20.06.2023 · Rentner ·
Lesezeit: 4 Min.

Die fünf größten Renten-Mythen: Das steckt wirklich dahinter

Ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung sehnt sich danach: Rente! Und doch – oder vielleicht auch deshalb – ranken sich viele Mythen um den begehrten Ruhestand. Ab wann kann ich in Rente gehen? Wie viel Geld bekomme ich als Renter:in? Und sinkt die Rente eigentlich immer weiter? Tatsächlich bleiben einige Legenden erstaunlich gut im Umlauf. Und das gerade bei denen, die den Lohn ihrer jahrelangen Mühen noch nicht beziehen dürfen. Aber auch bei Pensionierten gibt es noch einige Irrtümer, die sich teilweise zum eigenen Nachteil auswirken. Kennen Sie die Wahrheit hinter den gängigsten Renten-Mythen? 

Mythos Nr. 1: „Alle müssen bis zum 67. Lebensjahr arbeiten – erst danach ist die Rente möglich!“ 

Aufklärung: Na, haben Sie auch schon mal gerechnet, wie lange Sie noch arbeiten müssen bis zur Rente? Vielleicht haben Sie Glück und können gleich noch einmal ein paar Jahre abziehen. Denn der Mythos der Rente ab 67 hält sich beständig – ist aber nur in Teilen wirklich wahr. Tatsächlich gilt die Rente ab dem 67. Lebensjahr erst für alle, die später als 1964 geboren sind. Denn die Regelaltersgrenze wird seit 2012 kontinuierlich angehoben. Sie wurden 1956 geboren? Dann dürfen Sie zum Beispiel schon mit 65 Jahren und 10 Monaten die Altersrente beginnen – also schon 2022/2023. Wer aber 1960 geboren ist, muss noch bis zum Alter von 66 Jahren und 4 Monaten arbeiten. 

Übrigens: Wer 35 Jahre oder länger an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gezahlt hat, darf auch schon vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen – muss dafür aber Abschläge von der monatlichen Auszahlung in Kauf nehmen. Wenn Sie wissen möchten, ab wann Sie in Rente gehen können, dann probieren Sie doch einfach den Rentenbeginnrechner der DRV aus. 

Mythos Nr. 2: „Die Rente landet automatisch auf dem Konto!“ 

Aufklärung: Um überhaupt eine Rente zu bekommen, müssen Sie mindestens fünf Jahre eingezahlt haben. Dazu zählt aber auch die Zeit der Kindererziehung oder von einem Versorgungsausgleich. Wie schön wäre es, wenn die Rente dann einfach auf dem eigenen Konto eintrudeln würde und man endlich den Papierkram hinter sich lassen könnte! Aber wer in Deutschland schon einmal Geld bezogen hat, weiß: Das Gegenteil ist der Fall. Auch eine Rente muss beantragt werden – und am besten rechtzeitig! Sonst geht Ihnen Geld flöten. Die DRV empfiehlt bereits drei Monate vor Renteneintritt mit der Bearbeitung des Antrags zu beginnen.  

Übrigens: Dafür müssen Sie – möglichst lückenlos – alle versicherungsrelevanten Zeiten nachweisen, seitdem Sie das erste Mal in die RV gezahlt haben. Na, hätten Sie alle Unterlagen parat? 

Mythos Nr. 3: „Das Einkommen bestimmt die Höhe der Rente.“ 

Aufklärung: Das klingt zunächst naheliegend. Schließlich ist es ja z.B. beim Arbeitslosengeld auch so, da gibt es 60 % (für Kinderlose, Eltern erhalten 67 %) des Gehalts vom durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate. Bei der Rente ist das aber nicht ganz so simpel. Das liegt vor allem daran, dass viel Zeit vergeht zwischen Einzahlung und Auszahlung – und auch verschiedene Lebensphasen einbezogen werden. Damit das finanzielle Niveau dann trotzdem gleich bleibt, bestimmt nicht das Einkommen direkt die Höhe der Rente, sondern die Anzahl der Rentenpunkte. Dafür wird das eigene Einkommen jährlich mit dem Durchschnittseinkommen aller Einzahler verglichen und prozentual werden dafür Punkte vergeben. Aktuell liegt das Durchschnittseinkommen laut DRV übrigens bei 41.541 € pro Jahr. Wer so viel verdient, bekommt exakt einen Rentenpunkt pro Jahr.  

Übrigens: Damit ist zusätzlich auch noch der Mythos widerlegt, dass die letzten Arbeitsjahre vor der Rente besonderen Einfluss auf die Auszahlungen hätten. 

Mythos Nr. 4: „Die Rente sinkt und wird immer weniger!“ 

Aufklärung: Dieser Mythos ist zum Glück falsch. Denn durch die „Rentengarantie“ ist es in Deutschland gesetzlich ausgeschlossen, dass die eigene Rente weniger wird. Ansteigen – wenn sich etwa der Rentenfaktor ändert – kann sie aber immer mal wieder. 

Mythos Nr. 5: „Wer Rente bekommt, muss sich nicht mehr um Steuern kümmern!“ 

Aufklärung: Hach, wäre das nicht zu schön? Aber wir haben es oben schon einmal angesprochen: Der Arbeitswelt können wir in der Rente zwar den Rücken kehren – den Steuern leider nicht! Die Rente zählt genaugenommen zu den Einkünften und ist damit auch steuerpflichtig. Der zu versteuernde Anteil nimmt dabei bis 2040 immer weiter zu, 2023 liegt er schon bei 83 %. Wie gut, dass es smartsteuer gibt und Sie sich mit einer Steuererklärung ganz einfach bis zu 1.079 € zurückholen können! 

Die „wichtigsten Fakten zu Steuern bei Rentnern 2023“ und auch wie „Rentner Steuern sparen“ haben wir Ihnen außerdem in übersichtlichen Videos auf unserem smartsteuer YouTube-Kanal zusammengefasst. 

Übrigens: Wie hoch der steuerfreie Teil der Rente für Rentnerinnen und Rentner je nach Eintrittsjahr ist, entnehmen Sie unserer praktischen Tabelle zum Steuersatz für Rentner 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Wer schon pensioniert ist – oder es bald werden möchte – sollte sich schon jetzt mit der eigenen Rente befassen. Denn die Berufstätigkeit ist zwar vorbei, aber Anträge, Nachweise und Steuerzahlungen bleiben uns weiter erhalten. Nicht umsonst haben wir dem Thema Rente im smartsteuer Blog eine eigene Kategorie gewidmet!

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Beschrieben werden die Rentenbezieher der Deutschen Rentenversicherung!
    Als Rentner der Ärztekammer Westfalen Lippe habe ich seit dem Rentenbeginn im Jahr 2020 bis heute eine Steigerung von 1,7% erhalten. Das bedeutet einen Realverlust von etwa 16 %!


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