500 Millionen Euro – haben oder nicht haben

Es ist schon eine imposante Zahl: Eine 5 mit acht Nullen, also 500.000.000 Euro. Das ist die Summe, die viele Steuerzahler zusammen dem Staat schenken. Jedes Jahr. Warum? Weil sie ihre Steuererklärung nicht machen und ihr Geld nicht zurückholen! Wir erklären Ihnen heute, warum Sie dem Staat unbedingt ein Schnippchen schlagen sollten. Denn Sie haben keinen Euro zu verschenken.
Spurensuche im Netz
Bevor ich gleich erkläre, warum jede und jeder – und damit meine ich wirklich jeden – seine Steuer machen sollte, auch und gerade wenn sie oder er es nicht muss, ein paar Anmerkungen zu der Zahl.
Ich gebe zu, ich habe die 500 Millionen Euro nicht selbst ermittelt – auch wenn ich die Zahl hier im Blog schon ein paar Mal verwendet habe. Doch wo kommt sie her? Klar war mir immer, dass es sich nur um eine Schätzung handeln kann. Denn von den Leuten, die ihre Steuer nicht machen, weiß man ja nicht, wie viel Geld sie vom Staat über die Steuererklärung zurückbekommen würden.
Was soll ich sagen, ich habe ein bisschen im Netz gesucht. Und war verblüfft. Denn schon im Jahr 2002 taucht die Summe auf, in diesem Stern-Artikel. Das ist solange her, dass da noch in Klammern der DM-Betrag steht. Jedenfalls heißt es dort: „Nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) werden jährlich rund 500 Millionen Euro (978 Millionen Mark) verschenkt, weil Arbeitnehmer auf ihre Steuererklärung verzichten.“ Und Hans-Joachim Vanscheidt vom BdSt ergänzt: „Meist behält der Staat über die Lohnsteuer mehr Geld ein, als ihm eigentlich zusteht.“
Wenn man sich auf die Schätzung des BdSt verlässt – wohlgemerkt aus dem Jahr 2002, dann dürfte eins klar sein: Vermutlich sind es heute noch mal mehr, vielleicht bleibt mittlerweile ja schon eine Milliarde Euro in der Staatskasse, die eigentlich dem Steuerzahler gehört.
Und das muss sich ändern, etwa mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Getreu unserer Devise: #macheinfach.
Warum ist das überhaupt so?
Nun, der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nicht jeder eine Steuererklärung machen muss. Verpflichtend ist sie unter anderem für Selbstständige, Ehepaare mit Ehegattensplitting, wer Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro oder eingetragene Freibeträge hat, wer mindestens bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war oder Lohnersatzleistungen erhalten hat.
Bei dieser Gruppe ist oft für den Staat noch was zu holen.
Und da stellt sich die Frage: Warum müssen die anderen nicht verpflichtend ihre Steuererklärung machen, sondern können diese „nur“ freiwillig abgeben? Ganz „normale“ Arbeitgeber etwa? Es liegt bestimmt nicht daran, dass der Staat so nett ist. Sondern eher daran, dass bei diesen freiwilligen Abgebern fast nie was zu holen ist. Im Gegenteil: Meist würden diese sogar Geld vom Staat zurückbekommen. Wenn sie denn nur endlich ihre Steuererklärung machen würden!
Weil es aber viele immer noch nicht hinbekommen, kann sich der jeweilige Finanzminister freuen. Er hat Geld, was eigentlich Ihnen gehört.
Vier gute Gründe für die Steuererklärung
Ich rede jetzt nicht von den Steuerzahlern, die ihre Steuererklärung immer machen müssen. Sondern von denen, die es freiwillig machen können – und unbedingt sollten!
- Die Steuererklärung ist keine Raketenwissenschaft. Gerade bei ganz normalen Arbeitnehmern ist sie schnell gemacht. Besonders einfach geht das natürlich mit unserer Online-Lösung smartsteuer.
- Sie gehen kein Risiko ein! Meist erhalten freiwillige Abgeber Geld vom Staat zurück. Falls das ausnahmsweise mal nicht der Fall sein sollte: Legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein und ziehen Sie die Steuererklärung einfach zurück. Dann wird auch keine Steuernachzahlung fällig! Noch besser: Machen Sie die Steuer mit smartsteuer. Hier sehen Sie am Ende, ob Sie Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssten. Ist letzteres der Fall, schicken Sie die Steuererklärung gar nicht erst ab. Der Clou: Bezahlen müssen Sie in diesem Fall auch nichts. Denn bei smartsteuer zahlen Sie erst 24,99 Euro, wenn Sie die Steuererklärung wirklich abschicken.
- Sie haben auch noch viel mehr Zeit! Wer abgeben muss, hat seit diesem Jahr Zeit bis zum 31. Juli des Folgejahres. Freiwilige Abgeber hingegen haben vier Jahre Zeit. Sie können also bis zum Ende dieses Jahres noch die Steuererklärung für das Jahr 2015 machen. Für 2016, 2017 und 2018 entsprechend. Legen Sie aber am besten gleich los. Bei smartsteuer finden Sie hier die Auswahl des entsprechenden Steuerjahres.
- Sie kriegen unter Umständen sogar noch Zinsen! Und zwar, wenn Sie spät genug abgeben. Liegt das Steuerjahr mindestens 15 Monate zurück, erhalten Sie für jeden Monat danach auf Ihre Erstattung auch noch 0,5 Prozent Zinsen. Und zwar pro Monat – macht im Jahr stolze 6 Prozent.
Was bedeutet das konkret für mich?
Holen Sie sich Ihr Stück vom (Steuer-) Kuchen zurück! Wenn Sie keine Steuererklärung machen müssen, machen Sie diese erst recht. Sie können dabei nur gewinnen. Also statt zu meckern, einfach machen! #machenstattmeckern
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