledigt werden muss. Aber Recht muss natürlich Recht bleiben.
Und dieser konkrete Fall zeigt, wie das mit den teilweise offenen Steuerbescheiden abläuft. Ist eine höchstrichterliche Entscheidung beim Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig, werden Steuerbescheide bei entsprechendem Urteil nachträglich geändert. Und das ist auch gut so.
Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie in den letzten beiden Jahren außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, ist es gut möglich, dass Sie einen geänderten Steuerbescheid bekommen (haben) – und Ihnen eine Erstattung gutgeschrieben wird.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Super
Da ich für 2017 und 2016 außergewhnliche Belastungen geltend gemacht habe, stellt sich mir die Frage, wie lange ich nun warten soll, bis das Finanzamt auf mich zukommt, oder ab wann ich selbst aktiv werden muss. Über einen Tip wäre ich dankbar.
Wie lange die einzelnen Finanzämter brauchen werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Am besten rufen Sie bei Ihrem Finanzamt an und fragen nach.
Wir haben Ende November Geld zurück bekommen direkt aufs Konto ohne, dass wir überhaupt was davon wussten. Deswegen denke ich schon dass wenn einem was zusteht dann sich das Finanzamt auch melden wird.
Zur Zeitfrage: ich wohne in SH – Mitte Okt. 2018 bekamen wir ohne Nachfrage Post von Finanzamt, dass auf Grund der Änderung wir eine Erstattung bekämen, die im selben Monat überwiesen wurde.
Hallo,
auch bei uns im Südwesten der Republik zwischen Schwarzwald und Bodensee war der Fiskus mit Weihnachtsgeschenken aktiv.
Die Rückerstattung für die Jahre 2013 – 2015 wurde bereits an uns überwiesen. Eine ausführliche Erläuterung der Zahlung (Erstattung plus Zinsen) wurde ebenfalls zugesandt. Da war unser FA wirklich vorbildlich.
Glückwunsch an alle deren der Fiskus wohlgesonnen war u. noch sein wird!
Bei mir als Rentner hatte die Smartsteuer Software eine satte Erstattung errechnet, FA setzte jedoch Steuer nebst Erstattung auf Null mit Hinweis keine Beschwer zulässig schon dieses undeutsche Wort treibt einen zur Weisglut!
Trotz allem legte ich Widerspruch ein nach 2 Monaten sollte ich diese Widersprüche zurücknehmen, Getan mit Antrag auf Änderung der Steuerbescheide nach § 172 wieder 3 Monate vergingen, Da ich meine Widersprüche mit Hinweis mir den Weg zur öffentl. Gerichtsbarkeit offen zu halten, zurückgenommen habe, ist nunmehr weder der Widerspruch, noch die Rücknahme eines solchen zulässig und wurde abgewiesen durch das Finanzamt.
Verständlicher Weise zieht man nunmehr aus diesem Bescheid die folgenden Schlüsse………Meine Steuererklärungen werden ebenso nicht überarbeitet wie meine Beschwerde für unzulässig erklärt wurde. Rentner werden bewußt in die Armut getrieben und stehen bereits jetzt vor dem Aus!!!
Frage: Was tun wenn keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung von Amtswegen den Bescheiden anhängig war und nunmehr im Abschlussbescheid ebenso wenig anhängig ist?
Gibt es dennoch eine Möglichkeit sich zu wehren, wenn man schon meine Anträge abschmetterte?
Nach dieser Erfahrung, sieht man keine Steuererklärung meinerseits mehr!
Wäre ich nur nicht in meine Heimat zurück gekehrt, sondern in der Pfalz geblieben, hier arbeiten die Ämter und Behörden gegen den Bürger nicht mit ihm! Land Brandenburg
Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung ist ein formeller Fehler im Bescheid und hat Auswirkungen auf die Einspruchfrist.