Absetzen oder nicht – das ist hier die Frage

Das kannst du alles von der Steuer absetzen – diesen Satz hat wohl jeder von uns schon mal gehört. Doch wenn es ins Detail geht, ist das dann plötzlich nicht mehr so sicher. Wir wollen Ihnen heute einen groben Überblick darüber geben, was sich tatsächlich absetzen lässt – und was nicht.
Uns ist klar, dass wir bei einem Überblick nicht jedes Detail beleuchten können. Wir werden Ihnen aber – so oft es geht – Links zu weitergehenden Informationen bieten.
Die wichtigsten Begriffe
Eine satte Steuererstattung, davon träumt jeder. Und für viele wird dieser Traum auch wahr. Zum Beispiel mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Bei der müssen Sie sich nicht mal mit den Fachbegriffen rumschlagen, denn Sie werden in Form eines Interviews abgefragt. Aber, Wissen ist bekanntlich Macht – und deshalb empfiehlt es sich, hier weiterzulesen.
Grob gesprochen gibt es vier Kategorien, mit denen sich Steuern sparen lassen:
- Werbungskosten: Das sind all die Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen. Der Weg zur Arbeit, Berufsbekleidung, Arbeitsmittel, Weiterbildung und vieles mehr. Die wichtigsten finden Sie in diesem Artikel unseres Steuer-ABC. Wichtig: 1.000 Euro gibt es schon mal pauschal, ohne jeden Nachweis (die nennt sich „Werbungskostenpauschale“). Das Problem: Immer wieder gibt es unterschiedliche Meinungen, was tatsächlich beruflich bedingt ist – und was nicht. Dazu später mehr.
- Sonderausgaben: Die haben ausdrücklich nichts mit den Werbungskosten und dem Beruf zu tun. Der Pauschbetrag beträgt auch nur 36 Euro. Der wohl größte Posten sind hier die Vorsorgeaufwendungen, also grob gesagt alles, was mit Versicherungen zusammenhängt. Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und private Lebensversicherungen seien als Beispiele genannt. Hinzu kommen unter anderem Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge. Mehr hier im Steuer-ABC.
- außergewöhnliche Belastungen: Das sind wieder private Ausgaben, die aber bei weitem nicht jeden treffen. Dazu gehören unter anderem Krankheitskosten. Achtung: Die Ausgaben sind nicht generell absetzbar, sondern erst ab einer zumutbaren Belastung. Diese hängt vom Einkommen, Familienstand und der Zahl der Kinder ab.
- haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Lassen Sie einen Profi in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus etwas machen, lassen sich in der Regel 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen übrigens auch einige Posten in der Betriebskostenabrechnung. Mehr wiederum im Steuer-ABC.
Geht – oder geht nicht
Hier könnten wir vermutlich ganze Romane füllen. Meistens lässt es sich dann irgendwie erklären, warum etwas absetzbar – oder eben nicht absetzbar ist. Ich nenne mal ein paar Beispiele:
- Versicherungen lassen sich absetzen, aber eben nur, wenn sie etwas mit dem Beruf zu tun haben – oder die Person selbst betreffen. Das heißt dann: Haftpflicht beim Auto ja, Kasko nein. Allgemeine Haftpflicht ebenfalls ja, Hausratversicherung nein. Wobei die zumindest anteilig gerechnet werden kann, wenn man ein häusliches Arbeitszimmer hat.
- Apropos Arbeitszimmer: Das lässt sich heutzutage nicht mehr absetzen. Ausnahmen: Sie haben etwa als Außendienstler keinen anderen Arbeitsplatz oder das Zimmer ist der Mittelpunkt Ihres beruflichen Schaffens.
- Berufskleidung: Hier gibt es klare Regeln. Nur weil man im Job einen Anzug tragen muss, kann man den noch lange nicht absetzen. Faustregel hier: Absetzbar ist Bekleidung, auf der ein Firmenlogo oder der Name des Unternehmens gedruckt oder gestickt ist.
- Auto & Co.: Auch wenn Sie immer mit dem Auto zur Arbeit fahren, können Sie nicht den Kaufpreis von der Steuer absetzen. Auch die Kosten für den Führerschein sind nicht absetzbar (Ausnahme unter anderem Berufskraftfahrer). Für die Fahrten zum Job greift die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer (nur die einfache Strecke ist absetzbar).
- Scheidungskosten: Die Älteren werden jetzt sagen, ich habe damals die Anwalts- und Gerichtskosten absetzen können. Da kann ich nur sagen: Da haben Sie recht, offenbar lag Ihre Scheidung vor dem Jahr 2013. Denn seitdem ist das nicht mehr so.
Was bedeutet das konkret für mich?
Es lassen sich viele Dinge von der Steuer absetzen, mehr als Sie vielleicht denken. Umgekehrt gibt es aber auch Kosten, die mit der Steuer nichts zu tun haben. Wir empfehlen unsere Online-Steuererklärung smartsteuer – da müssen Sie sich um solche Probleme nicht kümmern.
Mehr dazu, was Sie alles von der Steuer absetzen können, erfahren Sie übrigens auch auf unserem YouTube-Kanal:
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Beispiel:
Als Haus/Wohnungsbesitzer darf ich Haus und Grund als Verband der Eigentümer absetzen.
Als Mieter darf ich NICHT den Mieterbund als Verband für Mieter absetzen.
Tolle Logik.
Guten Morgen,
Hintergrund ist, dass beim Vermieter (nur dieser kann die Beiträge absetzen) den Beiträgen auch Mieteinnahmen gegebenüber stehen. Bei Mietern oder Eigentümer mit selbstgenutzten Objekten fehlt dieser Zusammenhang.
heisst dies, dass ich Grundsteuer und event. Kredite absetzen kann.
Kosten für ein vermietetes Haus sind als Werbungskosten ansetzbar.
Dazu gehören auch die Grundsteuer und die Kreditzinsen.
Welche Kosten kann ich beim Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung absetzen ? Danke für Ihre Hilfe.
Das Thema ist recht groß. Dazu haben wir ein kostenfreies ebook.
Hallo eines möchte ich wissen.
Mein Neffe ist seit letztem Jahr am studieren und hat dort eine Wg Wohnung mein Schwager finanziert das . Was kann er da alles absetzen bei der Steuererklärung.
Guten Morgen,
in unserem Portal finden Sie viele Hinweise, welche Kosten absetzbar sind: https://www.kann-man-das-absetzen.de/
Ich habe ein halbes Haus von meinem Vater geerbt und eine monatliche Nutzungsentschädigung von der Besitzerin der anderen Haushälfte bekommen. Sind diese Einnahmen bei „Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung “ anzugeben? Nach ein paar Monaten habe ich das halbe Haus verkauft. Mein Vater hat mehr als 10 Jahre in diesem Haus gewohnt. Muss ich den Erlös in der Steuererklärung angeben, obwohl der Erlös weit unter der Freigrenze von 400.000 Euro liegt? Wenn ja, wo ?
Hallo Petra, am besten fragst du da direkt mal bei deinem Finanzamt nach 😉